Reklamation Couch

4 Antworten

Bezahlen muss der Verkäufer für den Transport, wenn (!) tatsächlich ein Sachmangel zur Zeit des "Gefahrübergangs" (meistens bei Kaufvertrag) vorlag. Anderenfalls nicht (jedenfalls nichts aufgrund Gesetzes). Gewährleistung heißt nicht Glückseligkeit in Ewigkeit, sondern Gewähr für fehlerfreie Beschaffenheit, wobei als Vergleich eine gleichartige Couch mittlerer Art und Güte herangezogen wird.

Für die Beweislast, dass ein Sachmangel vorlag, ist der Zeitpunkt maßgeblich, als die Reklamation erhoben wurde. Innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf liegt sie Verkäufer liegen, danach beim Käufer.

Problematisch erscheint hier die lange Nutzungsdauer. Realistisch halte ich deshalb kaum Ansprüche für durchsetzbar. Man sollte wohl auf das Angebot des Verkäufers eingehen oder den Zustand akzeptieren.

iuvamus 
Beitragsersteller
 03.01.2013, 14:23

Danke für Antwort.

Ich glaube von langer Nutzungszeit kann nicht die Rede sein. Wie lange wird oder soll den ein solches Produkt in Gebrauch sein? Eine Couch ist doch kein Einwegartikel für 6 Monate.

99 Prozent der als Vergleich heranzuziehenden Produkte würden diesen Mangel nicht aufweisen...

scxy23  03.01.2013, 14:51
@iuvamus

So sind nun mal die Regeln. Gewährleistung gilt max. zwei Jahre. Darüber hinausgehende Ansprüche könnten von einer Garantie erfasst sein, je nach dem, ob eine solche Erklärung vom Verkäufer abgegeben wurde. Wenn nicht, dann bleibt einem nichts übrig, als den Zustand zu akzeptieren. Wenn man das nicht will, muss man sofort bei Sichtbarwerden des Mangels entschlossen handeln. Nach fast zwei Jahren Couch-Nutzung hat man da eher schlechte Karten...

Der Anbieter ist ein eher graues bis schwarzes Schaf im Bezug auf Verkaufsmethoden und Kundenservice<

Man soll sich über seine Vertragspartner vorher genau informieren.

Jeder einigermaßen solide Möbelhändler würde eine berechtigte Reklamation kommentarlos ohne irgendwelche Forderungen erledigen.

Jeder Händler hat die Pflicht zur Gewährleistung. Wie er das konkret macht, ist meines Wissens nicht gesetzlich geregelt. Du solltest mal in den Kaufvertrag und die AGB des Händlers schauen. Dort steht unter Garantie und Gewährleistung einiges, was Du mit Vertragsabschluss (Kauf) anerkannt und akzeptiert hast. Aus dieser Kiste kommst nur raus, wenn ein Gericht entschieden hat, das diese Klauseln den Käufer in unzulässiger Weise benachteiligen. Das nachzuweisen, wird schwierig.

scxy23  03.01.2013, 14:47

Gewährleistungspflichten sind exakt gesetzlich geregelt. In AGB steht manches wirre und unwirksame Zeugs... Sie sind daher nicht in jedem Fall korrekte Grundlage. Allerdings sollte man sie schon zuerst prüfen, falls vorhanden.

Der Verkäufer bietet doch zwei Möglichkeiten an. Was möchtest Du, eine Dritte von Dir ausgedachte??????

Geh halt zum Anwalt und klage was das Zeug hält. Bist die Anwälte reicht und satt sind und das hohe Gericht entschieden hat, wird die Couch vermutlich 4 Jahre alt sein und man kommt zu der Erkenntnis dass keinem geholfen wurde.

Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen.

iuvamus 
Beitragsersteller
 03.01.2013, 14:08

Die Antwort war ja sehr hilfreich.

Wo bietet der Anbieter denn zwei Möglichkeiten? Er verlangt das ich die Couch bringe!

Ich will weder klagen noch irgendwas kompliziert gestalten Nur wenn man sich wissentlich besser absichert kann man anders auftreten bzw argumentieren.

madquad  03.01.2013, 14:59
@iuvamus

Ich erkenne aber zwei Möglichkeiten

a. Du fährst das Ding zum Händler (auf eigene Kosten)

b. ) Der Händler holt es ab und Du zahlst dieses....

iuvamus 
Beitragsersteller
 04.01.2013, 00:05
@madquad

Scheinbar hast Du entweder falsch gelesen oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt.

Der Händler hat nicht angeboten das Teil zu holen gegen Bezahlung, sondern ich soll es bringen und er zahlt dafür eine Aufwandsentschädigung.

Bringen muss ich es in jedem Fall!