Muss Ebay-Verkäufer Garantie geben?
Muss ein gewerblicher Verkäufer, der bei Ebay Neuware anbietet, zwei Jahre Garantie geben? Wir haben den Fall, dass wirein teures Autoradio ersteigert haben, das nach 2 Monaten seinen Geist aufgegeben hat. Der Verkäufer fordert nun, dass wir in einer zertifizierten Fachwerkstatt ein Gutachten einholen, was mit dem Gerät los ist - schweigt sich aber darüber aus, wer dieses Gutachten eigentlich bezahlen soll. Er schreibt, er würde generell keine unfrei zurückgesandte Ware annehmen und auch keine Garantie, sondern nur Gewährleistung bieten und der Defekt sei wahrscheinlich durch unsachgemäßen Einbau entstanden. Ist völliger Blödsinn, da das Gerät ja zwei Monate funktionierte. Was tun?
4 Antworten
Eine eBay Auktion ist rechtlich gesehen keine Auktion, sondern man schließt damit mit einem gewerblichen Verkäufer einen ganz normalen Kaufvertrag ab. Dementsprechend hast du auch die gleichen Rechte(Gewährleistung) wie bei jedem anderen Kaufvertrag auch. BGB §434 (http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html)
Ein gewerblicher verkäufer, egal ob bei Ebay, im Laden oder auf der Kaffeefahrt muss sich an gesetzliche Vorgaben halten. Dazu gehört bei Neuware eine zweijährige Gewährleistung. Dabei ist der verkäufer ihr direkter Ansprechpartner für die ersten 6 Monate. Danach müssen sie sich mit dem Hersteller auseinandersetzen. In diesem Sinne ist eine Forderung nach einem Fachgutachten nicht legitim.
Zur Gewährleistung http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung und Garantie ist auch ergooglebar.
Gewährleistung ist das was der Verkäufer gesetztlich vorgeschrieben bekommt, Garantie ist freiwillig.
Bei "Garantie" handelt es sich um eine freiwillige Zusicherung von Leistungen oder Merkmalen. Dagegen ist die "Gewährleistung" in Deutschland gesetzlich definiert. In diesem Falle haben Sie das Recht, sich während der ersten 6 Monate uneingeschränkt an den Verkäufer zu wenden, wenn etwas mit der gekauften Ware nicht stimmen sollte un er muss sich um alles Übrige kümmern. Ein Ersaatz durch ein Neugerät ist allerdings erst nach dreimaliger Nachbesserung gerechtfertigt. Eine Wandlung (also Geld-Zurück-Garantie) ist stets eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers und daher nur bei dem Betroffenen einklagbar, wenn vorher versprochen. Nach Ablauf von 6 Monaten ist der Verkäufer nicht mehr ihr Ansprechpartner, sondern der Hersteller. Wenn dann was kaputt gegangen sein sollte, dann obliegt es Ihnen nachzuweisen, dass der schaden bereits zum Kaufzeitpunkt schadhaft war. Das ist also schwierig. Ungeachtet dessen gewähren manche Hersteller Ihrerseits eine Herstellergarantie, die ja auch eine freiwillige Leistung ist und an beliebige Konditionen geknüpft werden darf.
ihr habt doch einen Kaufbeleg, damit geht ihr zu einer Werkstatt, die das Teil repariert, auf Garantie, wenn sie vom Hersteller autorisiert ist..wenn du mir den Typ nennst, kann ich dir auch ein paar Werkstätten sagen...
wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, dann muss er 6 Monate Garantie geben, danach beginnt die Beweisumkehrlast, aber ich kenne keinen Autoradiohersteller, der die Beweisumkehr einfordert..
Es ist in der Tat schwierig, den Nachweis zu erbringen, dass eine Ware schadhaft geliefert wird. Man zieht sehr schnell den Kürzeren und zahlt. Hier steht Behauptung gegen Behauptung. Bei mir war es ebenso. Das schlimme ist, dass schlechte Ebay-Verkäufer dies auf kriminelle Weise ausnutzen. Ich hatte bei Mainparts24 einen Corsa-Scheinwerfer gekauft. Dessen Gehäuse hatte ein Loch. Mainpart24 hat mich gezwungen, die Sendung auf meine Kosten zurückzuschicken mit der Begründung, man müsse den Schaden prüfen. Gleichzeitig behält man sich vor, eine Ersatzlieferung zu verweigern. Dem Kunden wird grundsätzlich nicht geglaubt. Hinzu kommt der Haken bei Ebay, denn das formalisierte Verfahren zur Behebung von Streitfällen ist völlig unzureichend, wenn es darum geht, zu beweisen, das ein gekauftes Objekt bei der Anlieferung schon einen Schaden hatte. Ich habe in diesem Fall Lehrgeld gezahlt. Meine Konsequenz: Hände weg von Mainparts24!
Was ist denn der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Welche Rechte haben wir denn in diesem oben geschilderten Fall?