Nach Einkauf bei Kauflan und ohne Erinnerungs- oder Mahnschreiben Inkasso Schreiben von SEPCcollect bekommen,ist das Rechtens Was kann ich tun?

3 Antworten

Eine entscheidende Frage:

War das eine Rücklastschrift wegen einer EC-Kartenzahlung oder ist das eine normale Rechnung? Ich frage deswegen, weil man von einem normalen Supermarkt keine Rechnung bekommt. Man bekommt maximal einen Kassenzettel.

Nehmen wir mal an, du hast an der Kasse mit EC-Karte bezahlt und es gab eine Rücklastschrift. Dann hast du von DEINER Bank eine Info zur Rücklastschrift bekommen und hättest den Schaden begrenzen können, wenn du dich sofort an den Gläubiger gewandt hättest.

Durch die Rücklastschrift liegt eine sogenannte Selbst-Mahnung vor.

Da du das nicht getan hast, musst du folgendes zahlen:

- Hauptforderung

- Die paar Cent Zinsen

- Rücklastschrift-Gebühr (maximal 5€)

- Adressermittlung (so maximal 15€ bis 20€), denn die wissen ja nicht, wer du bist

- Ggf. Briefporto und Sachkosten (maximal 2,50€)

Mahnkosten in Höhe von 62€ sind absoluter Unfug. Auch etwaige Bearbeitungsgebühren. So etwas gibt es einfach nicht und darf nicht gefordert werden. Der BGH hat dem eigentlich schon vor Jahren Riegel vorgeschoben.

Bleiben nur noch etwaige Inkassokosten. Regelmäßig strittig. Von vornherein sehen Fachleute da bereits ein sehr gravierendes Problem für den Gläubiger, wenn er direkt mit Inkassos um sich schießt (siehe ZVI 2016). Man kann also die Inkassogebühren verweigern.

Oder man reduziert es auf ein sogenanntes Schreiben einfacher Art (18€ in Summe).

mepeisen  02.01.2017, 12:28

Dem Inkasso würde ich dann folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Telefonisch haben sie mich informiert, dass angeblich schon ein Mahnbrief an eine alte Adresse versandt wurde. Sie werden unverzüglich offen legen, woher sie diese alte Adresse haben. Sie werden mir eine vollständige Datenauskunft gemäß BDSG übermitteln. Ich behalte mir Schritte wegen einem Datenschutzverstoß vor.

Im übrigen werden sie mir sämtliche übrigen Kosten nachweisen und begründen. Insbesondere werden Sie mir Kontoauszüge ihrer vorlegen, die beweisen, welche Rücklastschriftgebühren, Adressermittlungsgebühren und sonstigen Sachkosten entstanden sind. Sie werden mir ebenfalls via Kontoauszug beweisen, dass die Gläubigerin die Inkassokosten jemals gezahlt hat und sie werden mir das vollständige zwischen Ihnen und der Gläubigerin geschlossene Vertragswerk vorlegen.

Das alles benötige ich für eine Sachprüfung durch einen Anwalt, ob Sie überhaupt Rechtsdienstleistungen erbringen und welchen Umfang diese haben. Sie werden schließlich noch ein Tätigkeitsnachweis in Form eines Protokolls vorlegen."

Das Inkasso wird vermutlich meckern, aber es muss am Ende des Tages die Nachweise erbringen. Der Trick ist folgender: In Wahrheit bezahlt der Gläubiger nichts, er bekommt die Dienstleistung kostenlos. Dann entsteht ihm aber nie ein Schaden und damit musst du nichts bezahlen. Aber genau das will niemand zugestehen, denn solche Honorarvereinbarungen sind eigentlich verboten.

Du bist verpflichtet wenn du mit Karte oder per Lastschrift zahlst den entsprechenden Betrag abbuchbar zur Verfügung zu haben.

Hast du dies nicht und es kommt zur Rücklastschrift, bist du damit automatisch in Verzug, heißt es bedarf keiner Mahnung.

Du schuldest neben der Hauptforderung, die Kosten der Adressermittlung (15-20,- €), die Zinsen (0,89 €) und die Rücklastschriftkosten von etwa 5,- €.

Ob die Inkassogebühren zu erstatten sind, vor allem in der Höhe (dürfte 1,1 Gebühr sein) würde ich ehr verneinen.

da kam dann vorher auch schon was. es kam sicher eine benachrichtigung über nichteinlösung einer lastschrift und auf den kontoauszügen hat der inkassodienst dir 0,01€ überwiesen mit einer nummer das du dich doch bitte mla melden möchtest. da hättest du den einkauf + 7€ begleichen müssen.

das musst du alles ignoriert haben. da werden die kosten dann schon grösser

alibakir 
Beitragsersteller
 02.01.2017, 12:10

ich habe inkasso angerufen und haben gesagt das Sie schon einen Brief zu anderer Adresse geschickt wo ich früher angemeldet war und kam wieder zurück. aber ich bin in Jena seit 22.10.2015 angelemdet und trotzdem Sie behaupten ,dass sie meine Adresse nicht gefunden haben.

was soll ich jetzt tun

( danke )

mepeisen  02.01.2017, 12:23
@alibakir

Weiß deine Bank von der aktuellen Adresse? Dann ist das nicht dein Problem, dass die Briefe zu irgendwelchen alten Adressen schicken. Man telefoniert nicht mit Inkassos.

alibakir 
Beitragsersteller
 02.01.2017, 12:40
@mepeisen

eigentlich die Bank weiss nicht ,

martinzuhause  02.01.2017, 12:47
@alibakir

die bank darf die adresse auch nicht herausgeben.

mepeisen  02.01.2017, 17:06
@martinzuhause

die bank darf die adresse auch nicht herausgeben.

Natürlich darf sie bei EC-Lastschriften so etwas.

mepeisen  02.01.2017, 17:07
@alibakir

eigentlich die Bank weiss nicht ,

Wieso hast du deiner Bank den Umzug nicht mitgeteilt? Solltest du mal dringend nachholen.

Davon abgesehen würde ich trotzdem erst mal nicht anders vorgehen: Das, was nachvollziehbar ist zweckgebunden überweisen und ansonsten erst mal abwarten, wie die Reaktion des Inkassos ausfällt.