Rechnungsadresse, Lieferadresse, Mahnungen und Inkasso?

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5 Antworten

Du bist ja cool drauf. Hat einer schon im Vorfeld richtig gut Ahnung und lässt sich nichts gefallen. Daumen hoch!  :)

Zunächst kann es jedem passieren, dass man vergisst eine Rechnung zu bezahlen. Deswegen ist man noch lange kein Betrüger, was hier ja auch nicht behauptet wird.

Aus Juli 2016 besteht eine Hauptforderung von 239,99 € . Ok. Warum man da erst Ende Februar 2017 reagiert, ist komisch, juristisch aber nicht relevant.

Der Gläubiger hätte die Summe mindestens einmal anmahnen müssen, damit du in Verzug gerätst und die Einschaltung eines Inkasso berechtigt ist.

Wenn jedoch die Forderung kalendarisch ( "bis zum 30.07.2016 zahlbar" ) oder zeitlich bestimmt ( "zahlbar innerhalb 14 Tagen" ) gewesen ist, kann die Mahnung hinfällig sein.

Da hier die Rechnung nicht an die Rechnungsadresse und somit rechtlich überhaupt gar nicht zugestellt wurde, bist du erst recht nicht in Verzug. Vielmehr wurdest du juristisch nicht mal zu einer Zahlung aufgefordert.

Darüber hinaus sind Inkassokosten fast immer unzulässig und vor allem zu hoch. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof Inkassos als zulässig erachtet haben.

Du hast richtigerweise nach 174 BGB eine Gläubigervollmacht verlangt. So lange die nicht in ordnungsgemäßer Form vorgelegt wird, kann man die Forderung vorerst voll zurückweisen.

Natürlich muss die Vollmacht vom Ursprungsgläubiger stammen, nicht von einem Dritten. War die Zahlung nicht zeitlich bestimmt, ist die Einschaltung eines Inkasso ohne vorherige Mahnung eh unzulässig.

Mahngebühren dürfen 2 €, maximal 2,50 € betragen. Aber nur wenn sie per Brief und überhaupt auch tatsächlich zugegangen sind.

Zudem muss man sich fragen, ob sheego nicht selbst wirksam mahnen kann und warum das unbedingt ein Inlasso machen muss.

Kontoauszüge sind keine Mahnungen. Also gab es nach bisheriger Lage keine Mahnungen.

Auch wurde dir trotz deutlicher Aufforderung keine Gläubiger Vollmacht vorgelegt. Damit hat dich das Inkasso juristisch nicht korrekt angeschrieben, bzw. darf in dieser Sache nichts von dir fordern.

Du hast die Hauptforderung nun bezahlt. Damit bist du aus dem Schneider.

Wenn das Inkasso nun einfachstes deutsch nicht versteht und statt den geforderten Mahnungen und Vollmachten nur Kontoauszüge verschickt, ist das nicht dein Problem.

Aufgrund deiner Schilderungen und der Rechtslage musst du außer der Hauptforderung nichts weiter zahlen.

Vor allem auch, weil keine Rechnung an die Rechnungsadresse zugestellt wurde.

Footzies 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 14:02

Danke :) ich würde gerne dem Inkasso ein bisschen mit Paragraphen kommen, damit sie verstehen, dass ich das ernst meine, weil sie ja so tun, als wären sie im Recht. Da ich jetzt nich 100%ig korrekt weiß, welche Paragraphen hier Anwendung finden, wollte ich dich bitten mir da mal was schreiben.

JuraWissen  07.05.2017, 14:17
@Footzies

Ich hatte bei meiner Antwort nur deine Frage, aber nicht die anderen Beiträge berücksichtigt.

Also nach 174 BGB ist ein Rechtsgeschäft ohne ordnungsgemäße Gläubigervollmacht zurückzuweisen. Die Vollmacht kann aber nachgereicht werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__174.html

Der Rest ergibt sich aus Rechtsprechungen.

https://ecollect.de/faq/inkasso-ohne-mahnung

Eine Mahnung ist nicht nötig, wenn die Zahlung fällig war. Bei dir war die Zahlung mangels korrekter Rechnungs Zustellung aber nie fällig.

Genau deswegen musst du nur die Hauptsumme zahlen.

JuraWissen  07.05.2017, 13:56

Eine Bestätigung der Vollmacht ist keine Original Vollmacht, bzw. keine Kopie der Original Vollmacht.

