Wer kann mir etwas über die DIG Debitor Inkasso GmbH mit Sitz in Bad Schwartau sagen. Ich hatte mich damals bei Parship angemeldet ....?
.....und ein paar Male hat es aus unterschiedlichen Gründen mit der Lastschrift für den Mitgliedsbeitrag (1.Halbjahreszahlung!) für Parship nicht funktioniert. (Parship = Online Partnervermittlung)
- Parship hatte daraufhin das Inkasso-Büro "Debitor-Inkasso (DIG),, Bad Schwartau" mit dem Einzug der Forderungen beauftragt (nach mehrmaligen Mahnungen wohlgemerkt).
Jedoch war ich mit einer Halbjahreszahlung bei Parship im Rückstand. DIG möchte aber nun den Gesamtjahresbeitrag nebst Nebenforderung,Zinsen,Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale von mir haben.
Habe Parship darüber informiert, daß ich nur mit dem Halbjahresbeitrag und nicht mit dem Jahresbeitrag im Rückstand bin. Parship hat mir nur kurz geantwortet, daß sie jetzt nicht mehr antworten können (wollen), da sie die Sache an die DIG weitergegeben hatte.
DIG hatte ich am 09.11. parallel angeschrieben. Heute kam die Antwort:
"...in obiger Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 09.11.2016. In den AGB unseres Auftraggebers ist eindeutig ersichtlich, dass der komplette Jahresbeitrag fällig wird sobald Sie sich mit einer Rate in Verzug befinden.** Wir erwarten nunmehr unverzüglich Zahlungseingang.
Mit freundlichen Grüßen
Debitor Inkasso GmbH"
In den AGB`s von Parship (=Auftraggeber von DIG) habe ich aber keine diesbezügliche Klausel gelesen!!! Gibt es diese Klausel von Parship überhaupt? Bin sehr verunsichert!
Frage: wie soll ich mich hier verhalten? Ist die Forderung der DIG rechtskräftig? Ist es Betrug? (Die Hauptforderung beläuft sich mitlerweile auf 510,25 EUR ink. aller Mahnkosten,Nebenforderung,Zinsen,etc., anstatt dem Jahresbeitrag von 418,80 EUR) Habe eine Ratenzahlung ab 01.12.16 mit denen vereinbart. Kann ich diese noch anfechten?
Ich bitte um Eure Antworten.
Vielen Dank hierfür.
7 Antworten
Diga geh zum Anwalt weil wenn es so ne Klausel nicht exestirt es Betrug. Dafür kannst du dann die Anzeigen und die würden die Erlaubnis verlieren dieses Unternehmen weiter zu führen.
Ja hört sich gut an
ja, das mache ich dann, wenn die mir das mit der Klausel nicht nachweisen können. Habe sie eben deswegen nochmals angeschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin unsicher, ob Sie überhaupt den gesamten Jahresbeitrag von PE DIgital GmbH Parship von mir einfordern können, da ich ja nur mit der 1.Rate (Halbjahresbeitrag) im Rückstand bin.
Eine entsprechende Klausel ist in den AGB`s seitens Parship nichts eingetragen.
Meiner Meinung nach können Sie auch nur den Halbjahresbeitrag geltend machen und nicht den Gesamtjahresbeitrag.
Ich bitte um Klärung des Sachverhaltes.
In Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Hallo ,
die Klausel gibt es in sehr vielen Verträgen das die ganze Vertragsumme fällig wird , sobald man mit Zahlungen im Rückstand ist.
Ich würde dem Inkassobüro den Jahresbeitrag überweisen. Portokosten und Zinsen auch. Für die Tätigkeit des Inkassobüro vielleicht nochmal 20 Euro als guten Willen und fertig. Wieviel möchte das Inkassobüro an Gebühr von dir haben ? ( Ohne den Jahresbeitrag , Porto und Zinsen ) Da ich selbst für ein Kassobüro gearbeitet habe , weiß ich das die Gebühren von den meisten Gerichten abgelehnt werden.
Hi Golf4freak,
ich habe mal die Forderungsaufstellung von denen weiter unten mal aufgeschrieben.(s. mein Kommentar an franneck1989 von heute)
Da Du ja angeblich für so einen Verein mal tätig warst, könntest Du mal bitte drüber schauen, ob die Zahlen so stimmen?
Ich kann mit diesem VV RVG gar nichts anfangen, da ich Leihe bin. Meinst Du, die Zahlen/Forderungen sind so korrekt?
Gruß
Dann wird nach 3 Raten die gesamte Zahlung fällig. Wenn du halbjährlich zahlen sollst , entfällt das.
