Debitor Inkasso, vergessen zu zahlen!

5 Antworten

Ich komme aus der Inkassobranche

Die Weitergabe ist im Masseninkasso automatisiert

Die gebühren sind zwar erlaubt allerdings nicht durchsetzungsfähig d.h werden nicht eingeklagt ( Link dazu als Kompliment an Dein Postfach)

Tipp

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Überweise 30 € plus 2,50 pro Mahnbrief plus 1 € an Zinsen pauschal direkt und unangekündigt an das bekannte Konto von Rocher Verwednungszweck im Überweisungträger die Rocher Kundennummer und " nur hauptforderung"

Gerichte anerkennen maximal 2,50 € pro Schreiben

AG Brandenburg a.d. Havel (Urteil vom 25.1.2007 – 31 C 190/06)

AG Bad Segeberg (Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11)

2

warte auf das kommende Debitor Schreiben und reagiere schriftlich etwa so

" Sehr geehrtes Inkassoteam - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei weren zu keiner Zahlung führen - Mit der KOntaktaufnahme per telefon bin ich nicht einverstanden "

Trotzdem wird es noch einige nervende Schreiben geben in welchen man Dir gegenüber versucht zu "begründen" warum die Inkassokosten als Verzugsschaden Deinerseits angeblich zu begleichen sind

Mental vorbereitet sein ;-))

Stefekle 
Beitragsersteller
 06.07.2013, 21:09

Danke für die Antwort und den Link, so mache ich es ! ;-)

Messkreisfehler  06.07.2013, 21:13

Ich kenne genügend Fälle in denen die Inkassokosten auch durchgeklagt wurden, wäre es so wie du es ausführst, gäbe es kein einziges! Unternehmen, welches Inkasso durchführt, da ja angeblich kein einziger Mensch bezahlen müsste...

rainerendres  06.07.2013, 21:27
@Messkreisfehler

Genügend Fälle ?

Nenn mal ein einziges AZ in welchen expl (!) wg vorgerichtlicher Inkassogebühren eines ext Inkassobüros erfolgreich geklagt wurde !!

In den Urteilsdatenbanken ist nichts zu finden

Habe selbst 3 jahre für ein großes im Masseninkasso tätiges IB gearbeitet

Keine einzige Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassokosten bei einem Postversand von 20 T in der Woche

Außerdem funktiert das Geschäft trotzdem da 70 bis 80 % ( persönliche Schätzung) der Sünder die Gebühren zahlen

mepeisen  06.07.2013, 22:43
@rainerendres

Und bitte keines, wo es vorher ein Schuldanerkenntnis gab oder wo es ein Versäumnisurteil gab. Beides zählt nicht wirklich. Ich kenne derweil nur eines. Da hat das Amtsgericht Inkassokosten in Höhe von 3€ (!!!) anerkannt. Von ursprünglich eingeforderten 80€. Ich kenne mehrere, wo sogar Anwaltskosten als nicht erstattungsfähig angesehen wurden (und das sogar vom BGH).

Bezahle direkt an Den Gläubiger (Yves Rocher) und schreibe im Verwendungszweck neben Kundennummer/Rechnungsnummer "Nur Hauptforderung + Zinse + Briefporto". Dann folgen evtl. noch eins zwei Bettelbriefe vom Inkasso. Da widerspricht man dann, beispielsweise "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Richtig ist, dass du im Verzug bist und deinen Briefkasten kontrollieren solltest (im Urlaub von einem Vertrauten). Richtig ist, dass du Verzugskosten hast. Falsch ist aber die Ausführung von Messkreisfehler, dass der Gläubiger damit Narrenfreiheit hat. Auch ist das noch lange nicht abgetreten, nur weil da "Inkasso" drauf steht. Zumeist wird hierzulande nur die Forderung vom Inkasso eingetrieben, abgetreten wird da zumeist nichts. Es ist auch egal hinsichtlich der Inkassogebühren, ob es abgetreten wurde oder nicht.

Heutzutage entscheiden viele Gerichte inkassofeindlich. Der Grundtenor: Das Fordern von Inkassogebühren im Rahmen des Schadensersatzes verstößt regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht. Ehrlicherweise muss man sagen, dass das noch nicht alle Richter so sehen bzw. nicht bei jedem Einzelfall so entschieden wird. Aber man ums auch sagen, dass es irgendwie kein gewonnenes Urteil gibt, wo ausschließlich wegen Inkassogebühren geklagt wurde. Davon abgesehen wurde schon mehrfach auch vom BGH festgestellt, dass Inkassogebühren nur bis maximal RVG erhoben werden dürften, wenn es denn erstattungsfähig wäre. 40€ ist jedoch definitiv zu viel.

