Inkassokosten bei Überschneidung?
Hallo!
Habe Beiträge die gezahlt werden mussten,aus privaten Gründen, Monate nicht gezahlt trotz Mahnungen des Gläubigers.
Nun habe ich die gesamte Summe plus Mahnkosten überwiesen.
2 Tage später hatte ich ein Schreiben vom Inkasso Büro Creditreform Hamburg im Briefkasten.
Zu überweisen die Hauptforderung plus Mahnkosten plus Kosten des Inkassobüros.
Fast das 3fache,was ich zuvor überwiesen habe.
Habe per E-Mail den Sachverhalt erklärt und auch eine Kopie vom Kontoauszug beigefügt.
Weil ich keine Antwort erhielt,rief ich dort an und man sagte mir am Telefon es hat sich überschnitten.
Heute hatte ich noch ein Schreiben von der Inkassofirma mit einer Frist von 4 Tagen, den Restbetrag zuüberweisen.
Dort steht sollte die Zahlung nicht erfolgen würden sie es gerichtlich geltend machen.
Meine Frage:
Muss ich den Gesamtbetrag doch überweisen,oder gilt das als Überschneidung?
Danke!
7 Antworten
Weise nochmals auf den Sachverhalt der Überschneidung hin, lehne jede weitere Kommunikation ab und bitte um sofortige Klage-Erhebung! In 99% der Fälle ist dann Ruhe, da die Aussichten äußerst gerning sein dürften, die Kosten dafür übermäßig hoch. Viel Glück mit diesen ewigen Plagegeistern!
Naja in dem Sinne hattest du ja genug Zeit das zu bezahlen. Hast es aber jetzt erst nach Monaten getan. Der Gläubiger hat deshalb den Fall an ein inkassounternehmen weitergegeben welches jetzt dann tätig wurde.
Ich glaube du musst die Inkassogebühren trotzdem bezahlen.
Der Gläubiger hat deshalb den Fall an ein inkassounternehmen weitergegeben welches jetzt dann tätig wurde.
Richtig es wurde für den Gläubiger tätig.
Wenn ich eine Pizza bestelle, wer muss sie bezahlen? Ich.
Inkassokosten wären nur dann erstattungspflichtig, wenn sie
- Überhaupt angefallen sind, was im Masseninkassogeschäft ehr nicht der Fall ist, weil die alle auf Flatrate arbeiten oder auf Erfolgsbasis
- Zweckdienlich und notwendig sind, denn der Gläubiger unterliegt der Schadensminderungspflicht, heißt er kann i.d.R. nur die Kosten des für den Schuldner günstigsten Weg der Forderungsbetreibung erstattet verlangen. Das ist meist das gerichtliche Mahnverfahren.
Inkassokosten sind Gläubigerkosten.
Lass in Zukunft die Telefoniererei, das bringt nichts. Widerspreche den Inkassokosten, eine Klage ist nahezu ausgeschlossen.
Achte aber darauf ob das Inkassobüro einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt. Den darsft du nicht ignorieren.
Eine streitig gestellte Forderung darf nicht eingemeldet werden, bevor sie gerichtlich geklärt wurde. Tut das Inkassobüro es doch, so macht es sich dir gegenüber schadenersatzpflichtig wegen Kreditgefährdung (§ 824 BGB).
Vgl. u.a. § 31 BDSG.
Wenn Du den inkassokosten widersprichst kann es keinen Eintrag WG Inkassokosten geben.
Liste mal gerundet auf was die Crefo will.( Hauptforderung etc PP )
Wieviel Mahnkosten hast Du bereits über wiesen ?
P.s Man schickt logischerweise keine kto Auszugskopien an ein inkassoburo !
Was soll das bringen ? Der AG hat ja das iku beauftragt ;)
Geh zu einem Anwalt
Für was ? Er braucht keinen Anwalt. Er will ja nichts
Verursacht noch höhere Kosten, dann kann er gleich zahlen...
Für einen 50 sich beraten zulassen ist besser
Danke. Wie schaut es mit Schufaeintrag aus,wenn ich widerspreche und nicht zahlen werde?Muss ich damit rechnen? Möchte es nicht drauf ankommen lassen.