Wer kann mir etwas über die DIG Debitor Inkasso GmbH mit Sitz in Bad Schwartau sagen. Ich hatte mich damals bei Parship angemeldet ....?

7 Antworten

Diga geh zum Anwalt weil wenn es so ne Klausel nicht exestirt es Betrug. Dafür kannst du dann die Anzeigen und die würden die Erlaubnis verlieren dieses Unternehmen weiter zu führen.

Marvinh2  20.11.2016, 02:42

Ja hört sich gut an

haro1997 
Beitragsersteller
 14.11.2016, 11:52

ja, das mache ich dann, wenn die mir das mit der Klausel nicht nachweisen können. Habe sie eben deswegen nochmals angeschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin unsicher, ob Sie überhaupt den gesamten Jahresbeitrag von PE DIgital GmbH Parship von mir einfordern können, da ich ja nur mit der 1.Rate (Halbjahresbeitrag) im Rückstand bin.
Eine entsprechende Klausel ist in den AGB`s seitens Parship nichts eingetragen.

Meiner Meinung nach können Sie auch nur den Halbjahresbeitrag geltend machen und nicht den Gesamtjahresbeitrag.

Ich bitte um Klärung des Sachverhaltes.

In Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Hallo ,

die Klausel gibt es in sehr vielen Verträgen das die ganze Vertragsumme fällig wird , sobald man mit Zahlungen im Rückstand ist.

Ich würde dem Inkassobüro den Jahresbeitrag überweisen. Portokosten und Zinsen auch. Für die Tätigkeit des Inkassobüro vielleicht nochmal 20 Euro als guten Willen und fertig. Wieviel möchte das Inkassobüro an Gebühr von dir haben ? ( Ohne den Jahresbeitrag , Porto und Zinsen ) Da ich selbst für ein Kassobüro gearbeitet habe , weiß ich das die Gebühren von den meisten Gerichten abgelehnt werden.

haro1997 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 08:57

Hi Golf4freak,

ich habe mal die Forderungsaufstellung von denen weiter unten mal aufgeschrieben.(s. mein Kommentar an franneck1989 von heute) 

Da Du ja angeblich für so einen Verein mal tätig warst, könntest Du mal bitte drüber schauen, ob die Zahlen so stimmen?

Ich kann mit diesem VV RVG gar nichts anfangen, da ich Leihe bin. Meinst Du, die Zahlen/Forderungen sind so korrekt?

Gruß

mepeisen  14.11.2016, 17:17

die Klausel gibt es in sehr vielen Verträgen das die ganze Vertragsumme fällig wird , sobald man mit Zahlungen im Rückstand ist.

Bei diesem Anbieter nicht.

Golf4freak  14.11.2016, 17:18
@mepeisen

Dann wird nach 3 Raten die gesamte Zahlung fällig. Wenn du halbjährlich zahlen sollst , entfällt das.

mepeisen  14.11.2016, 18:02
@Golf4freak

Ne, wird es nicht. Dafür gibt es keine Gesetzesgrundlage. Was du ggf. meinst ist, dass der Anbieter ggf. fristlos kündigen könnte und dann würde ggf. ein Schadenersatz fällig. Das kann aber nie 100% der Gesamtgebühr sein, denn durch den Rauswurf spart sich der Anbieter auch einiges ein.

Bei Telekommunikationsunternehmen wäre das beispielsweise die halbe Grundgebühr bis Vertragsende.

Hallo ,

habe im Sommer 2017 eine Premium Mitgliedschaft bei Parship abgeschlossen von ca 20€ monatlich.

Da es sich herausgestellt hatte, dass es nichts anderes ist wie in anderen Portalen und es auch hier nicht leichter ist jemanden zu finden, beschloss ich meine Mitgliedschaft in der 14 tägigen Widerrufsfrist nach 3 Tagen zu widerrufen.

Dies wurde auch gleich als Kündigung anerkannt und somit ein pi mal Daumen Betrag von 265,08 von Seiten der Fa Parship von mir verlangt.