Etwas kompliziert, ist dir eine Verzugsmahnung zugegangen ja oder nein, wichtig dabei ist wäre es möglich gewesen das du davon hättest Kenntnis erlangen können wenn "Ja" dann Biete dem Inkasso einen Vergleich an etwas mehr als 50 % der Forderung wenn "nein" ist die Forderung des Inkasso unternehmen nicht rechtens

Footzies 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 11:59

Nein, ich habe nichts bekommen. Habe erst Kenntnis erhalten, als mir der Inkasso Brief ins Haus flatterte. Und selbst dort waren keinerlei Nachweise enthalten. Die musste ich erst mehrfach anfordern. 

Nachdem mir das Inkasso dann die "Mahnungen" zugesendet hat, habe ich festgestellt, dass die Mahnungen an die falsche Adresse (die Lieferadresse A) gingen.

Konnte ich davon Kenntnis haben? Ich würde mal sagen nein, schließlich war ich bei der Lieferadresse nie gemeldet, habe dort nie gewohnt. Deshalb wurde ja auch eine andere Rechnungsadresse angegeben, die das Inkasso auch in der Lage war anzuschreiben, im Gegensatz zur Gläubigerin. Mm ist das doch deren Problem wenn sie unfähig sind Rechnungs- und Lieferadresse auseinander zu halten. Zumal die originale Rechnung an die richtige Adresse adressiert war. Die Tatsache, dass diese Rechnung nicht per Post separat versendet wurde, lassen wir mal weg.

andrs1979  07.05.2017, 12:01
@Footzies

Bist du an der Lieferadresse gemeldet? bzw hast du einen Bezug dazu? Welche Rechnugsadresse hast du angegeben?

Footzies 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 12:03
@andrs1979

siehe Kommentar oben, hab zu früh auf senden gedrückt :D

andrs1979  07.05.2017, 12:08
@Footzies

Die Mahnung das in Verzug setzen des Gläubigers ist hier entscheident und zwar mit nur 1. Mahnung wenn es diese Mahnung gab und du die korrekt bekommen hast dann ist die Forderung des Inkasso rechtens ansonsten widerspreche der Forderung des Inkassounternehmens in dem Fall auf gerichtliche Entscheidung drängen Ok habs gelesen oben "gerichtliche Entscheidung"

Footzies 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 12:11
@andrs1979

Ich sagte doch, ich habe die Mahnungen nie bekommen, da falsche Adresse (sofern sie denn tatsächlich auch verschickt worden sind, entsprechende gerichtlich verwertbare Nachweise hierzu fehlen).

Der Forderung des Inkasso habe ich nach Zahlung an die Gläubigerin widersprochen, aber sie pochen noch auf die Inkasso Gebühren.

Zwecks der Mahngebühren weiß ich auch, dass die "leicht" übertrieben sind.

andrs1979  07.05.2017, 12:13
@Footzies

Die Inkassogebühren sind widerrechtlich da es keinen Verzug gab du handelst als "Privatperson"?

Footzies 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 12:14
@andrs1979

Bist Du Dir da sicher? Soweit mir bekannt ist, kommst Du auch ohne Zahlungserinnerung (automatisch) in Verzug. Inkasso Gebühren jetzt mal ausgeklammert. 

Die Rechnung über 239,99 war doch in Verzug oder nicht? Es müssen doch rein gesetzliche gesehen keinerlei Mahnungen versendet werden.

andrs1979  07.05.2017, 12:18
@andrs1979

Schau dir mal diese Urteile bezüglich Mahngebühren an
5 Euro pauschale Mahngebühren der Stadtwerke München waren zu hoch (OLG München vom 28. Juli 2011, Az. 29 U 634/11);
5 Euro pauschale Mahngebühren der Pfalzwerke AG sind unzulässig (LG
Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 18. Dezember 2012, Az. 6 O 281/12).

meines erachtens analoge Anwendung Achtung gilt nur für Mahngebühren nicht für Inkassogebühren

andrs1979  07.05.2017, 12:21
@Footzies

dann muss das so in deiner Rechnung stehen.

Folgende möglichkeit "nach 30 Tagen geraten Sie Automatisch in Verzug" das miuss aber so oder so ähnlich in der Rechnung drin stehen

Footzies 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 12:28
@andrs1979

Ich habe die originale Rechnung leider nicht mehr, aber bereits eine Kopie angefordert, um genau das zu prüfen. Aber ich gehe mal davon aus, dass dieser Hinweis mit den 30 Tagen in der ein oder anderen Form in der Rechnung steht. 

