Defekte Ware wird nicht vom Verkäufer abgeholt?

5 Antworten

Was soll Ich machen? Ich finde es eine Frechheit.

Rein rechtlich hat der Verkäufer Recht.

Er hat die Kosten der Retour zu bezahlen allerdings gilt für dich als Gläubiger in diesem Fall (denn du willst ja etwas haben) die Schadensminderungspflicht. Heißt du hast nur Anspruch auf die für deinen Schuldner (Händler) günstigste Form der Pflichterfüllung.

Dir einen Retouraufkleber zukommen zu lassen ist für die Firma günstiger als das Dingen abzuholen und damit i.d.R. rechtlich NICHT zu beanstanden

Was man ggf. aus Kulanz oder Kundenorientierung macht, ist eine andere Frage.

Defekte Ware muss auch vom Verkäufer abgeholt werden. Vor allem, wenn es sich um Artikel wie eine Waschmaschine handelt. Eine Saftmaschine ist nun allerdings ja nicht so riesig und vielleicht findest du eine Möglichkeit diese mit dem Auto eines Freundes zu transportieren.

Ansonsten sage dem Verkäufer noch mal deutlich, dass es seine Pflicht ist einen Abholdienst zu beauftragen, weil du absolut keine Möglichkeit hast das Ding irgendwo hin zu bekommen. Oder er bezahlt die Zusatzkosten, wenn es teurer wird, dass der Abholer ins Haus kommt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/

und dann ist es so schwer das bekomm ich keine 3 Stockwerke runter

aber die Fahrerinnen und Fahrer der Lieferdienste sollen sich den Ar... aufreißen, solche Pakete in den 3. Stock zu befördern, oder was?

Informier dich mal, es könnte nämlich möglich sein, dass du in Zukunft bei den Lieferdiensten eine Extragebühr bezahlen musst, wenn Pakete bis an die Wohnungstür in den oberen Stockwerken geliefert werden sollen.

ich will und werde mich nich um etwas kapputes kümmern.

Da hast schon verloren, denn DU hast dich nun mal selbst darum zu bemühen, defekte Ware wieder an den Verkäufer zurück zu senden, damit dieser dir Ersatz leisten kann.

Fahr mit dem Taxi zur Post, oder frage im Familien, oder Bekanntenkreis nach, ob jemand so nett ist dir zu helfen.

Droitteur  22.08.2018, 11:43

Die Lieferdienste sollten auch entsprechend dafür bezahlt werden.

Und zwar vom Verkäufer, wenn der etwas defektes liefert.

Da du alles "zusammengebaut" hast kann man von dir auch verlangen das wieder auseinander zu bauen. Und da du es ja in den 3 Stock bekommen hast, kannst du es auf das Postamt schaffen. Oder den DHL Abholservice bezahlen

Dann kann der VK entscheiden ob "du es falsch zusammengebaut hast und damit beschädigt" oder es defekt war. Ich kenne die Antwort

Am besten legst die Abholkosten aus und verklagst den "hinterher". Falls du ein WIderrufsrecht hast, nimmt das und trete zurück

die Frau meinte das sie mir den Retoureschein schickt

Da hast Du alles, das der gesetzlichen Regelung entspricht.

Was ist das für eine Saftpresse, die nicht in ein Auto passt, aber mit DHL verschickt werden kann? Link?

yolo0870 
Beitragsersteller
 22.08.2018, 06:57

Eine etwas größere. Der Karton ist riesig. Die haben es halt nicht in der Originalpackung reinbekommen. Und nicht jeder hat ein fettes großes Auto. In meinem Auto passt sowas nicht rein. Was will ich mit dem Retourenschein wenn der Karton nicht ins Auto passt.

Golfgottheit  22.08.2018, 07:01
@yolo0870

Link?

Lass Dir helfen, nimm Dir ein Grossraumtaxi oder trage Deine 2,80m-Saftpresse zur Post.

yolo0870 
Beitragsersteller
 22.08.2018, 07:06
@Golfgottheit

Deine Kommentare sind genauso Niveaulos wie dein Name. Wenn du nichts besseres zu sagen hast. Dann schweig lieber. Oder hat dir das niemand beigebracht

Golfgottheit  22.08.2018, 07:10
@yolo0870

Meine pragmatische Lösung des Problems gefällt Dir einfach nicht. Deswegen ist sie aber noch lange nicht niveaulos.
Du hast einen Retoureschein. Pack das Ding wieder ein, bring es zur Post und Du wirst Ersatz erhalten. Und nenne doch wenigstens mal den Typen der Saftpresse, die nicht in einen Kleinwagen passt.