Dies läuft jetzt über Debitor Inkasso Betrag jetzt 353,41€ natürlich habe ich gegen diese Forderung widersprochen, wurde ich jetzt nochmal von Debitor Inkasso angeschrieben die sich jetzt auf das Gerichtsurteil vom OLG Hamburg berufen mit 14 Tage Überlegung eines Abzahlungsvorschlags.

Hat jemand eine Idee aussitzen oder abstottern?

Bin über alle Info und Unterstützung dankbar, da ich es auch nicht ein sehen solche Betrüger und Abzocker noch reicher zu machen.

Grüße S.

nd ein paar Male hat es aus unterschiedlichen Gründen mit der
Lastschrift für den Mitgliedsbeitrag (1.Halbjahreszahlung!) für Parship
nicht funktioniert. (Parship = Online Partnervermittlung)

Welche Gründe waren das? Hast du die zu vertreten (mangelnde Kontodeckung z.B)?

Parship hatte daraufhin das Inkasso-Büro "Debitor-Inkasso (DIG),, Bad
Schwartau" mit dem Einzug der Forderungen beauftragt (nach mehrmaligen
Mahnungen wohlgemerkt).

Warum wurde auf die Mahnungen nicht reagiert? Wurde dort bereits der volle Betrag gefordert?

Gibt es diese Klausel von Parship überhaupt? Bin sehr verunsichert!

Keine Ahnung. Ich halte die Klausel aber für bedenklich. Zudem ist unklar ob du überhaupt in Verzug warst - und Parship hätte den Betrag erst einmal einfordern müssen.

Ist die Forderung der DIG rechtskräftig?

Nein - Rechtskraft ist etwas anderes

Habe eine Ratenzahlung ab 01.12.16 mit denen vereinbart. Kann ich diese noch anfechten?

Mit wem hast du die vereinbart? Welcher Inhalt? Hast du etwas unterschrieben?

Nutzt du das Angebot noch? Auf welchen Zeitraum bezieht sich der Jahresbeitrag?

haro1997 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 08:46

Hallo franneck1989,

Gründe: Mangelnde Kontodeckungen

Warum nicht reagiert: keine Ahnung, immer wieder vergessen zu bezahlen, bin ich selbst schuld!!! Parship hat ja zuerst reagiert, bzw. zuerst eingefordert.

Ich habe es Dir mal so "abgeschrieben", wie ich es von DIG bekommen habe:

Vereinbarung mit DIG:Forderungsaufstellung:

bestehende Zahlungsvereinbarung

Anzahl   Rate    ab               Betrag

5x          100      01.12.16     500,00 EUR

1x          35,27   01.05.17     35,27 EUR

Gesamt                                535,27 EUR

Zinsen Hauptforderung: 5,00 % über Basiszins der EZB ab 01.11.2016

Datum           Text                       Betrag      MwSt     Zahlung    Rest 

31.10.2016  Vorger.Kosten         15,00        0,00       0,00           15,00 31.10.2016  Lastschrift-Spesen   6,20          0,00     0,00              6,20 1.10.2016    Mitgliedsbeitrag     418,80        0,00       0,00         418,80

01.11.2016  1,3 GebNr.2300       58,50        0,00       0,00         58,50

                        VV RVG     

01.11.2016   Ausl.Nr. 7002          11,70        0,00        0,00         11,70

                     VV RVG  

09.11.2016  Ratenvergleich        15,00       0,00        0,00           15,00

15.11.2016  ausgerechnete          0,71       0,00        0,00             0,71

                    Zinsen

Gesamt:                                    525,91       0,00        0,00         525,91

Weitere Zinsen: 5,00 % über Basiszins auf 418,80 Hauptforderung ab 16.11.2016

??????IST DAS SO KORREKT VON DENEN??????

?????? SOLL ICH DA WIEDERSPRECHEN??????

Unterschrieben habe ich nicht. Das lief alles über deren Online-Portal

serviceportal.debitor.de

Ich musste da dann das AZ und ein Kennwort eingeben, um auf diese Zahlen zu kommen.

Ab 500 Euro konnte man nur 100,00 Euro Ratenzahlung machen.

Ich habe aber ein Brief vorab von denen erhalten.

Vielleicht kannst Du das, oder jemand,der sich auch damit auskennt, mal bitte überprüfen und mir sagen, ob so korrekt ist von denen??