Ne, wird es nicht. Dafür gibt es keine Gesetzesgrundlage. Was du ggf. meinst ist, dass der Anbieter ggf. fristlos kündigen könnte und dann würde ggf. ein Schadenersatz fällig. Das kann aber nie 100% der Gesamtgebühr sein, denn durch den Rauswurf spart sich der Anbieter auch einiges ein.
Bei Telekommunikationsunternehmen wäre das beispielsweise die halbe Grundgebühr bis Vertragsende.
Hallo ,
habe im Sommer 2017 eine Premium Mitgliedschaft bei Parship abgeschlossen von ca 20€ monatlich.
Da es sich herausgestellt hatte, dass es nichts anderes ist wie in anderen Portalen und es auch hier nicht leichter ist jemanden zu finden, beschloss ich meine Mitgliedschaft in der 14 tägigen Widerrufsfrist nach 3 Tagen zu widerrufen.
Dies wurde auch gleich als Kündigung anerkannt und somit ein pi mal Daumen Betrag von 265,08 von Seiten der Fa Parship von mir verlangt.
Dies läuft jetzt über Debitor Inkasso Betrag jetzt 353,41€ natürlich habe ich gegen diese Forderung widersprochen, wurde ich jetzt nochmal von Debitor Inkasso angeschrieben die sich jetzt auf das Gerichtsurteil vom OLG Hamburg berufen mit 14 Tage Überlegung eines Abzahlungsvorschlags.
Hat jemand eine Idee aussitzen oder abstottern?
Bin über alle Info und Unterstützung dankbar, da ich es auch nicht ein sehen solche Betrüger und Abzocker noch reicher zu machen.
Grüße S.
nd ein paar Male hat es aus unterschiedlichen Gründen mit der
Lastschrift für den Mitgliedsbeitrag (1.Halbjahreszahlung!) für Parship
nicht funktioniert. (Parship = Online Partnervermittlung)
Welche Gründe waren das? Hast du die zu vertreten (mangelnde Kontodeckung z.B)?
Parship hatte daraufhin das Inkasso-Büro "Debitor-Inkasso (DIG),, Bad
Schwartau" mit dem Einzug der Forderungen beauftragt (nach mehrmaligen
Mahnungen wohlgemerkt).
Warum wurde auf die Mahnungen nicht reagiert? Wurde dort bereits der volle Betrag gefordert?
Gibt es diese Klausel von Parship überhaupt? Bin sehr verunsichert!
Keine Ahnung. Ich halte die Klausel aber für bedenklich. Zudem ist unklar ob du überhaupt in Verzug warst - und Parship hätte den Betrag erst einmal einfordern müssen.
Ist die Forderung der DIG rechtskräftig?
Nein - Rechtskraft ist etwas anderes
Habe eine Ratenzahlung ab 01.12.16 mit denen vereinbart. Kann ich diese noch anfechten?
Mit wem hast du die vereinbart? Welcher Inhalt? Hast du etwas unterschrieben?
Nutzt du das Angebot noch? Auf welchen Zeitraum bezieht sich der Jahresbeitrag?
Hallo franneck1989,
Gründe: Mangelnde Kontodeckungen
Warum nicht reagiert: keine Ahnung, immer wieder vergessen zu bezahlen, bin ich selbst schuld!!! Parship hat ja zuerst reagiert, bzw. zuerst eingefordert.
Ich habe es Dir mal so "abgeschrieben", wie ich es von DIG bekommen habe:
Vereinbarung mit DIG:Forderungsaufstellung:
bestehende ZahlungsvereinbarungAnzahl Rate ab Betrag
5x 100 01.12.16 500,00 EUR
1x 35,27 01.05.17 35,27 EUR
Gesamt 535,27 EUR
Zinsen Hauptforderung: 5,00 % über Basiszins der EZB ab 01.11.2016
Datum Text Betrag MwSt Zahlung Rest
31.10.2016 Vorger.Kosten 15,00 0,00 0,00 15,00 31.10.2016 Lastschrift-Spesen 6,20 0,00 0,00 6,20 1.10.2016 Mitgliedsbeitrag 418,80 0,00 0,00 418,80
01.11.2016 1,3 GebNr.2300 58,50 0,00 0,00 58,50
VV RVG
01.11.2016 Ausl.Nr. 7002 11,70 0,00 0,00 11,70
VV RVG
09.11.2016 Ratenvergleich 15,00 0,00 0,00 15,00
15.11.2016 ausgerechnete 0,71 0,00 0,00 0,71
Zinsen
Gesamt: 525,91 0,00 0,00 525,91
Weitere Zinsen: 5,00 % über Basiszins auf 418,80 Hauptforderung ab 16.11.2016
??????IST DAS SO KORREKT VON DENEN??????
