hohe Inkassogebühren H&M
Hallo,
vor einigen Monaten habe ich bei H&M auf Rechnung bestellt. Allerdings vergessen, zu bezahlen. Als ich letztens auf mein H&M-Konto geschaut habe, sah ich, dass mir gemaht wurde und ein Inkasso eingeschaltet wurde. Den Brief vom Inkassobüro habe ich jetzt hier liegen. Ber an H&M zu zahlende Betrag war knapp 50€. jetzt osoll ich aber ganze 120€ an das Inkassobüro zahlen..Das hat mich total schockiert !! Wie soll ich nun vorgehen ? Bis zum 18.10 muss bezahlt werden, und das Geld habe ich einfach nicht, das kann ich nicht zahlen.50 ok,aber nicht 100.. :( Und, ist das überhaupt rechtens, SO hohe Inkassokosten zu nehmen?
7 Antworten
Ich würde direkt an H&M zahlen, etwas aufgerundet für Zinsen und Briefporto. Im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung + Zinsen + Briefporto" angeben. Dann etwas abwarten. Wenn das Inkasso versucht, seine Gebühren zu begründen, folgt ein Einschreiben. "Hallo, ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."
Nach weiteren Schreiben wird das meist eingestellt. Sollte es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen, einfach widersprechen (ohne Grund). Den Briefkasten nicht unbeobachtet lassen, da gerichtliche Schreiben mit Fristen versehen sind, die man einhalten muss.
Warum? Inkassogebühren verstoßen nach Meinung vieler Gerichte gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers. Zudem kann nur H&M klagen, nicht das Inkassobüro. Und wieso sollte H&M klagen, wenn es das Geld bekommen hat? Viele Inkassos arbeiten für lau oder gar umsonst. Die leben davon, dass unwissende die Fantasiegebühren bezahlen. Ganz sicher wird kein Inkassobüro sich so weit aus dem Fenster lehnen, vor Gericht ihre Vertragswerke mit den großen Händlern vorzulegen.
Was das "rechtens" angeht: Ja und nein. Als Schuldner muss man den Schaden, der durch Verzug entsteht, bezahlen. Zinsen und Briefporto sind soweit ja nachvollziehbar. Ansonsten gibt es eine Schadensminderungspflicht, welche bewirkt, dass man maximal denjenigen Schaden ersetzen muss, der durch die Beauftragung eines Anwalts entstanden wäre. Die Gebühren von 70,20€ (das ist ohne Mehrwertsteuer) entsprechen einer 1,3 Anwaltsgebühr und Auslagen für Porto usw. und wäre das Erlaubte.
Allerdings dürfen Inkassobüros nicht wie Anwälte arbeiten. Sie dürfen bestenfalls einen Mahnbrief schreiben, was ein Schreiben einfacher Art ist. Das bedeutet maximal 16,20€. An diesem Punkt kann man dann endlos diskutieren, bei Weigerung hoffen, dass es nicht vor Gericht geht, weil dem Inkasso das Risiko zu hoch ist... Man kann einen Anwalt befragen usw.
Zudem: Du hast nie einen Mahnbrief bekommen, richtig? Warst also gar nicht richtig in Verzug gesetzt worden...
Kannst du meine Frage auch beantworten? (siehe mein Account)
Eigene Erfahrung aber auch genug Recherche. Die Sachen mit der Schadensminderung kann man sich problemlos auch anlesen im Laufe der Zeit. Die Frage, ob Inkassokosten erstattungsfähig sind, natürlich sind sie das in einem berechtigten Maße (jeder versteht darunter u.U. etwas anderes). Alles andere, also insbesondere die Rechtsunsicherheit betrifft nicht nur den Schuldner (also dich), sondern auch den Gläubiger. Das kann man sich zunutze machen.
Ich persönlich halte Inkassobüros für den größten Unfug aller Zeiten. Die sind überflüssig und ich persönlich bezahle für etwas völlig Widersinniges nichts. Die können im Grunde nur Drohbriefe schreiben, also nichts, was eine Software nicht auch kann. Jeder Kaufmann kann einen gerichtlichen Mahnbescheid ausfüllen, wieso also brauche ich dazu ein Inkassobüro (ich brauche dazu nicht einmal einen Anwalt). Im Gegenteil: Die dauernden Abstimmungen mit dem Inkassobüro bedeutet mehr Personalaufwand als man bei eigener Verfolgung anstrengen müsste. Und wenn der Schuldner dann immer noch nicht zahlt, übergibt man es einem Anwalt. Soweit meine Meinung zur normalen und kostengünstigsten Variante. Nur darum geht es aus Sicht des Schuldners: Das zu erstatten, was die kostengünstigste Variante ist.
