Ab wann gilt ein Gerät als irreparabel?
Hallo Community, es geht um folgenden Fall: Ich habe im November 2010 ein Heimkinosystem im Wert von 2000€ mit einer 5 Jahres Garantieerweiterung gekauft. Anfang dieses Jahres traten zum ersten mal diverse Defekte auf ( Touchbedienung ohne Funktion, Softwareupdate nicht möglich, etc.). Daraufhin habe ich das System zur Reparatur abgegeben. Es wurden diverse Teile getauscht und ich habe das Gerät nach 3 Wochen wieder bekommen. Die Fehler waren allerdings weiterhin vorhanden.
Also habe ich das Gerät wieder eingeschickt und es hat 2 Monate gedauert bis ich es zurück erhalten habe. Es wurden wieder diverse Teile gewechselt aber einige Fehler waren immer noch vorhanden.
Der Verkäufer möchte das Gerät nun wieder reparieren lassen was mir aber sinnlos erscheint da alle Wichtigen Teile schon getauscht wurden und es keine Besserung gab.
Ich möchte nach Möglichkeit nun vom Kaufvertrag zurücktreten und oder ein neues Gerät erhalten. Dies verweigert mir der Verkäufer aber und zieht es erst in Erwägung falls das Heimkinosystem irreparabel ist.
Meine Fragen: Wann gilt ein Gerät als irreparabel? Welche Möglichkeiten habe ich ein anderes Gerät zu erhalten oder vom Kaufvertrag zurück zu treten?
Hier noch die AGB's des Verkäufers: http://data.mediamarkt.de/plattform/service/plusgarantie/AGBs_MediaMarkt_Plusgarantie_TV_Hifi.pdf
3 Antworten
Ich finde in den Bedingungen:
Ist die Reparatur des Gerätes aufgrund wirtschaftlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit nicht mehr durchführbar, so liegt es ebenfalls im Ermessen von Media Markt durch Austausch des Gerätes (Ersatzgerät) oder durch Rückzahlung von 100% des Verkaufspreises im ersten Jahr, 100% des Verkaufspreises im zweiten Jahr, 80% des Verkaufspreises im dritten Jahr, 60% des Verkaufspreises im vierten Jahr und 40% des Verkaufspreises im fünften Jahr die Media Markt PlusGarantie zu erfüllen.
Es liegt also im Ermessen des Verkäufers, ob repariert oder ausgetauscht oder (teilweise) zurückgezahlt wird.
Sorry - da hate ich einen dummen Rechenfehler - die Gewähreistung lief nur bis zum Novemver des letzten Jahres.
Gewährleistung ist doch schon seit fast drei Jahren rum?!
Ach Quark, seit ca einem 3/4 Jahr
2 oder 3 mal musst du nachbessern hinnehmen, danach muss er die von die gewünschten dinge tun
also noch 1 mal reparieren bei dir oder ist schon vorbei, Google mal
ich weiß nicht mehr ob 2 oder 3 mal....
Laut Garantiebedingungen muss "er" nie das von "die" gewünschten Dinge tun.
Laut BGB §440 muss ich es 2 mal reparieren lassen aber gilt das auch noch bei den AGB's?
ich hab keinen pdf Reader.^.
ich glaube das kann er nicht abdingen oder wenn er es tut, ergibt sich etwas für dich....
gib nem Anwalt 30€ schwarz und er soll eben etwas dazu sagen^^
Warum läßt du dich mit einer Garantie abspeisen? Du hast zwei Jahre lang das gesetzlich festgelegte Recht auf Gewährleistung! (§ 437 BGB) Das bedeutet, dass der Verkäufer zwei Jahre lang das Gerät nach deiner Wahl entweder reparieren oder austauschen muss, wenn es beim Verkauf Fehler hatte. Wenn beides nicht möglich ist, muss er den Kaufpreis erstatten. Zusätzlich hat der Verkäufer allen Aufwand, der dem Käufer durch den Fehler entsteht, zu erstatten.
Man hat dich also bereits bei der ersten Reparatur "über den Leisten gezogen". Du hättest darauf bestehen können, dass man das Gerät sofort austauscht. Hat man dir für die Zeit der Reparatur ein Ersatzgerät gestellt, oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall gezahlt? Auch darauf hättest du ein Recht gehabt - aber du hättest es selbst einfordern müssen; der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dich darauf aufmerksam zu machen.
Im ersten haben Jahr ist es der Verkäufer, der beweisen muss, dass die Fehler nicht im Gerät liegen, sondern durch den Käufer verursacht wurden. Jetzt hast du das Problem, dass du es bist, der beweisen muss, dass der Fehler von Anfang an da war. In diesem Fall trat der Fehler bereits nach kurzer Zeit auf und konnte erst nach einer zweiten Reparatur zeitweilig beseitigt werden. Das sollte für den Nachweis, das er von Anfang an da war, bereits reichen.
Du solltest jetzt den Recht massiv einfordern. Erkläre, dass du nach nun nach erfolgloser Nachbesserung vom Vertrag zurücktrittst. (Das ist dein Recht nach §440 BGB nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen) mache klar, dass du auf Gewährleistung klagen wirst, falls man dir den Kaufpreis (und den Preis für die Garantie) nicht freiwillig erstattet. Erfahrungsgemäß wirst du mit dem Filialleiter sprechen müssen; Wenn der bemerkt, dass du deine Rechte kennst und bereit bist, sie auch durchzusetzen gibt er mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nach.
im November 2010 ... Anfang dieses Jahres traten...
Gelesen? Wann ist nach Adam Riese die gesetzliche Gewährleistungspflicht abgelaufen?
Damit ist Dein ganzer Sermon nutzlos, weil nicht anwendbar.
Sorry - da hate ich einen dummen Rechenfehler - die Gewähreistung lief nur bis zum Novemver des letzten Jahres.
Also muss ich mit damit zufrieden geben das mein System einfach immer weiter repariert wird? Kann ich die Entschädigung für den Nutzungsausfall auch rückwirkend einreichen(April '13) oder habe ich da nach der Gewährleistung gar keinen Anspruch mehr drauf?
Hat man dir für die Zeit der Reparatur ein Ersatzgerät gestellt, oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall gezahlt? Auch darauf hättest du ein Recht gehabt
Woraus soll dieses Recht resultieren?
Das gilt eben für die Garantie. Bis zum November gibt es aber einen Gewährleistungsanspruch und da sieht die Sache ganz anders aus.