Gilt den der BGB Paragraph hierzu nicht auch automatisch, selbst wenn dieser Hinweis fehlt?

Footzies 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 14:15
@andrs1979

Bin ich denn nicht aufgrund Erhalt der Gegenleistung, die im Absatz 3 genannt ist, also die Ware, in Verzug geraten?

JuraWissen  07.05.2017, 14:39
@Footzies

Nein, bist du nicht. Da die Forderung weder fällig war, noch du eine Rechnung erhalten hast.

Steht auch im Absatz 3 .  :)

Wenn eine Vollmacht erteilt wird muss auch erkennbar sein wofür diese Vollmacht ist. Die hier übermittelte Kopie der Vollmacht lässt nicht einmal erkennen ob sie im Zusammenhang mit einer Forderung gegen Meier aus 2016 gültig sein soll oder einer Forderung gegen Schnuck aus 2014.  Sie ist schlicht blanko und für jeden Vorgang nutzbar.

Die sogenannten Kontoauszüge: aus einem Kontoauszug kann man i.d.R. eine zuordnungsfähige Kunden oder Rechnungsnummer erkennen. Zudem sind schon die Mahngebühren unverhältnismäßig.

http://www.finanztip.de/mahngebuehren/



https://www.schwabversand.de/presse/sheego-startet-neuen-full-responsive-Online-Shop/Pressemitteilung_sheego-Relaunch_Online_09_2014.pdf

Die Marke sheego gehört zur Schwab Versand GmbH (Schwab Gruppe) 1954 von Friedrich Schwab gegründet, wurde der Schwab Versand 1976 mehrheitlich von der Otto Group übernommen. Heute gehören zur Schwab- Gruppe Universal- und Spezialversender in verschiedenen Ländern Europas. Als Vertriebskanäle nutzen die beteiligten Unternehmen nicht nur den klassischen Katalogversand, sondern auch Stationärgeschäfte und das Internet.
Footzies 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 12:08

Das Schwab und Sheego zusammengehören ist mir bekannt, aber die haben verschiedene Kontonummern und Firmensitze im Impressum. Daher war ich der Meinung, dass die rein rechtlich gesehen sich nicht "so einfach" mal austauschen dürfen, zumindest nicht ohne den entsprechenden Papierkram. Und dieser Papierkram (Sheego überträgt auf Tochterfirma Schwab) fehlt mir.

Footzies 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 12:12
@Footzies

Ich habe natürlich die Vorgangsnummern ausradiert. Die roten Kästen enthalten aber nur Nummern. Keinerlei Namen.

JuraWissen  07.05.2017, 13:59

wilees:  Die Höhe der Mahngebühren ist hier gar nicht ersichtlich. Wie kann dann die Höhe pauschal unzulässig sein?

Schön "meinen" Link geklaut. 

JuraWissen  07.05.2017, 14:08
@JuraWissen

Hatte erst nur die Frage gelesen, geantwortet und erst dann den Rest gelesen.

Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Mir ging nie eine Mahnung zu. Insofern befand ich mich nicht in Verzug. Zudem gehören Sie zum gleichen Konzern wie die Gläubigerin. Sie erbringen weder eine Rechtsdienstleistung noch muss ich irgendwas bezahlen. Wenn Sie mir einen weiteren Drohbrief schicken, erstatte ich Strafanzeige wegen gewerblichen Betruges und Nötigung bei der Polizei. Ich diskutiere nicht und ich lasse mich nicht einschüchtern. Ich lege es ausdrücklich auf eine Gerichtsverhandlung an. Ich kündige zudem an, beim Aufsichtsgericht wegen vorsätzlicher Täuschung, dass Sie Rechtsdienstleistungen erbringen, einen Entzug ihrer Lizenz zu fordern."

Mehr ist dem auch eigentlich nicht hinzu zu fügen.

Geld bekommen die keines und das wissen die im Prinzip aber auch.

Konzerninternes Inkasso wird nicht vergütet, da gemäß §2 RDG keine Rechtsdienstleistung vorliegt.

Footzies 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 13:33

Womit begründet sich die Tatsache, dass das n konzerneigene Inkasso ist? Wo hast du das gefunden?

mepeisen  07.05.2017, 22:19
@Footzies

Womit begründet sich die Tatsache, dass das n konzerneigene Inkasso ist? Wo hast du das gefunden?