Messkreisfehler  06.07.2013, 21:11

Das ist Unsinn...

Von Narrenfreiheit hab ich nie was gesagt... Du schreibst unten genau die Rechtslage, die da lautet, dass die Inkassokosten in Höhe der Rechtsanwaltsgebühren liegen. Und wie hoch sind die da? Nicht nur drauf berufen, vielleicht auch mal in der Anlage zur Rechtsanwaltsgebührenordnung nachschauen...

Erste Staffelung gilt bis 300 Euro Streitwert und da sind die Gebühren 25 Euro NETTO + 20 Prozent pauschal für Auslagen und Gebühren Und wo sind wir dann??? Bei den 40 Euro... Komisch, oder?

rainerendres  06.07.2013, 21:49
@Messkreisfehler

Du kannst doch nicht ein schnödes Massen Inkassobüro auf eine Stufe mit einer Anwaltskanzlei stellen

Hier die letzte Rechtsprechung

AG Dieburg Entscheidungsdatum: 20.07.2012 Aktenzeichen: 20 C 646/12 Anwaltskosten sind bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt, nicht zu berücksichtigen. Rechtsanwälte sind anders als Inkassounternehmen Organe der Rechtspflege. Das RVG kann deshalb zur Rechtfertigung von Inkassokosten nicht herangezogen werden. Es handelt sich hierbei um ein Sondergesetz, das nur für Rechtsanwälte anwendbar ist und diese als Teil der Rechtsordnung privilegiert.Inkassobüros prüfen die einzutreibenden Forderungen nicht. Hierzu besteht weder ein Wille der Auftraggeber noch eine Verpflichtung der Inkassounternehmen. Mangels juristischer Ausbildung fehlte es an der Fähigkeit der Inkassounternehmen und der Erlaubnis, da die Rechtsberatung den Rechtsanwälten per Gesetz vorbehalten ist.Dies ergibt sich auch aus einem qualitativen Unterschied. Der Anwalt hat die geltend zu machenden Ansprüche selbst zu prüfen und die Mandanten auf rechtlich unbegründete Forderungen hinzuweisen. Er haftet für seine Rechtsberatung, auf die sich der Mandant deshalb verlassen kann. Macht er bewusst unrechtmäßige Forderungen geltend, macht er sich neben dem Auftraggeber strafbar. Damit besteht auch für den Schuldner bis zu einem gewissen Grad eine Gewissheit der Rechtmäßigkeit der gegen ihn geltend gemachten Forderung.

Inkassobüros prüfen die einzutreibenden Forderungen nicht. Hierzu besteht weder ein Wille der Auftraggeber noch eine Verpflichtung der Inkassounternehmen. Mangels juristischer Ausbildung fehlte es an der Fähigkeit der Inkassounternehmen und der Erlaubnis, da die Rechtsberatung den Rechtsanwälten per Gesetz vorbehalten ist.

Die Kompetenz des von der Klägerin eingeschalteten Inkassounternehmens erhöht sich auch nicht durch ein eigenes Call-Center, in dem besonders geschulte Mitarbeiter vor allem telefonisch versuchen, gemeinsam mit den Versicherungsnehmern eine Möglichkeit der Regulierung der Angelegenheit zu erreichen.Es ist überhaupt nicht ersichtlich, dass Inkassounternehmen überhaupt eine für die Schuldner befriedigende Lösung finden wollen. Schließlich werden sie von den Gläubigern bezahlt und haben den Auftrag, möglichst viel Geld von den Schuldnern einzutreiben. Mangels Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung wären sie auch gar nicht in der Lage Belange der Schuldner zu berücksichtigen. Selbst wenn die Schuldner die Forderung mangels finanzieller Mittel nicht begleichen können, werden deren Belange nicht berücksichtigt, sondern die Kosten weiter in die Höhe getrieben, indem kostenpflichtige Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden, ohne Rücksicht darauf, dass Zinsen die Forderung weiter erhöhen, und der Schuldner auch bei Zahlungen die Forderung nie wird vollständig tilgen können.

Die von den Inkassounternehmen "besonders geschulten Mitarbeiter" haben die Aufgabe ihre durch die Schulungen erworbenen Kenntnisse zugunsten des Inkassounternehmens einzusetzen. Erfolge werden nicht dadurch erzielt, dass die Schuldner von der Rechtmäßigkeit der Forderung überzeugt werden, sondern weil sie durch ständige Wiederholungen der "Nachteile" bei Nichtzahlung Ängste schüren und Schuldner zur Zahlungen bewegen, auch wenn die behaupteten Forderungen nicht berechtigt sind.

