Wie muss ich vorgehen, wenn ein Schulleiter einen Widerspruch (hier: gegen Attestauflage) in eine Beschwerde umdeutet und dieser nicht abhilft?
Hallo, folgendes Problem:
Ein Schüler fehlt häufig wegen Krankheit, die Schule erlässt eine Attestauflage.
Falls es sich hierbei um einen Verwaltungsakt handelt (dieser Auffassung bin ich), ist ein Widerspruch möglich.
Der Schulleiter schreibt, gegen die Attestauflage sei nicht ein Widerspruch, sondern nur eine Beschwerde möglich. Und dieser gibt er nicht statt.
Meine Fragen: Ist die Attestauflage ein Verwaltungsakt? Muss ich nun zum Anwalt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben oder gleich klagen?
Vielen Dank für hilflreiche Antworten!
4 Antworten
Attestauflage ist kein Verwaltungsakt.
Unabhängig davon. Ich bin selbst Lehrer. Und wenn wir eine derartige Auflage erlassen, müssen die Fehlstunden so dermaßen hoch sein oder Schwänzen wird quasi durch die Eltern gedeckt.
Und der Sinn ist eben dieser, dass du dir überlegst, ob dein Kind bei einem eingerissenem Fingernagel nicht vielleicht doch zur Schule kann.
Kann ich dir nicht sagen, im Zweifel musst du das eben gerichtlich feststellen lassen.
Relevant in NRW ist aber, dass "begründete Zweifel, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird" besteht. Von daher: Welche begründete Zweifel wurden denn hier seitens der Schule genannt? Und wie gesagt, wir hören jetzt nur deine Geschichte. Würde die Schule über die Krankheitsgeschichte auch nur in Ansätzen Bescheid wissen bzw. informiert werden, würde sie eine Attestpflicht gar nicht erlassen.
Wir erlassen bei einer Schule von 1000 Schülern vielleicht 3-4 Attestpflicht im Jahr, das sind aber die ganz hartnäckigen Fälle mit teilweise 200-300 Fehlstunden im Jahr. Wie viele Fehlstunden waren denn bei deinem Kind im 1. Halbjahr? Sag mal Zahlen, damit man das besser einordnen kann.
Hallo, danke für Deine Antwort.
Die Schule gibt als Grund nur die Höhe der Fehlstunden an. Sie erklärt weder, weshalb sie Zweifel hat, noch gibt sie irgendeinen Grund für diese Zweifel an. Sie erlässt seit Jahren Attestauflagen, obwohl sie ständig und umfassend über alle Krankheiten, Operationen usw. informiert wurde, auch in den wenigen attestauflagenfreien Zeiten.
Es sind sehr viele Fehlstunden, im ersten Halbjahr 105. Seit Mitte November allerdings nur noch drei Schultage.
Der Beschluss einer Lehrerkonfernz ist kein Verwaltungsakt.
Berief man sich auf Grundlage des Schulgesetztes auf "begründete Zweifel, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kan die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen."
Dein Kind unterliegt der Schulpflicht.
Im Zweifel muss dessen Schulunfähigkeit attestiert werden, keine Verhinderung des Unterrichtsbesuchs aufgrund einer Erkrankung entschuldigt.
Der beschlossenen Attestpflicht steht nicht entgegen, dass sie mit Gebühren belastet ist.
G imager761
Danke! Nein, man berief sich nicht (noch nie) auf diese begründeten Zweifel. Als einziger Grund wird die Höhe der Fehlstunden angegeben. Diese reicht aber in NRW nicht für eine Attestauflage aus.
Man muss sich doch gegen diese Willkür einmal wehren können.
Na, jetzt habe ich immerhin etwas gefunden, für den Fall, dass nur eine Beschwerde möglich ist: Wenn die Schule der Beschwerde nicht abhilft, muss sie die Angelegenheit der Bezirksregierung vorlegen. Und diese wird immerhin den Mangel an Begründung feststellen.
Der Knackpunkt dürfte sein, dass der Attestauflage keine rechtsgestaltende Wirkung zukommt.
Das kommt jetzt aber wahrscheinlich auch genau auf den Wortlaut drauf an.
Die sonstigen Punkte (hoheitliche Maßnahme, Behörde, Einzelmaßnahme, Außenwirkung) dürften erfüllt sein.
Aber das jetzt nur zum rechtlichen Teil.
Gegen so eine Attestauflage rechtliche Schritte einleiten zu wollen halte ich persönlich als kindisch. Und ja, diese Auflage hat die Absicht die Erziehungsberechtigten an ihre Pflichten zu erinnern. Kann man auch als Verdächtigung ansehen.
Warum willst du denn überhaupt gegen die Attestpflicht klagen? Hast du es davor mal mit einem Gespräch mit deinem Schulleiter versucht und ihm deine Situation genauer erklärt?
Wobei wenn du krank bist, solltest du ja ohne Probleme ein Attest von einem Arzt bekommen...
Hallo, ich bin die Mutter und will nicht wegen jeder Krankheit meines Kindes stundenlang beim Arzt hocken und für eine Bescheinigung zahlen. Aulßerdem ist eine Attestauflage immer (schon laut Gesetz) eine Verdächtigung.
Es ist eine lange Geschichte mit vielen Gesprächen und Unhöflichkeiten - es geht in meiner Frage wirklich nur noch um das WIE, damit ich keine Frist verpasse und nicht unnötig weiter meine Zeit verschwende.
Eine Attestpflicht wird auch immer dann verhängt, wenn der Schüler in den Verdacht fehlt, aufgrund von nichtiger Krankheiten (wenn überhaupt) zu fehlen. Dieses Fehlen ist sehr anstrengend für Lehrer und Schüler, da der Schüler den ganzen Stoff nacharbeiten muss und der Lehrer ihm alles einzeln erneut erklären muss.
Normalerweise bekommt man diese Pflicht aber nur aufgehängt, wenn man eine bestimmte Zahl an Fehlstunden hat oder wenn man auf einmal nach seinem 18. Geburtstag unverhältnismäßig oft fehlt.
Besonders etwas machen kann man da leider nicht, teilweise kann die Attestpflicht wieder aufgehoben werden. Eine Möglichkeit hierfür wäre einen Arzt zu bitten, die Situation seines Patienten genauer dem Schulleiter zu schildern (als "generelles" Attest also) und dann zu hoffen, dass es reicht, wenn man nur "normale" Entschuldigungen schreibt.
Jegliche rechtliche Schritte gegen eine Attestpflicht halte ich persönlich jedoch für überzogen und soweit ich weiß stehen die Chancen für ein Gewinn des Verfahrens sehr gering.
Hallo, danke für Deine Antwort. Kannst Du mir auch sagen, warum nicht? Ist zwar abstrakt (für den Fall, dass krank), aber individuell. Was fehlt zum Verwaltungsakt?
Und sei sicher: Krankheiten, Operationsfolgen, Immunschwäche aufgrund jahrelanger Krankheiten usw. - kein eingerissener Fingernagel.