Bei Ebay etwas verkauft... Käufer behauptet Artikel defekt! Was tun? Wer hat Beweispflicht?

8 Antworten

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Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die bereits bei bei Gefahrübergang bestanden haben (§ 434 I BGB). Gefahrübergang ist beim Privatverkauf der Wohnsitz des Verkäufers. Mit dem Absenden des Pakets geht die Gefahr auf den Käufer über.

Wenn der Käufer behauptet, dass das Gerät zu diesem Zeitpunkt einen Mangel hatte, so trifft ihn die Beweispflicht. § 476 BGB ist auf Privatverkäufe nicht anwendbar.

Du musst als Verkäufer die Sachmängelfreiheit bei Gefahrübergang (Hier: Übergabe an Paketdienst) gewährleisten. Wenn der Käufer Ansprüche geltend macht, muss er das Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang beweisen. Da du sicherlich kein Unternehmer bist, greift auch die Vermutungsregel des § 476 BGB nicht.

Leerkraft  04.03.2013, 23:09

warrum fällt mir sofort gewerbsmäßiger betrug ein?

ich verschicke haufenweise defektes zeug?

zeugen sind schnell gemacht

mhm brauch ich noch ne bande praktisch, cool

Hallo,

zunächst mal musst du gar nichts beweisen! Er hat ja selbst mitgeteilt, dass er das Teil benutzt hat und es erst nach ein paar Tagen ein Fehler aufgetreten ist. Sofern du das schriftlich hast, bist du aus dem Schneider. Wichtig ist, dass du in der Auktion auf den Privatverkauf ohne Gewährleistung hingewiesen hast.

Als Privatverkäufer kannst du nur in Regress genommen werden, wenn zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden sind und Fehler oder Defekte verschwiegen wurden.

Wenn du keine negative Bewertung riskieren willst, dann kannst du das Gerät ja zurücknehmen, aber niemand kann dich dazu zwingen. Zumindest dann nicht, wenn es sich so abgespielt hat, wie du hier beschreibst.

Mir scheint der Käufer ist nicht ganz zufrieden mit dem was er gekauft hat. Vielleicht ist es nicht genau das, was er gesucht hat oder er hatte es sich anders vorgestellt. Kann auch sein, dass er zwischenzeitlich was besseres gefunden hat. jedenfalls will er es nicht mehr haben, aber das ist: AUSSCHLIESSLICH SEIN PROBLEM!!

VG - Klaus

frogi 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 23:13

Danke für die Antwort.

Ich habe auch darauf hingewiesen das ich ja nicht weiß was er damit gemacht oder er evtl sogar das gleiche Gerät hat und dies günstig gegen meins Tauschen möchte... wenn Paypal bzw ebay zu gunsten des Käufers entscheiden ... kann ich das anwaltlich anfechten ??

Wer trägt dann die Anwaltskosten ....

Ich spreche hier von 350 Euro... Ich bin Azubi das ist viel Geld für mich :-( wollte eigentlich mit dem Geld meine Urlaubskasse aufbessern ...

so betrüger ignorieren!.

machen einen auf dicken hose und gut ist. droh ihm mit einem anwalt wegen falscher verdächtigung und dass du ihn schon bei ebay gemeldet hast.

dir kann eig nichts passieren da du 3 zeugen hast die aussagen können dass das gerät funktionsfähig war als es abgeschickt wurde.

Ratirat  04.03.2013, 23:04

"Anwalt wegen falscher Verdächtigung" ... was soll der denn machen? Es ist nicht verboten, jemanden fälschlich zu verdächtigen. Sonst wäre ja jeder Ermittler handlungsunfähig.

Leerkraft  04.03.2013, 23:14
@Ratirat

quatsch, er muss halt nur direkt den richtigen verdächtigen

da würde sich mal die spreu vom weizen trennen und zeigen, wer seinen job beherrscht!

ich geh zocken, ich bin wahrscheinlich eh gebannt, beantworte meine frage bitte.^.

frogi 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 22:50

Der Fall ist schon bei Ebay zur klärung... :-(

r34ll  04.03.2013, 22:51
@frogi

beruf dich darauf dass du beweisen kannst dass es funktionsfähig ist. und wenn ebay was anfordert nicht nachgeben sondern dagegen kämpfen

frogi 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 23:02
@r34ll

Ich bin schon am § Aufzählen.... gibt es auch einen § wegen unsachgemäßen gebrauch ?

Bei privat verkauften, gebrauchten Artikeln liegt das Risiko beim Käufer (außer der Verkäufer hat bekannte Mängel verschwiegen oder unwahre Angaben gemacht).

Da der Käufer den Artikel aber einige Tage benutzt hat u. der Fehler erst dann aufgetreten ist, trägt er m.E. das alleinige Risiko, denn als Privatverkäufer muß man keine Garantie für gebrauchte Artikel geben.

Ich würde versuchen, mich mit dem Käufer zu einigen

frogi 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 23:23

Er hat mir zwei vorschläge gemacht ich soll die reparatur zahlen oder rückerstattung... der reparaturkosten hat er geschätzt..