Bahnkarte nicht bezahlt Inkasso ohne Mahnung

3 Antworten

Bezüglich der falschen Adresse würde ich mich tatsächlich mal bei der Bahn erkundigen. Allerdings ist es tatsächlich so, dass wenn ein bestimmtes Datum für die Fälligkeit einer Zahlung vereinbart ist, die Bahn dich nicht erneut mahnen muss, sondern du dich automatisch im Verzug mit der Zahlung befindest.

mepeisen  16.10.2014, 07:27

Das stimmt schlichtweg nicht. Es ist kein Termin nach dem Kalender bestimmt und die üblichen Floskeln gegen Verbrauchern, um beispielsweise die BGB 30 Tages Frist auszulösen, passen auch nicht.

LouisKG 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 16:45

Danke für die schnelle Antwort, kommt mir trotzdem sehr hart vor für solch eine kleine Summe direkt so hohe Zusatzkosten draufzuschlagen. Von 130 auf 210 zu springen, sind immerhin 60% Aufschlag.

Luke91Nukem  15.10.2014, 18:05
@LouisKG

Das macht dann aber nicht die Bahn, sondern das Inkassobüro. ;)

Immerhin wollen die auch was verdienen..

mepeisen  16.10.2014, 07:28
@Luke91Nukem
Immerhin wollen die auch was verdienen..

Dann sollen sie in der Fußgängerzone betteln gehen. Das kommt aufs selbe raus. Was irgendein Inkassobüro will, interessiert absolut niemanden. So ein Großkonzern wie die Bahn braucht zu 100% keine externe Hilfe für das Schreiben von lustigen Baustein-Mahnbriefchen.

Die Hauptforderung, also meine Bahnkarte zu zahlen sehe ich selbstverständlich ein

Dann mach doch genau das. Direkt an die Bahn. Und fordere die Bahn auf, dir die Bahncard zuzusenden.

Dem Inkasso genügt ein Dreizeiler "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Weitere Bettelbriefe von Ihnen werde ich nicht beantworten. Sie möchten mir bitte zudem umgehend eine Datenauskunft gemäß BDSG übermitteln und eine Erklärung zukommen lassen, warum Sie mich unter einer völlig veralteten Adresse anschreiben, obwohl der Bahn meine aktuelle Adresse vorliegt. Wenn Sie Geld wollen, wenden Sie sich an Ihre Mandantin."

Das Inkasso wird weiterhin meckern, aber eine Rechtsgrundlage haben die nicht, wenn du nicht in Verzug warst. Wenn die Geld wollen, sollen sie sich an ihre Auftraggeber wenden.

Wichtig sind nur gerichtliche Schreiben aber dazu kommt es vermutlich nicht.

SaVer79  15.10.2014, 16:49

Du wusstest aber doch, dass du die Karte bis zu einem gewissen Termin zahlen musst, oder?

LouisKG 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 16:46

tut mir leid falls ich mich missverständlich ausgedrückt habe, ich habe die Karte erhalten und bis dato nicht bezahlt. Nun habe ich sie gekündigt jedoch war die Zahlung offen wie ich erst mit diesem Brief feststellen durfte.

mepeisen  16.10.2014, 07:26
@LouisKG

Ändert nichts am Vorgehen bzw. dann spart man sich den Brief von wegen "Schickt mir die Bahncard zu". Einfach die Bahncard selbst zahlen, direkt an die Bahn und zweckgebunden.

SaVer79  15.10.2014, 16:34

Man kann auch ohne eine Mahnung in Verzug geraten...

kevin1905  16.10.2014, 00:21
@SaVer79

Das ist allerdings an enge Voraussetzungen geknüpft.

mepeisen  16.10.2014, 07:25
@kevin1905

Richtig, und die liegen hier zu 100% nicht vor. Ich bin selber Bahncardkunde und weiß, wie das bei dem Laden läuft. :-)

Nun habe ich ohne eine Erinnerung, oder Mahnung erhalten zu haben einen Inkassobescheid erhalten.

Privatrechtliche Gläubiger oder deren Briefschreib-Bimbos dürfen keine Bescheide erlassen. Du hast eine Mahnung bekommen, nicht mehr und nicht weniger.

Frage die sich stellt ist:

  • War ich bereits in Verzug?

Wenn es sich um eine Bahncard handelte würde ich sagen nein. Nicht ohne Mahnung. Also bezahle die 80,- € an die Bahn und gut ist.

Sollte ich die Inkassogebühren und die Hauptforderung einfach bezahlen?

Nur Hauptforderung, an die Bahn. Inkasso kann woanders betteln gehen.