Kann man hier Widerspruch einlegen?
Hi, wenn man zu einer Auflage verurteilt wird, diese nicht erfüllt und dann zu Ungehorsamsarrest verurteilt wird. Kann man dann gegen diesen Widerspruch einlegen?
9 Antworten
Klar kann man gegen solche Bescheide Widerruf einlegen, nur das ist in dem Fall völlig sinnlos. Die Auflagen wurden von dir nicht erfüllt und damit tritt der Arrest in Kraft. Der Widerspruch wird sofort ablehnt. Amtlich heißt es nicht Widerspruch, sondern sofortige Beschwerde.
Dann hättest Du für Einkünfte sorgen müsse, man nennt das arbeiten.
Es ist ja nur eine Folge deines Versäumnisses bzw.deiner Weigerung.Wenn man seine Auflagen nicht erfüllt muss man mit den Konsequenzen leben.Ein Widerspruch ist nicht möglich.
Widerspruch gegen Ungehorsamsarrest ist nur bei sofortiger Beschwerde statthaft, später nicht mehr möglich.
http://lexic.de/index.php/g-grundlagen/sanktionensystem/jugendarrest/ungehorsamsarrest
lg Lilo
Nein das geht nicht!"
Du musst deine Strafe ablegen..
Glaubst Du, Du kannst mit der Justiz immer nur Katz und Maus spielen?
Das Problem ist aber das ein erfüllen der Auflagen (Schadenswiedergutmachung) gar nicht möglich war, da man keine Einkünfte hatte...