AG Brandenburg Entscheidungsdatum: 27.08.2012 Aktenzeichen: 31 C 266/11 Dokumenttyp: Urteil Die Mahnungen von Inkassounternehmen sollen im Übrigen zwar in mehreren Fällen Erfolg haben, in dem Sinne, dass der Schuldner auf diese Mahnungen leistet. Da aber die Mitarbeiter des Inkassounternehmens in der Regel weder über besondere Rechtskenntnisse verfügen, noch über ein nachhaltiges Druckmittel, das über die eigenen Möglichkeiten des Gläubigers hinaus geht, ist dieser Erfolg wohl nur unter den Aspekten zu würdigen, dass der Schuldner ohnehin auf nachdrückliche und mehrfache Mahnungen des Gläubigers geleistet hätte oder der Schuldner den Mahnungen des Inkassounternehmens aus irrationalen Gründen eine größere Bedeutung beimisst als den Mahnungen des Gläubigers selbst und nur deswegen die Forderung bedient. Beides rechtfertigt jedoch noch nicht, dem säumigen Schuldner deswegen allein schon auch die Inkassokosten aufzuerlegen. Denn der behauptete Erfolg von Inkassounternehmen - so dies den überhaupt zutrifft - beruht entweder auf einer Tätigkeit (Mahnwesen), die zunächst eine Aufgabe des Gläubigers selbst ist und auf Kosten des Schuldners in unwirtschaftlicher Art und Weise auf das Inkassounternehmen ausgelagert wird oder ggf. sogar auf der Ausnutzung einer unterschwelligen irrationalen Angst.Zahlt der Schuldner nicht innerhalb der üblichen Frist, ist es nämlich zunächst Sache des Gläubigers, sich um die Erfüllung der Forderung zu bemühen. .....

mepeisen  06.07.2013, 22:44
@Messkreisfehler

Nö, wir sind dann nicht bei 40€. Wir sind dann bestenfalls bei 32€ in etwa.

Stefekle 
Beitragsersteller
 06.07.2013, 21:11

Danke für die Antwort, ich find den Betrag von der Inkassofirma halt einfach sehr frech..... ja das mit dem Briefkasten war dummheit, hab das Päkchen erst nach Abfahrt bekommen, dachte eigentlich das es noch vor meiner Reise kommt.... naja, wird auf jeden Fall gleich beglichen !

Nein, du kannst nicht einfach eine höhere Mahngebühr bezahlen. Du bist, auch im Urlaub, verpflichtet deine Post prüfen zu lassen. Du hast die Zahlung 1/4 Jahr überzogen und die Mahn und Inkassogebühren sind jetzt aufgelaufen, also hast du die jetzt auch zu bezahlen. Wenn du einfach den Rest überzahlst und die Inkassokosten ignorierst, dann wird irgendwann ein Mahnbescheid über die Inkassokosten plus Kosten für den Mahnbescheid über die Inkassokosten hinzukommen.

rainerendres  06.07.2013, 21:58

@Messkreisfehler

Noch ein neues Urteil ( 10 € an Inkassokosten angesichts einer offenen Forderung von üer 2000 € wurden als erstattungsfähig gesehen !!)

AG Essen-Borbeck · Urteil vom 10. April 2012 · Az. 6 C 101/11 Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2060,08 € nebst Zinsen i. H.v.8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2010 sowie weitere 10 € zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Abweisung im Übrigen betrifft die Inkassokosten, soweit diese einen Betrag von 10 € übersteigen. Im Rahmen der nach § 287 ZPO vorzunehmenden Schadensschätzung sind die Vergütungssätze des RVG nicht heranzuziehen. Es fehlt an einer Regelungslücke. Bei der Schaffung des RDG war das RVG bekannt, von einer entsprechende Anwendung bzw. eines Verweises hierauf wurde aber Abstand genommen. Auch eine Marktüblichkeit dieser Berechnungsmethoden ändert hieran nichts, vielmehr wird auf diesem Wege die klare gesetzgeberische Entscheidung, Inkassounternehmen insoweit nicht Rechtsanwälten gleichzusetzen, umgangen. Demnach ist der dem Gläubiger entstandene Aufwand unter Berücksichtigung seiner Schadensminderungspflicht gemäß dem tatsächlich hierfür anfallenden Aufwand zu schätzen. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren bei Inkassobüros standardisiert und weitestgehend automatisiert ablaufen. Das betrifft auch die Meldung an die Schufa. Zudem kann es nicht zum Nachteil des Schuldners gereichen, wenn der Gläubiger seine ihm ureigenste Verantwortung, die Realisierung einer Forderung zu überprüfen, delegiert und dadurch Kosten auslöst, die nicht im Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand stehen.

