Werden Garantieansprüche beim Privatverkauf weitergegeben?
Hallo zusammen. Ich möchte nicht zu weit ausholen bei meiner Frage sondern mich auf den Kern beschränken.
Ich habe ein hochwertiges Elektrowerkzeug mit einer nicht abgelaufenen Garantie durch einen Privatverkauf erworben. Das Gerät ist immer wieder defekt und wurde vom Hersteller bereits mehrmals repariert. Dieser hat mir jetzt geraten ich soll mich an den Händler wenden und mir das Geld holen weil ich mit dem Gerät nicht glücklich werde.
Erst heisst es ja ok und jetzt wird der Händler plötzlich komisch. Aussage sie können mir nicht helfen. Sie wären nicht zuständig. Ich soll mich an den Verkäufer wenden von dem ich es privat gekauft habe.
Frage ist nun wie es sich bei Garantien verhält. Ist nach dem Verkauf der Händler mir gegenüber wirklich zu nichts verpflichtet? Mich wundert das sehr und ich würde gerne wissen worauf ich mich berufen darf bei so einer Behandlung.
Danke und viele Grüße
Berti
5 Antworten
Wäre jetzt die aller erste Frage ob der Händler überhaupt Garantie gegeben hat und was da genau drinne steht.
So wie sich das für mich anhört willst du aber eher auf die Gewährleistung hinaus und da ist der Händler erstmal im Recht. Er hat mit der keinen Kaufvertrag geschlossen und ist dir daher auch nicht zu einer Gewährleistung verpflichtet. Da musst du dich an denjenigen wenden von dem du es gekauft hast.
In dem Fall ist es nicht die "Garantie", welche Du ansprichst, sondern die "Gewährleistung".
Der ursprüngliche Kaufvertrag bestand zwischen dem Erstbesitzer und dem Händler. Dort ist auch die Gewährleistung fixiert und zunächst auf diesen Erstbesitzer gültig.
Verkauft er privat ein Gerät, für welches noch Rest-Gewährleistung besteht, so kann er diese Ansprüche an Dich abtreten, sie Dir übertragen.
Tut er das nicht und betont, dass dies ein Privatkauf OHNE jegliche Ansprüche ist, so hat der Zweitkäufer im schlimmsten Fall das Nachsehen.
Der Händler, welcher Dich zurückweist, hat in sofern recht, dass es keinen Vertrag zwischen ihm und Dir gibt.
Der Weiterverkäufer muss Dich (schriftlich) ermächtigen, dass Du die bestehende Gewährleistung als neuer Besitzer dieses Artikels einfordern kannst.
Dazu ist er allerdings nicht unbedingt und in jedem Fall verpflichtet.
soviel Dazu: http://forum.chip.de/recht/gewaehrleistung-bzw-garantie-uebertragbar-1875791.html
durch den Privatverkauf kann tatsächlich die Garantie/Gewährleistung erloschen sein, wenn wäre das Kulanz seitens Händler/Hersteller
Beim Verkauf Privat an Privat gehen die Garantieansprüche tatsächlich nicht automatisch an den neuen Besitzer über.
Der urspüngliche Gewerbliche Verkäufer kann selber entscheiden, ob die Garantieansprüche weitergegeben werden oder nicht.
Bei Reparatur und Umtausch ist das ganze meist egal und es wird ausgeführt.
Anders ist es aber, wenn es zur Wandelung kommt. Also Geld zurück. Hier wird darauf gepocht, das nur der ursprüngliche Käufer fordern kann. Denn du wirst ja einen anderen Preis an den Käufer bezahlt haben, als das Gerät ursprünglich gekostet hat.
Also setz dich mit demjenigen in Verbindung, der dir die Sachen Verkauft hat. Dieser muß seine Ansprüche gegenüber seinem Verkäufer durchsetzen und dich entsprechend auszahlen. D.h. Dir steht nur die Summe zu, die du bezahlt hast, nicht aber die ursprüngliche Kaufsumme.
ich würde das, was du uns geschrieben hat dem hersteller schreiben, den händler benennen und warten, was passiert.....................