?????? SOLL ICH DA WIEDERSPRECHEN??????
Unterschrieben habe ich nicht. Das lief alles über deren Online-Portal
serviceportal.debitor.de
Ich musste da dann das AZ und ein Kennwort eingeben, um auf diese Zahlen zu kommen.
Ab 500 Euro konnte man nur 100,00 Euro Ratenzahlung machen.
Ich habe aber ein Brief vorab von denen erhalten.
Vielleicht kannst Du das, oder jemand,der sich auch damit auskennt, mal bitte überprüfen und mir sagen, ob so korrekt ist von denen??
DANKE und Grüße
Vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe soeben diese Nachricht (nochmals) an DIG geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin unsicher, ob Sie überhaupt den gesamten Jahresbeitrag von PE Digital GmbH Parship von mir einfordern können, da ich ja nur mit der 1.Rate (Halbjahresbeitrag) im Rückstand bin.
Eine entsprechende Klausel ist in den AGB`s seitens Parship nichts eingetragen.
Meiner Meinung nach können Sie auch nur den Halbjahresbeitrag geltend machen und nicht den Gesamtjahresbeitrag.
Ich bitte um Klärung des Sachverhaltes.
In Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort ist doch klar. Diskutieren mit einem Inkassobüro bringt nichts. Gerade durch deine offen gezeigte Unsicherheit wird da nichts bei herum kommen
Viel wichtiger ist jetzt Klärung der Sachlage. Dazu bitte ich dich die Rückfragen zu beantworten
Bezahle einfach den Halbjahresbeitrag direkt an Parship. Inklusive 2 bis 5€ für Zinsen und Briefporto. Im Verwendungszweck ergänzen "Nur HF + Zinsen + Briefporto".
Sofern dein Account gesperrt ist, dem Anbieter schreiben: "Sie werden unverzüglich meinen Account wieder freischalten. Bei Weigerung werde ich auf Ihre Kosten einen Anwalt hinzuziehen und per einstweiliger Verfügung die Sperre von einem Gericht aufheben lassen. Sie haben 7 Tage Zeit, der Aufforderung nachzukommen."
Die Kosten für den Anwalt wirst du dann selbst tragen müssen.
Nö.
Die Kosten des Anwalts trägt derjenige, der vor Gericht unterliegt. Es sei denn, die Klage war vollkommener Unfug (in juristischen Worten: Es gab keinen Anlass).
Bei der Weigerung, eine unberechtigte Sperre zurückzunehmen (siehe TKG, was bei den 75€ dazu gerechnet werden darf und was nicht) ist ein Anwalt samt Klage bzw. einstweiliger Verfügung statthaft.
Diese Klage hat keine Aussicht auf Erfolg. Unser Rat soll nicht unnötig Kosten für den Fragesteller erzeugen. Wie gesagt ich habe lange für eine Anwalts/ Inkasso Firma gearbeitet. Die Inkassogebühren wie gesagt kannst du getrost ignorieren.
Diese Klage hat keine Aussicht auf Erfolg
Und wieso das? Sorry, aber deine Behauptung ist einfach nur falsch. Leider war mein Verweis aufs TKG natürlich Blödsinn, es geht hier nicht um einen Telekommunikationsanbieter. Hatte hier zwei Themen bei GF verwechselt.
Ändert nichts dran, dass bei Zahlung der Grund für die Sperre wegfällt und sollte dann nicht wieder freigeschaltet werden, kann man den Anbieter zur Freischaltung zwingen, so einfach ist das.
Wie gesagt ich habe lange für eine Anwalts/ Inkasso Firma gearbeitet
Mag ja sein, dass du lange für solche Leute gearbeitet hast. Aber entweder hast du da Dinge völlig falsch verstanden oder diese Leute haben dir Dinge völlig falsch erzählt.
Wenn fristlose Kündigung, dann gibt es keine Möglichkeit des Schadensersatzes zu 100% der Gebühren.
Wenn Sperre, muss wieder entsperrt werden.
Achja: Wenn du für Anwälte und Inkassos gearbeitet hast: Dir sagt das Schlagwort "Dienste höherer Art" etwas? Das gibt interessante Rechtsfolgen pro TE, wenn man das noch mit reindenken würde.
Bei diesem Anbieter nicht.