Hintergrundwissen. Aber eine berechtigte Frage von dir.

Man kann es aber auch finden, wenn man weiß, wo die Unternehmen zusammen laufen.

Impressum der Sheego.de --> Ein Unternehmen der Schwab Versand GmbH.

Schwab Versand GmbH --> Laut ottogroup.com ein Unternehmen der Otto (https://www.ottogroup.com/de/die-otto-group/konzernfirmen/schwab.php)

EOS --> Laut oottogroup.com ein Unternehmen der Otto. Auf derselben Seite unter der Rubrik "Finanzdienstleistungen".

JuraWissen  07.05.2017, 14:23

Strafanzeigen gegen ein Unternehmen sind regelmäßig sinnfrei.

Zudem sollte sowohl Nötigung als auch ( gewerbsmäßiger ) Betrug ins Reich der juristischen Märchen gehören.

Auch ohne Mahnung kann man in Verzug geraten.

mepeisen  07.05.2017, 22:29
@JuraWissen

Strafanzeigen gegen ein Unternehmen sind regelmäßig sinnfrei.

Ich präzisiere: Strafanzeige gegen die handelnden Personen und insbesondere die Geschäftsführung der entsprechenden Unternehmen.

Zudem sollte sowohl Nötigung als auch ( gewerbsmäßiger ) Betrug ins Reich der juristischen Märchen gehören.

Zusätzliches Hintergrundwissen für dich:

Das Amtsgericht Hamburg als Aufsichtsgericht der EOS hat deutlich seine starken Bedenken hinsichtlich der Gebührenlegung bei konzerninternem Inkasso mitgeteilt. Zudem gibt es eine Auflage des Amtsgerichtes Hamburg, dass die EOS in ihren Anschreiben deutlich kennzeichnen muss, dass sie zur Otto-Gruppe gehört. Gerade damit ein Schuldner die Möglichkeit hat zu erkennen, dass Inkassokosten hier nicht durchsetzbar sind.

Die Täuschung basiert darin, dass die Geschäftsleitung des Konzerns und insbesondere der Inkasso-Tochter zu 100% wissen, dass konzernintern keine Rechtsdienstleistung erbracht wird und dass Kostenlegungen und Begründungen über das RVG damit ganz streng genommen nicht erlaubt sind.

EOS nutzt seine Macht oder Stellung als Rechtsdienstleister aus, um uninformierte Schuldner massenhaft zu täuschen. Sie lügen diese an, dass dem Gesetz nach Rechtsdienstleistungen erbracht werden und über das RVG abgerechnet werden dürften und zudem vom Schuldner als Schadensersatz bezahlt würden.

Betrachtet man nun die Bilanz der EOS sieht man, dass sämtliche Einkünfte direkt an den Otto-Konzern wandern. Das heißt zu deutsch: Bei einem konzerninternen Inkassofall wird über die falsche Behauptung, man müsse als Schuldner Inkassokosten als Schadensersatz bezahlen, ein stattlicher Gewinn fabriziert, der direkt in den Konzern zurück fließt. Mit Mahnungen wird sich also noch selbst bereichert.

Damit haben wir alle Tatbestandsmerkmale: Vorsatz, Täuschung, ein provozierter Irrtum, Schädigung mit gleichzeitiger eigener Bereicherung.

Die Nötigung wäre ableitbar über die diversen Drohkulissen der Inkassos zu Schufa-Einträgen usw.

Du wirst mir denke ich Recht geben, dass die Argumentationskette nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Ob sie verfolgt wird, sei dahin gestellt. Das Wichtigste ist, dass der Schuldner zeigt, dass er sich informiert hat. Und das erreicht er mit der Anzeige oder einer Beschwerde beim Aufsichtsgericht allemal. Danach ist Ruhe.

mepeisen  07.05.2017, 22:30
@JuraWissen

Auch ohne Mahnung kann man in Verzug geraten.

Beim typischen Versandhändler aber normalerweise nicht. Und solange die Rechnung nicht an die Rechnungsadresse geht, kann auch irgendeine Verbraucherbelehrung nicht ankommen und damit keinen Verzug auslösen (BGB-30-Tages-Regel).

Ist aber eh unwichtig in diesem Fall, denn selbst mit Verzug gibt es exakt 0,00€ Inkassokosten, die hier gezahlt werden müssen.

