Mahnkosten höher als Hauptforderung?
Hallo, habe vergessen eine Rechnung in Höhe von 30€ zu zahlen. Bin dann daheim ausgezogen. Dann kam ein halbes Jahr bei meinen Eltern Mahnungen von jeweils 10€ (mittlerweile 60€ mahngebühr) von den schreiben wusste ich nichts. Nun bekam ich ein Inkasso schreiben mit 30€ Hauptforderung, 60 € mahngebuhr und 55€ Inkasso. Ich habe mal gelesen / gehört, dass die mahngebuhr gar nicht so hoch sein darf sondern nur den Wert was tatsächlich angefallen ist. Muss ich das nun bezahlen ?
5 Antworten
Pro Mahnbrief dürfen maximal 2,50 € verlangt werden, oder die tatsächlichen Kosten, sofern diese nachgewiesen werden.
Die verzugsbegründende Mahnung wäre kostenfrei.
Spätestens nach 3 Mahnungen ist jede weitere sinnentleerend, da nicht zielführend und ein klarer Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers.
Bereits die erste Mahnung begründet den Verzug, mehr Verzug geht nicht.
Also überweise Hauptforderung, 5,- € Mahngebühren und einen weiteren € pauschal für Zinsen, direkt an den Gläubiger.
Die einzelnen Mahngebühren sind nicht höher, die haben sich angesammelt und Du bist irgendwie selbst Schuld. Den Betrag musst Du zahlen, derjenige der Dir die Ware/Dienstleistung verkauft hat, hat ja oft genug eine Chance gelassen. Man kann sich natürlich fragen, was Du für ein Verhältnis zu Deinen Eltern hast, wenn Du nicht die Post abholst bzw. die Dir nicht sagen, dass noch Post für dorthin Dich kommt.
Dass bei solchen Themen immer wieder die lustigen Leute ums Eck kommen, die solch einen falschen Blödsinn erzählen. 60€ Mahngebühren sind nicht einmal einem Unternehmen gegenüber erlaubt. Und Verbrauchern gegenüber schon gar nicht.
Wo hast du diesen Blödsinn her?
Den Betrag musst Du zahlen, derjenige der Dir die Ware/Dienstleistung verkauft hat, hat ja oft genug eine Chance gelassen.
Der Gläubiger muss sich an Regeln halten. Durch Mahnungen darf ihm kein Gewinn entstehen, sondern die Mahngebühren gelten der Deckung der Kosten (Papier, Porto, Tinte/Toner) die durch den Versand der Mahnung entsteht.
Um was für einen Gläubiger handelt es sich? Ganz grundsätzlich sind 60€ Mahngebühren im Zivilrecht ein schlechter Scherz. Ich würde die 30€ und aufgerundet 2 bis 3 € für Zinsen und Briefporto an den Gläubiger zahlen. Dem Inkasso würde ich schreiben, dass man die Forderung mangels Vorlage einer Vollmacht zurückweist, dass man zudem gerne wegen den absurden Mahngebühren negative Feststellungsklage einreicht, wenn sie keine Ruhe geben.
Neuerdings können sich Unternehmen an folgendes halten:
vgl. § 288 Abs. 5 BGB n.F.
Hört sich für mich danach an das du es bezahlen musst.
Es stimmt schon das die Forderung nicht unverhältnismäßig hoch sein darf, aber das ist sie meiner Ansicht nicht.
Die Mahngebühren von 10 Euro pro Monat sind gerechtfertigt. Und die Gebühr vom Inkasso Unternehmen würde ich auch noch im Rahmen sehen.
Gibt es nicht ;-). Die Ausführungen von Derdawob sind natürlich frei erfunden :-)
Rechtsgrundlage?
Rechtsgrundlage?