Mit der Argumentation gehen auch viele Gerichte her. Manche begründen das dann so ausführlich, dass die sagen. "Inkassogebühren ja, aber mehr wie 3€ macht keinen Sinn." Also im Prinzip nur das Briefporto, mehr gibt es nicht. Manche streichen es ganz weg, je nach Fall und je nach Gericht. Es gibt einige Gerichte, insbesondere wenn man die eigentliche Hauptforderung nicht zahlt, die Inkassokosten als gerechtfertigt ansehen. So ehrlich muss man natürlich sein...
Wer 0 Nerven hat, bezahlt und hofft in Ruhe gelassen zu werden. Wer die Nerven hat, der probiert es, nicht zu zahlen. Das Restrisiko, dass man ausgerechnet derjenige ist, der das Pech der Welt gepachtet hat, gegen den erfolgreich geklagt wird, besteht natürlich trotzdem.
Rechtens ja, durchsetzbar nein.
Du musst die Hauptforderung zzgl. der Verzugszinsen zahlen. Evtl. auch Mahngebühren i.H.V. 2,50 € für jeden Mahnbrief, den man dir hat zukommen lassen. Dieses zahlst du direkt an H&M.
Wenn du dies getan hast schickst du dem Inkassobüro per Einwurfeinschreiben einen Widerspruch und fügst einen Zahlungsbeleg in Kopie bei.
Man müsste schon den ganzen Schriftverkehr und Mahnungen etc. sehen können um das genauer beurteilen zu können.
Da du allerdings mehrere Monate lang dich nicht drum gekümmert hast (wie auch immer man so etwas einfach mal "vergessen" kann) werden sehr viele Mahngebühren aufgelaufen sein. Die Summe könnte also durchaus berechtigt sein. Das sind, wie schon gesagt wurde, nicht nur die Gebühren der Inkasso sondern die Summe der gesamten Forderung.
Wende dich an die Inkasso und frage nach einer Ratenzahlung.
Mahngebühren ( 2,50 pro Brief) plus Verzugszinsen sind zu zahlen
LOL Warum sollte der Fragesteller ausgerechnet bei dem Inkassounternehmen um Ratenzahlung nachfragen ( schulterzuck)
Von H&M habe ich hächstens eine Mahnung bekommen..Und ja, es waren knapp 50€ reine Inkassogebühren..
Wieso hast du denn dann nach der Mahnung nicht gezahlt oder dich wenigstens mal mit H&M in Verbindung gesetzt? Sorry, aber mir fehlt da echt jedes Verständnis. Zahlen musst du das jetzt auf jeden Fall, da kommst nicht mehr raus, weil die Forderung ja völlig berechtigt ist.
In einer Summe zu zahlen wäre am sinnvollsten, weil dir dann weitere Gebühren erspart bleiben und du auch nicht wieder eine Zahlung einfach vergessen kannst. Wenn es aber nun einmal nicht anders geht, dann bleibt nur die Ratenzahlung.
Inkassogebühren muss man nicht zahlen und wenn sie die einzigen noch offenen Posten sind, die Hauptforderung also beglichen ist, wurden die auch bisher nie eingeklagt.
Das werden nich 70 Euro Inkassogebühren sein. Diese 70 Euro mehr werden sich aus ein paar kleineren Beträgen zusammensetzen.
Ja, irgendwie 50€Inkassogebühren und ein Kleckerbetrag Zinsen und dann noch 8€ irgendwas Mahngebühren...
50 Euro Inkassogebühren sind zu hoch, ich glaube nich, daß sich da in den letzten 3 Jahren seit meiner Auswanderung was getan hat. Gehe so vor, wie mepeisen dir antwortete.
Sei 1.8.2013 gibt es eine neue Kostennote im RVG. Es gibt beim Streitwert bis 500€ (früher 300€) nun durchaus inkl. Auslagen exakt 70,20€ für eine 1,3 Gebühr. Ob das Sinn macht, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Insofern hat sich da durchaus etwas getan.
Ändert nichts daran, dass seit einigen Tagen nun das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" aktiv ist. Damit wird u.a. vom Gesetzgeber eine Pauschale für Mahnbriefe eines Inkassos angestrebt, die sich aus vielen gleichartigen Fällen des Gläubigers errechnen soll. Der Gesetzgeber strebt da 10€ Wir werden sehen, was das Ministerium, was ja die RVG Kostennoten festlegt, darauf macht. Hoffen wir, dass es in dieser Form kommt, denn dann hat diese Kostentreiberei ein Ende.
kann ich dich fragen ob du dann die Inkasso Gebühren gezahlt hast ?
Wow, mal eine professionell klingende Antwort,dank!! Darf ich fragen, woher du dieses "Wissen" hast? Denn bislang hast nur du mir zu diesem Schritt geraten, alle anderen meinten, ich müsse alles zahlen ect pp.
Denn, dass sich Inkassobüros mit den kosten ganz schön aus dem Fenster lehnen haben ich schonal gehört..