JuraWissen  07.05.2017, 23:49
@mepeisen

Na schau mal einer guck!

Du hast alles wieder gerade gerückt und bist definitiv einer der größten Rechtsexperten ( im Gegensatz zu "DerHans" , "Furbo" oder "PatrickLassan" ) hier. Spitze!

Diese Rechtsauffassung des Amtsgericht Hamburg lässt mir positiv die Kinnlade runter klappen.

Danke für deine geschätzten Ausführungen.  :)   Ich werde sie in künftigen Inkasso Fragen berücksichtigen.

mepeisen  08.05.2017, 07:57
@JuraWissen

und bist definitiv einer der größten Rechtsexperten

Um Gottes Willen. Ich kenne mich gerade bei Inkassos und Grundlagen des Vertragsrechts sehr gut aus, ja. Habe mich auch viele Jahre damit beschäftigt. Das war es aber auch. Viele andere Rechtsgebiete, da halte ich meine Klappe. es gibt sicher genug, die ein besseres und weit gefächertes Wissen haben als ich.

Diese Rechtsauffassung des Amtsgericht Hamburg lässt mir positiv die Kinnlade runter klappen.

Leider hat das Aufsichtsgericht da wenig Handhabe, die weitergehenden Verstöße dauerhaft zu sanktionieren. Das Problem ist auch immer wieder, dass Staatsanwaltschaften und Aufsichtsgerichte verweisen, dass es eine zivilrechtliche Angelegenheit wäre. Es ist quasi nicht unter Strafe verboten, Inkassogebühren erst mal dem Schuldner auferlegen zu wollen. Es ist halt nicht einklagbar.

Es wird also als eine vor Gericht nicht durchsetzbare Grauzone angesehen. So wie einst die Kontoführungskosten. Die gab es noch nie. Die waren noch nie durchsetzbar. Und die Inkassos wussten das seit Jahren. Angeblich werden die nicht mehr erhoben aufgrund einer Gesetzesänderung. Aber: So eine Gesetzesänderung gab es auch nie. Die werden nicht mehr erhoben, weil die Aufsichtsgerichte reihenweise diese Gebührenposition abgelehnt haben und es so nach und nach in Verruf geriet.

So ähnlich ist es auch mit dem konzerninternen Inkasso. Man versucht es solange auszureizen, bis man Gefahr läuft, wirklich einen auf den Deckel zu bekommen. Als Reaktion auf die Auflage des Amtsgerichtes Hamburg beauftragt man einfach ein formal woanders ansässiges Inkasso. Die Otto besitzt gleich bundesweit ein halbes Dutzend oder noch mehr Inkassobüros. Selbes Briefpapier wie EOS, selbe Telefonnummern... Selbe Adressen, wie EOS-Zweigstellen laut Rechtsdienstleistungsregister.

Ich habe eigentlich nichts gegen Inkassobüros als solches. Es ist die Abart, dass sich Inkassobüros nicht an Gesetze halten wollen und diese seit Jahrzehnten brechen, um sich widerrechtlich zu bereichern. Schade eigentlich.

Nun gut, es formiert sich ja Lobby-Widerstand (-> Inkassowatch).

An der Front, an der ich arbeite, auch in diesem Forum: Aufklärung der Schuldner bzw. Verbraucher. Denn daran hapert es leider gewaltig. Würden auch nur 50% der Schuldner in Deutschland wissen, was erlaubt ist und was nicht und sich wirksam zur Wehr setzen, würde diese Milliarden-Gelddruckmaschine mal endlich auf den Boden der Realität zurückkommen.

JuraWissen  08.05.2017, 12:34
@mepeisen

:D  :)    Volle Zustimmung.

So kenne ich das von Banken. Stichwort P-Konto. Hier geht schon aus dem Gesetz 850k ZPO hervor, dass ein P-Konto nicht teurer als das vorherige normale Girokonto sein darf.

Alle Banken wussten das, der BGH bestätigte das Gesetz zweimal ( Urteile vom 13.11.2012 und vom 16.07.2013 ) .

Dennoch betrogen sehr viele Banken beim P-Konto. Teilweise bis zu 35 € (!?) monatliche Kontoführungsgebühren für ein P-Konto und oft Schikane ohne Ende.

Bis heute halten sich einige Banken nicht an das Gesetz und den BGH . Und auch hier wird immer auf den Zivilweg verwiesen.

