Verkäufer verlangt Ware zurück
Hallo! ich habe vor ca. einem Monat ein Notebook bei ebay ersteigert. Es war ein recht günstiger Kauf.
Als ich das Gerät vom gewerblichen Händler erhalten habe, habe ich festgestellt dass der RAM defekt ist und das Netzteil nicht das originale ist.
Darauf angesprochen hat der Händler mir Ersatzteile geschickt. Beim nachgesendetem RAM ist mir aufgefallen dass er nur 533mhz anstatt den in der Artikelbeschreibung versprochenen 800mhz hat. Als ich mir den bereits verbauten RAM näher angesehen habe, habe ich über die Herstellerhomepage herausgefunden dass auch dieser nur 533mhz hat.
Als ich den Verkäufer darauf angesprochen habe, wollte er sofort vom Kaufvertrag zurücktreten und ich solle ihm die Ware unfrei zusenden. Da ich zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits neuen Arbeitsspeicher verbaut hatte, wollte ich nur das haben was ich auch bezahlt habe.
Der Verkäufer wollte, um Kosten zu sparen, jedoch keine Nachbesserung mehr anbieten und verharrte darauf dass ich das Gerät zurück schicke.
Als ich ihm sagte dass ich keine Nachbesserung mehr verlange, und auch keinen Finanziellen ausgleich von ihm erwarte da ich auf eigene Kosten neuen RAM gekauft habe, fing er an mir mit einem Anwalt zu drohen da er gesetzlich das Recht habe vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Kann mir jemand von euch einen guten Tipp geben?
12 Antworten
...weder nach dem Fernabsatzgesetz noch nach den Mängelgewährleistungsvorschriften der §§ 434 ff. BGB hat der Verkäufer ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Nach § 346 BGB kann man nur zurücktreten, wenn man dafür einen vertraglichen oder rechtlichen Rücktrittsgrund hat. Wenn in dem Kaufvertrag nichts Entsprechendes geregelt ist, kann der Verkaufer, ob mit oder ohne Anwalt, auch nicht zurücktreten...
...Ferndiagnose, ohne genaue Detailkenntnis, ist immer schlecht, aber Vieles spricht dafür...
Ich danke vielmals für die Antwort. Ich habe noch ein paar Tage zeit bevor ich antworten muss und werde noch weitere Meinungen dazu einholen. Mal sehen wie es danach weitergeht.
ignorier ihm... du hast das rechtlich ersteigert und wenn es kaputt ist, muss er dafür grade stehen. er hat kein recht darauf, vom kaufvertrag zurück zu treten...
Schwierige Sache... :( ich glaub schon dass er vom kaufvertrag zurück treten kann, aber so einfach kann das nicht sein :/
Das Teil gehört dir - Punkt.
Es gab Unstimmigkeiten - die wurden aber beigelegt=Fall erledigt.
ich glaube der haendler hatte angst das du ihn verklagen würdest oder so deswegen hat er dir mit dem anwalt gedroht ..........
also scheint alles nur der Versuch reiner Angstmache und vermeiden einer negativen Bewertung zu sein....
Das gilt aber auch bei gebrauchter Ware?
Vielen Dank schonmal für diese Antwort!