MisterSpex - Rechnung vergessen zu bezahlen jetzt sofort sehr hohe Forderung von Inkassounternhemen?
Ich habe eine Brille im März 2016 neu verglasen lassen - kosten 148 Euro. Die Rechnung habe ich wohl vergessen zu bezahlen. Jetzt kam im Juni eine Inkassoschreiben über die 148Euro + 70 Euro Inkasso + ca 15 Euro sonstiger Gebühren (Zins etc..). Ich habe dann die 148 Euros sofort an MisterSpex bezahlt und dem Inkassounternehmen geschrieben dass ich keine Mahnung erhalten habe und das Inkasso nicht anerkenne.
Jetzt hat das Inkassounternehmen geschrieben, Mahnung braucht es nicht sie bestehen auf die Forderung und ich soll noch 85 Euro zahlen?? Das sind ja über 50% des Rechnungsbetrags nur weil ich vergessen hab die Rechnung zu bezahlen.
Ist so eine hohe Forderung rechtens?
3 Antworten
Rechtens ja aber nicht durchsetzungsfähig d.h die Kosten stehen nur auf dem Papier
Lass Dir keinen Bären aufbinden
Maximal 18 € wären zu zahlen (15 € Inkassogebühren plus 3 € Auslagenpauschale) Siehe Gebührenliste hier :
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
ICH persönlich würde auch diese 18 € nicht zahlen sondern 5 € zweckgebunden (nur Mahnkosten/Zinsen) an Spex überweisen
Spex ist ein geschäftserfahrenes Unternehmen welches keine Hilfe eines ext Finanzdienstleister benötigt
Eine Mahnung dürfte hier nicht unbedingt erforderlich sein. Gem. § 286 Abs. 3 BGB kann man auch ohne Mahnung in Verzug kommen, wenn in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen wurde. Dieser Hinweis dürfte Standard sein mittlerweile.
Nichtsdestotrotz ist die Forderung überhöht und in der Höhe nicht mit Erfolg einklagbar.
wenn in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen wurde
Dass einfach nur drauf hingewiesen wird, reicht gegenüber Verbrauchern gerade nicht aus. Es muss "besonders" hingewiesen werden (das ist der Wortlaut des Gesetzes). Es muss laut BGH eine ausführliche Belehrung über die Verzugsfolgen geben. Erst dann gerät man automatisch in Verzug.
Und gerade diese ausführliche Belehrung, die unsre obersten Zivilrichter verlangen, habe ich persönlich noch NIE auf irgendeiner Rechnung gesehen.
du ersparst dir viel Ärger wenn du zahlst. siehe es als Lehrgeld an. Wer auf Rechnung bestellt soll auch nach 14 Tagen zahlen können.
Angesichts der Höhe der begehrten Gebühren geh davon aus das nicht ernsthaft an eine Klage gedacht wird. Selbst bei Verzug würden die Gerichte dezimieren oder sogar komplett streichen
Die anschließende kostenaufteilung würde sich für den Auftrag Geber nicht rechnen
Ist mehr als 14 oder 30 Tage.
Na und? Wieso hat das irgendeine Relevanz, dass es mehr als 14 oder 30 Tage ist?
Ohne Mahnung kein Verzug. Die Ausnahmen, wo man sich die Mahnungen sparen kann, sind klar und eindeutig im BGB definiert. Ich sehe hier keine der Ausnahmen erfüllt.
Ohne Verzug keine Inkassogebühren. Wieso denkst du sollte man die bezahlen?
nachdem ich mir dein Profil angesehen habe, kann ich dich nicht ernst nehmen. kurz: du hast keine Ahnung
Er hat ein normales Profil , wo ist Dein Problem ?
So ein Schwachsinn! Hör bloß nicht auf den.
weil sie im März bestellt hat und im Juni kommt das das Inkassoschreiben? Ist mehr als 14 oder 30 Tage.