Stefekle 
Beitragsersteller
 06.07.2013, 17:57

Wie will ein Inkassounternehmen INkassokosten gerichtilich durchsetzen ? Mit was für einer Begründung ?

Messkreisfehler  06.07.2013, 18:02
@Stefekle

Ich hab deine Frage schon verstanden... Die Forderung wurde als gesamtes an das Inkassounternehmen abgetreten. Dem Inkassounternehmen sind Kosten entstanden, du kommst nicht drum auch die Kosten fürs Inkasso zu übernehmen. Mit welcher Begründung? Du hast nicht gezahlt und die Forderung wurde abgetreten.

Stefekle 
Beitragsersteller
 06.07.2013, 18:08
@Messkreisfehler

Das heisst ich kaufe mir ein Auto für 30.000EUR , zahle nicht und dann kommen Inkassokosten von 40.000EUR hinzu , so dass ich 70.000EUR zahlen muss... ich glaub ich mach ein Inkassobüro auf, also sorry.... das ich Mahnkosten zahlen muss sehe ich ein aber das so eine hohe Forderung gerichtlich durchgeht glaubst doch selber nicht ? Die Verhältnismäßigkeiten müssen stimmen... Beim Auto wären die 40EUR übrigens ok ;-)

Messkreisfehler  06.07.2013, 20:26
@Stefekle

Bei einem Auto sinds keine 40.000 Euro Inkassokosten... 40 Euro Inkassokosten sind vollkommen normal und damit kämen sie auch problemlos! bei Gericht durch! Du hast doch hier den Bockmist gebaut! Du hast nicht bezahlt, es kamen Mahnungen, du hast deine Post 3 Monate nicht prüfen lassen, in diesem viertel Jahr hätte man das alles noch verhindern können. Jetzt ist es nunmal so und du musst es einfach bezahlen.

Was denkst du was es für einen Aufwand ist die Inkassosache zu bearbeiten, denkste das macht sich da von alleine und da ist kein Mitarbeiter involviert? Es wurden Rechnungen geschrieben, die hast du ignoriert, es wurden Mahnungen geschrieben, die hast du ignoriert, es wurde ein anderes Unternehmen (Inkasso) involviert, diese haben auch wieder Papier erzeugt und dir zugesendet. Und da findest du 40 Euro viel?

Du hast die Kosten verursacht, also zahl sie... Oder lass es bleiben und zahl am Ende noch wesentlich mehr, inkl daraus resultierenden schlechteren Schufa Score...

Das mit der Verhätnismässigkeit ist natürlich auch nicht so wie du es dir vorstellst... Wenn du also nur etwas für 20 Cent kaufst, darf dir das Inkassobüro dafür dann auch keine Mahnung schicken? Weil die würde ein vielfaches an Porto verschlingen...

Es gibt Staffelungen beim Inkasso...

mepeisen  06.07.2013, 20:47
@Messkreisfehler

Natürlich gibt es eine Staffelung bei den Inkassokosten, die aber hier überschritten wurde. OK ist da nichts. Grundlage für eine Berechnung (wenn man sie überhaupt zahlen müsste) ist das RVG.

Das mit dem Aufwand ist auch vollkommen egal. Das BGH hat mehrfach geurteilt, dass bei Mahnungen und dergleichen keine "Strafgebühren" für Personalaufwand und dergleichen gefordert werden dürfen.

Schließlich gibt es seit Kurzem auch ein neues Gesetz, was die Inkassogebühren deutlich beschränkt. Empfehlung der Bundesregierung war bei 10€ pauschal. Wir werden sehen, was das Ministerium am Ende ins RVG schreibt.

Messkreisfehler  06.07.2013, 21:03
@mepeisen

Na dann zahls doch einfach nicht und zieh am Ende vor Gericht... Das was das Ministerium irgendwann mal entscheiden interessiert JETZT nicht. Viel Spass mit den gegnerischen Anwaltskosten, die Schuldfrage ist hier ja eindeutig.

Ist mir jetzt auch zu müßig hier weiter zu schreiben, mach einfach was du willst. Die Rechtslage wurde dir hier erklärt. Also viel Spaß beim zahlen...