DANKE und Grüße

haro1997 
Beitragsersteller
 14.11.2016, 11:48

Vielen Dank für Deine Antwort.

Ich habe soeben diese Nachricht (nochmals) an DIG geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin unsicher, ob Sie überhaupt den gesamten Jahresbeitrag von PE Digital GmbH Parship von mir einfordern können, da ich ja nur mit der 1.Rate (Halbjahresbeitrag) im Rückstand bin.
Eine entsprechende Klausel ist in den AGB`s seitens Parship nichts eingetragen.

Meiner Meinung nach können Sie auch nur den Halbjahresbeitrag geltend machen und nicht den Gesamtjahresbeitrag.

Ich bitte um Klärung des Sachverhaltes.

In Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

franneck1989  14.11.2016, 11:54
@haro1997

Die Antwort ist doch klar. Diskutieren mit einem Inkassobüro bringt nichts. Gerade durch deine offen gezeigte Unsicherheit wird da nichts bei herum kommen

Viel wichtiger ist jetzt Klärung der Sachlage. Dazu bitte ich dich die Rückfragen zu beantworten

Bezahle einfach den Halbjahresbeitrag direkt an Parship. Inklusive 2 bis 5€ für Zinsen und Briefporto. Im Verwendungszweck ergänzen "Nur HF + Zinsen + Briefporto".

Sofern dein Account gesperrt ist, dem Anbieter schreiben: "Sie werden unverzüglich meinen Account wieder freischalten. Bei Weigerung werde ich auf Ihre Kosten einen Anwalt hinzuziehen und per einstweiliger Verfügung die Sperre von einem Gericht aufheben lassen. Sie haben 7 Tage Zeit, der Aufforderung nachzukommen."

Golf4freak  14.11.2016, 17:10

Die Kosten für den Anwalt wirst du dann selbst tragen müssen.

mepeisen  14.11.2016, 17:13
@Golf4freak

Nö.

Die Kosten des Anwalts trägt derjenige, der vor Gericht unterliegt. Es sei denn, die Klage war vollkommener Unfug (in juristischen Worten: Es gab keinen Anlass).

Bei der Weigerung, eine unberechtigte Sperre zurückzunehmen (siehe TKG, was bei den 75€ dazu gerechnet werden darf und was nicht) ist ein Anwalt samt Klage bzw. einstweiliger Verfügung statthaft.

Golf4freak  14.11.2016, 17:20
@mepeisen

Diese Klage hat keine Aussicht auf Erfolg. Unser Rat soll nicht unnötig Kosten für den Fragesteller erzeugen. Wie gesagt ich habe lange für eine Anwalts/ Inkasso Firma gearbeitet. Die Inkassogebühren wie gesagt kannst du getrost ignorieren.

mepeisen  14.11.2016, 18:05
@Golf4freak

Diese Klage hat keine Aussicht auf Erfolg

Und wieso das? Sorry, aber deine Behauptung ist einfach nur falsch. Leider war mein Verweis aufs TKG natürlich Blödsinn, es geht hier nicht um einen Telekommunikationsanbieter. Hatte hier zwei Themen bei GF verwechselt.

Ändert nichts dran, dass bei Zahlung der Grund für die Sperre wegfällt und sollte dann nicht wieder freigeschaltet werden, kann man den Anbieter zur Freischaltung zwingen, so einfach ist das.

Wie gesagt ich habe lange für eine Anwalts/ Inkasso Firma gearbeitet

Mag ja sein, dass du lange für solche Leute gearbeitet hast. Aber entweder hast du da Dinge völlig falsch verstanden oder diese Leute haben dir Dinge völlig falsch erzählt.

Wenn fristlose Kündigung, dann gibt es keine Möglichkeit des Schadensersatzes zu 100% der Gebühren.

Wenn Sperre, muss wieder entsperrt werden.

Achja: Wenn du für Anwälte und Inkassos gearbeitet hast: Dir sagt das Schlagwort "Dienste höherer Art" etwas? Das gibt interessante Rechtsfolgen pro TE, wenn man das noch mit reindenken würde.