Mein Recht als Privat- Verkäufer Ebay. Kunde sagt Artikel defekt?

8 Antworten

Naja, der Receiver... nach der TV - Umstellung wird so mancher Receiver nicht funktionieren... Schreib die Geschichte an ebay, hier können wir dir nicht helfen. Bei ebay gibt es auch Foren mit Speizialisten für solche Sachen, stell da mal die Frage, da bekommst du vielleicht Antworten, die dir weiterhelfen können.

Viel Erfolg wünscht

maratonga

Scaver  07.04.2012, 10:31

So ein Käse. Klar können wir hier helfen. Das Ding funktioniert und damit gibt es kein Grund für einen Rücktritt vom Kauf. Und ein Rücktrittrecht nach dem Fernabsatzgesetz gibt es bei Auktionen und Verkäufen auf eBay nicht.

maratonga  07.04.2012, 11:16
@Scaver

ah ja, dann hilf. Was soll sie tun? Sag es ihr, wie sie es richtig tun muss.

Laut Ihrer Abmachung/Ihres Vertrages sozusagen, wurde abgemacht, dass es keine Rücknahme geben würde, das heißt, Sie stehen eindeutig im Recht und der Käufer Ihres Receiver darf Sein Geld nicht zurückfordern. Ob er Ihnen den Receiver zurück gibt, ist ihm überlassen, aber Geld würde er nur sehen, wenn Sie damit einverstanden wären. Ebay ist nicht für die einzelnen Vertragsabmachungen und deren Einhaltung verantwortlich, weshalb Sie sich nicht an Ebay wenden können. Entweder ignorieren Sie den Käufer oder, falls er Ihnen mit einer Anzeige droht, berufen Sie sich darauf, dass Sie klar und deutlich bei der Auktion angegeben haben, dass der Receiver nur an Jemanden verkauft wird, wenn der Käufer keine Rücknahme fordert, da diese nicht vereinbart ist.

Viel Glück, Sie sind eindeutig im Recht ;)

Als Verkäufer, auch wenn Du die Rücknahme ausschließt, musst Du es zurück nehmen, wenn der Artikel nachweislich defekt ist. Ist er nicht, also kann er vom Kauf nicht zurück treten.

Garantie etc. hast Du ja nicht gegeben, also das Gerät wieder an ihn und gut ist.

Klarer Fall wüde ich sagen. Er hat den selben oder einen ähnlichen Receiver für billiger gefunden, nachdem er deinen gekauft hat. Deshalb will er diesen jetzt wieder loswerden. Solche Leute, die sich das Recht auf Basis ihres Halbwissens gerne selbst zurecht drehen würden, gibt es leider immer öfter.

Du bist im Recht. Ob es sich lohnt deshalb bis möglicherweise vors höchste Gericht zu streiten, das ist wieder die andere Frage.

Elektronische Artikel werden grundsätzlich nicht umgetauscht. Durch statische Aufladungen kann es Schrott geben, aber auch wenn es einen kurzen durch Feuchtigkeit gibt, nur weil der Käufer nich warten kann bis sich das Gerät der neuen Umgebung angepasst hat. Der Käufer ist ein Kaufvertrag mit dir eingegangen der Bestand hat. Das Gerät ist in Ordnung, dann lass dir erneut die Versandkosten schicken damit er sein Gerät bekommt. Weigert er sich lass die Kiste liegen bis er bezahlt hat und mit dem 1. Versand war dein Vertrag sowieso erfüllt. Zurückverlangen ist nicht und bruchst dir auch keinen Kopf zu machen. Mit derartigen Vögeln habe ich schon ein paar Jahre meine Erfahrung. Setz ihm eine Frist das Gerät auszulösen und gut ist.