Muss ich die Inkassokosten im folgenden Fall bezahlen?

5 Antworten

Du hast wirklich etwas bekommen, wo schon steht, dass du die 60€ an Infoscore bezahlen sollst?

Wenn ja, würde ich die 60€ direkt zweckgebunden (nur Hauptforderung) an das Inkasso bezahlen. Dann parallel zur Polizei und Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des Inkassos wegen gewerblichen Betrugs. Begründung: Schon die erste Zahlungsaufforderung kommt von denen. Insofern ist es absichtliche Täuschung, wenn sie behaupten, es läge eine Inkassodienstleistung vor, die vergütet werden muss. Stattdessen beauftragen die sich offenbar selbst und dafür dürfen die keine Gebühren verlangen.

Bist du minderjährig? Falls ja, kannst du mit hoher Wahrscheinlichkeit das erhöhte Beförderungsentgelt umgehen.

Falls nein, einfach die Hauptforderung von 60€ zzlg. angemessener Mahngebühr (2,50 pro Schreiben sind das Maximum) direkt und zweckgebunden an das Verkehrsunternehmen überweisen.

Inkassogebühren sind nicht durchsetzbar und werden nicht eingeklagt

Der Saldo ist im Minus und dieses Minus sollst Du ausgleichen (mindern).

Geschlürt hast Du ja jetzt schon lange genug, ne? 11-2015 und jetzt ist 4-2016

Bei uns in Frankfurt (viele Schwarzfahrer) werden Inkassogebühren mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt (auch Infoscore)

ICH würde die reine Hauptforderung plus gerundet 5 € an Verzugskosten zweckgebunden ( nur HF 60 € / 5 € Verzugskosten) an das Konto überweisen welches Du bei der Aushändigung bekommen hast

Stell Dich mental auf böse Inkassogebührenbegründungsschreiben ein

Infoscore schiebt noch einen RA Nach (Haas)

Cool bleiben

Saldenminderung = Minus auffüllen.