Ist ja auch klar:  der Staat ( Justiz ) schützt den Staat ( Banken ) .

Ich könnte nie bei etwas moralisch zutiefst verwerflichen arbeiten. So nicht als Freier, unseriöser Call Center Agent, in einem Jobcenter oder aber eben bei einem Inkasso"dienstleister" .

Solche Inkassobüros und deren Angestellte sind für mich Bodendatz.

Alle Inkassobüros wissen um die korrekte Höhe von Mahngebühren und auch die Pflicht nach 174 BGB, sowie Verzug, RVG usw. .

Aber ( vermeintliche ) Schuldner sind ja alle dumm. Da kann man schon mal über die Rechtslage hinweg sehen....

Nun meine Fragen: Leider nicht genug Platz..

1. Ich möchte dem Inkasso nochmal schreiben, dass das alles so nicht korrekt war, da die angeblichen Mahnungen an die falsche Adresse geschickt wurden. Interessanterweise ging das Inkasso Schreiben prompt an die (korrekte) Rechnungsadresse. Und dabei werde ich auch nochmal erläutern wieso deren Inkasso Gebühren nicht ok sind.

Ggf. bin ich bereit einen Teil der Mahngebühren zu zahlen, da die ja Rechts sind, aber auch nicht in der Höhe von knapp 40 €.

2. Sollte ich das direkt mit Sheego klären oder nicht? Die schieben ja die weitere Verantwortlichkeit von sich.


Kann mir da jemand helfend unter die Arme greifen, wie man das nochmal am besten formuliert? Inkasso wird ja eh noch n bisschen labern und versuchen...

LouPing  07.05.2017, 11:52

Hey Footzies

Frage: 

Heutzutage ist sind Rechnungen via e-mail üblich. Hast du deine Postfächer regelmäßig gecheckt? 

Was steht dazu in den AgB? 

Fast 1Jahr Zahlungsverzug ist heftig-da fallen natürlich erhebliche Kosten an! 

Das bei abweichender Lieferadresse keine Rechnung beiliegt ist üblich-hier ist nur ein Liegerschein die Regel. Wenn müssten die Mahnungen/Rechnung an Adresse A gegangen sein-hast du das überprüft? 

Footzies 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 11:54
@LouPing

Die Rechnung lag der Lieferung bei - hab ich doch geschrieben. Die habe ich auch bekommen, streite ich nicht ab. Aber ich habe die Zahlung vergessen. Wie das so ist, wenn man was vergisst, denkt man auch nicht mehr dran, bis man erinnert wird. 


Darum geht es mir ja, die originale Rechnung war korrekt adressiert, nur die Kontoauszüge (Mahnungen) NICHT.

Footzies 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 12:16
@Footzies

Achja in den AGBs steht zu Zahlungsverzug und Mahnungen nichts... auch interessant.

JuraWissen  07.05.2017, 14:49
@Footzies

Foot:  Nicht dir selbst widersprechen und uns somit alle verrückt machen!

Die Rechnung lag dem Paket bei, welches an die Liefer- , nicht an die Rechnungsadresse ging.

Also wurde dir juristisch keine Rechnung zugesandt.

Im Übrigen muss eine Rechnung nicht separat per Brief versendet werden ( bezogen auf einen anderen Kommi von dir ) .

Footzies 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 14:53
@JuraWissen

Das ist korrekt, Jura. Aber die auf der Rechnung angegebene Adresse war die korrekte Rechnungsadresse. Daher meine Frage. Ich möchte ja niemanden verwirren! 

Wie gesagt, den Erhalt dieser Rechnung streite ich nicht ab, ich habe nur zur Info die Tatsachen so aufgelistet. Die Rechnung hing in dem gekauften Kleid. Die klebte in einem separaten Brief am Kleid dran. Hatte mich damals schon gewundert, dass die Rechnung die korrekte Adresse hatte, aber trotzdem an der Wäre hing.

Du hast zwar schon gesagt, es ist so, aber lieber doppelt nachfragen. Wie muss denn die Rechnung zugestellt worden sein, damit sie als rechtskräftig zugestellt gilt?

JuraWissen  08.05.2017, 12:36
@Footzies

Naja, im Zweifelsfall über das Postzustell Verfahren ( gelbes Briefkuvert ) .

Aber das macht niemand.

Ansonsten reicht es aus, die Rechnung in das Paket zu legen. Ist nur nicht nachweisbsr.