Stefekle 
Beitragsersteller
 06.07.2013, 21:08
@Messkreisfehler

Das ich MIst gebaut habe ist schon richtig, den Mist werde ich auch bezahlen, mit allen Kosten die Yves Rocher durch mich enstanden sind, bis zu dem Punkt ist auch alles in Ordnung ! Nur nicht die Kosten des Inkassos, mit dieser 3 Person habe ich nichts zu tun und weigere mich auch mit denen etwas zu tun zu haben.... glaub du verstehst meine Problematik nicht so wirklich, denn die Kosten die einem Inkassobüro enstehen sind mir so ziemlich egal !

Stefekle 
Beitragsersteller
 06.07.2013, 21:13
@Messkreisfehler

Warum bist du denn so agressiv ? Du hast mir die Rechtslage nicht wirklich erklärt, du hast geschrieben ich muss alles zahlen und darf nicht hinterfragen mit was für einer Begründung ich nun 70EUR bezahlen soll anstatt 30 ? Überall gibt es vorschriften und Steffelungen und 3 Briefe und Standarttexte sind nicht 40EUR Wert, sorry ... wills nur verstehen !

Stefekle 
Beitragsersteller
 06.07.2013, 21:27
@Stefekle

Naja, wie dem auch sei, ich freue mich das einige hier meine Problematik verstehen, den Fehler gebe ich ja zu !! Schade finde ich es nur, das es in B2C für manche Leute in Ordnung ist so Wucher Gebühren für Versäumnis zu verlangen !! Würde mich wirklich interessieren wie es im B2B Bereich bei der Zalung läuft ;-)

mepeisen  06.07.2013, 22:56
@Messkreisfehler

Nenne ein Urteil mit Aktenzeichen, wo explizit Inkassokosten eingeklagt wurden und wo gewonnen wurde. Eines, wo es kein vorheriges Anerkenntnis gab, was unterzeichnet wurde. Ich nenne dir folgende Urteile:

  • AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11
  • AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10
  • OLG Köln, 19. Zivilsenat, Urteil vom 12.01.2001, Aktenzeichen 19 U 85/00
  • AG Brandenburg Urteil 37 C 54/12 vom 23.07.2012

Soll ich weitere auflisten? Es mag Fälle geben, wo ein Einzelrichter anders urteilt. Insbesondere wenn man eine berechtigte Forderung nicht bezahlt, können die Hauptforderung zusammen mit den Inkassokosten durchaus schon einmal vom Gericht so auch anerkannt werden, müssen jedoch ggf. gegen Anwaltskosten aufgerechnet werden. Inkassokosten für sich alleine einzuklagen, da sucht man erfolgreiche Urteile vergeblich. Insofern: Wenn du eines kennst, nenne es statt hier falsche Ratschläge zu erteilen.

rainerendres  06.07.2013, 23:17
@Messkreisfehler

Nur Der Forderungseinzug wurde an den Inkassoladen abgetreten

Forderunginhaber ist nach wie vor Rocher

Wer die Musik bestellt der zahlt

kevin1905  07.07.2013, 01:26
@Messkreisfehler

Wenn die Forderung abgetreten wurde müsste doch die Abtretungserklärung nach § 410 BGB im Original vorliegen und auch wäre das Inkassobüro - welches nun in eigener Sache handeln würde - nicht berechtigt dafür Gebühren zu verlangen.

Stefekle 
Beitragsersteller
 06.07.2013, 17:56

Du hast mich falsch verstanden, ich will nichts mehr zahlen ! Ich will die enstandenen Kosten + Mahngebühren zahlen an Rocher ! Ich will dem Inkasso UNternehmen nichts zahlen da sie für mich Betrüger sind und ich keinen rechtlichen Grund sehe, dass sie sich in meine Sachen einmischen !

Habe wegen Krankheit nichts zahlen können. Als dann ein Monat später eine Rechnung mit Mahnung von 16€ kam, habe ich die Rechnung (aber ohne die 16€ Mahngebühren) gezahlt und im Verwendungszweck noch reingeschieben: "Verspätung wg. Krankheit". Und nun hab ich ca 40 Tage später ein Brief von Debitor Inkasso bekommen mit der Aufforderung von den 16 € plus 45€. Wie sollte man am besten vorgehen?

  • 30,- € zzgl. 2,50 € (Obergrenze) für jedes Mahnschreiben, welches du erhalten hast sowie evtl. Verzugszinsen an Yves Rochers überweisen.
  • Widerspruch mit Hinweis, dass die Hauptforderung bezahlt wurde an Debitor.