Bei Ebay etwas verkauft... Käufer behauptet Artikel defekt! Was tun? Wer hat Beweispflicht?
Hallo,
ich habe vor kurzen bei ebay etwas verkauft.
Der Artikel war und ist voll funktionsfähig ! Ich habe dafür auch 3 Zeugen ! Er hat per Paypal bezahlt und er behauptet felsenfest das der Artikel defekt ist.
Gleichzeitig hat er mitgeteilt das er das Gerät benutzt hat und nach ein paar Tagen ein Fehler aufgetreten ist. ! (kann auch durch unsachgemäßen gebrauch sein... )
Er führt in seine Begründung bzw behauptet der Artikel sei defekt... und führt den §433ff auf... diesen pflichten bin ich ja nachgekommen ... er behauptet auch ich bin in der beweispflicht....
Garantie war auf dem Gerät nicht mehr...
Ich bin privater verkäufer bei Ebay....
Bitte um Hilfe ... Paypal hat das geld auch schon eigefroren ...
8 Antworten
Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die bereits bei bei Gefahrübergang bestanden haben (§ 434 I BGB). Gefahrübergang ist beim Privatverkauf der Wohnsitz des Verkäufers. Mit dem Absenden des Pakets geht die Gefahr auf den Käufer über.
Wenn der Käufer behauptet, dass das Gerät zu diesem Zeitpunkt einen Mangel hatte, so trifft ihn die Beweispflicht. § 476 BGB ist auf Privatverkäufe nicht anwendbar.
Du musst als Verkäufer die Sachmängelfreiheit bei Gefahrübergang (Hier: Übergabe an Paketdienst) gewährleisten. Wenn der Käufer Ansprüche geltend macht, muss er das Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang beweisen. Da du sicherlich kein Unternehmer bist, greift auch die Vermutungsregel des § 476 BGB nicht.
warrum fällt mir sofort gewerbsmäßiger betrug ein?
ich verschicke haufenweise defektes zeug?
zeugen sind schnell gemacht
mhm brauch ich noch ne bande praktisch, cool
Hallo,
zunächst mal musst du gar nichts beweisen! Er hat ja selbst mitgeteilt, dass er das Teil benutzt hat und es erst nach ein paar Tagen ein Fehler aufgetreten ist. Sofern du das schriftlich hast, bist du aus dem Schneider. Wichtig ist, dass du in der Auktion auf den Privatverkauf ohne Gewährleistung hingewiesen hast.
Als Privatverkäufer kannst du nur in Regress genommen werden, wenn zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden sind und Fehler oder Defekte verschwiegen wurden.
Wenn du keine negative Bewertung riskieren willst, dann kannst du das Gerät ja zurücknehmen, aber niemand kann dich dazu zwingen. Zumindest dann nicht, wenn es sich so abgespielt hat, wie du hier beschreibst.
Mir scheint der Käufer ist nicht ganz zufrieden mit dem was er gekauft hat. Vielleicht ist es nicht genau das, was er gesucht hat oder er hatte es sich anders vorgestellt. Kann auch sein, dass er zwischenzeitlich was besseres gefunden hat. jedenfalls will er es nicht mehr haben, aber das ist: AUSSCHLIESSLICH SEIN PROBLEM!!
VG - Klaus
Danke für die Antwort.
Ich habe auch darauf hingewiesen das ich ja nicht weiß was er damit gemacht oder er evtl sogar das gleiche Gerät hat und dies günstig gegen meins Tauschen möchte... wenn Paypal bzw ebay zu gunsten des Käufers entscheiden ... kann ich das anwaltlich anfechten ??
Wer trägt dann die Anwaltskosten ....
Ich spreche hier von 350 Euro... Ich bin Azubi das ist viel Geld für mich :-( wollte eigentlich mit dem Geld meine Urlaubskasse aufbessern ...
so betrüger ignorieren!.
machen einen auf dicken hose und gut ist. droh ihm mit einem anwalt wegen falscher verdächtigung und dass du ihn schon bei ebay gemeldet hast.
dir kann eig nichts passieren da du 3 zeugen hast die aussagen können dass das gerät funktionsfähig war als es abgeschickt wurde.
quatsch, er muss halt nur direkt den richtigen verdächtigen
da würde sich mal die spreu vom weizen trennen und zeigen, wer seinen job beherrscht!
ich geh zocken, ich bin wahrscheinlich eh gebannt, beantworte meine frage bitte.^.
Der Fall ist schon bei Ebay zur klärung... :-(
beruf dich darauf dass du beweisen kannst dass es funktionsfähig ist. und wenn ebay was anfordert nicht nachgeben sondern dagegen kämpfen
Ich bin schon am § Aufzählen.... gibt es auch einen § wegen unsachgemäßen gebrauch ?
Bei privat verkauften, gebrauchten Artikeln liegt das Risiko beim Käufer (außer der Verkäufer hat bekannte Mängel verschwiegen oder unwahre Angaben gemacht).
Da der Käufer den Artikel aber einige Tage benutzt hat u. der Fehler erst dann aufgetreten ist, trägt er m.E. das alleinige Risiko, denn als Privatverkäufer muß man keine Garantie für gebrauchte Artikel geben.
Ich würde versuchen, mich mit dem Käufer zu einigen
Er hat mir zwei vorschläge gemacht ich soll die reparatur zahlen oder rückerstattung... der reparaturkosten hat er geschätzt..
"Anwalt wegen falscher Verdächtigung" ... was soll der denn machen? Es ist nicht verboten, jemanden fälschlich zu verdächtigen. Sonst wäre ja jeder Ermittler handlungsunfähig.