Darf Wohnungsverwaltung Gutschrift und Kaution einbehalten?

6 Antworten

Mit welcher konkreten Begründung wurde der Herd ausgetauscht und vor allen Dingen wie alt war dieses Gerät. Es kann maximal der Zeitwert verlangt werden.

https://magazin.kuechenfinder.com/zeitwert-von-kuechengeraeten-wie-viel-wertverlust-haben-backofen-kochfeld-kuehlschrank-und-co/

Desweiteren würde ich die Herausgabe des Gerätes verlangen.

Desweiteren wofür bitte schön sollst Du eine Abtretungserklrung unterzeichnen - das ist ehedem Bullshit. Hat der Vermieter berechtigte Forderungen bezüglich Mängelbeseitigung, so werden diese mit der Kaution verrechnet.

Desweiteren darf das Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung nicht einbehalten werden, außer es bestehen noch, nicht durch die Kaution gedeckte, Mietforderungen.

Bevor ich auf Einiges konkret eingehe, möchte ich wissen, wann die Wohnung zurückgegeben wurde und wann erstmals danach Forderungen gestellt wurden. Sollten ab Rückgabe mehr als 6 Monate verstrichen sein, sind sämtliche Schadenersatzforderungen bereits verjährt. Die Verjährung wäre nur durch Gerichtsanhängigkeit (Klage) gehemmt. Grundsätzlich dürfen auch streitige Forderungen nicht automatisch mit der Kaution aufgerechnet werden.

Ein Guthaben aus der BK-Abrechnung darf nicht zur Befriedigung von Schadenersatzforderungen  herangezogen bzw. einbehalten werden.

Das Guthaben ist sofort fällig. Fristsetzen bis 31. 12. und bei Verzug Klage ankündigen (Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung  gemäß § 812 BGB).

Auf keinen Fall die geforderte Abtretungserklärung unterschreiben! Hier will man dich über den Tisch ziehen.

Mandy080 
Beitragsersteller
 15.12.2019, 16:45

Die Wohnung wurde dieses Jahr zum 1.5 gekündigt,

albatros  15.12.2019, 16:50
@Mandy080

Da sind ja offensichtlich die 6 Monate Verjährungsfrist weit überschritten. Demnach, insofern bisher eine/die Forderung nicht per Klage geltend gemacht wurde, ist sie verjährt.

Nein, das ist nicht rechtens.

1.700 €, da kannst Du den Vermieter direkt auffordern, weil die Hausverwaltung ist ja nicht Vertragspartner.

Der Herd sollte an Dich herausgegeben werden, sonst berechnen die noch die Entsorgung.

Haha, da kann man ja nur lachen. Das ist auf keinen Fall rechtens!

Da ist ja fast schon der Tatbestand der Erpressung erfüllt.

Wann war denn der Umzug? Bis zu einem halben Jahr darf die Wohnungsverwaltung die gesamte Kaution einbehalten, um ggf. auch noch verdeckte Schäden zu decken, die erst nach der Übergabe zu Tage getreten sind.

Du brauchst keine Abtretungserklärung unterschreiben. Sollst Du denen etwa Deine Kaution abtreten? Das würde ich auf keinen Fall tun.

Über die Verwendung der Kaution ist eine Abrechnung zu erstellen, aus der genau hervor geht, wofür welche Beträge einbehalten werden.

Eine einfache Mail, dass der Herd ausgetauscht werden musste, ist sicher keine gültige Kautionsabrechnung. Hat der Herd einen Schaden, den man Dir unterschieben will, gibt es im Grunde zwei Möglickeiten:

  1. Der war so verdreckt und verkrustet, dass man ihn nicht mehr reinigen konnte. Dann war das aber kein verdeckter Mangel, sondern das müsste dann auch schon im Übergabeprotokoll stehen. Gleiches, wenn z. B. die Türscharniere oder Schalter defekt waren.
  2. Der Herd hatte einen sonstigen Defekt, der äußerlich nicht erkennbar war. Dann darf man aber davon ausgehen, dass man Dich nicht dafür verantwortlich machen kann. Es sei denn, es gibt ein Schadensbild das eindeutig darauf hin weist, dass Du als Benutzer oder jemand aus Deiner Umgebung den Schaden fahrlässig oder gar mutwillig herbei geführt hat. Bspw. wenn erkennbar ist, dass das Gehäuse von jemand geöffnet wurde, um vielleicht eine Reparatur durch zu führen, die nicht geglückt ist und stattdessen wurde noch mehr kaputt gemacht. Das müsste aber dann wirklich bewiesen werden.

Wenn der Herd zur mitgemieteten Einbauküche gehört, hast Du mit der Miete die normale Abnutzung bezahlt. Wurde er also irgendwann kaputt, hat der Vermieter den Herd auf eigene Kosten wieder in Stand zu setzen oder gegen einen anderen auszutauschen. Da ist bei Dir nichts zu holen.

Hast Du den Brief jetzt bekommen, wie Du schreibst, oder schon vor längerer Zeit und die Rückzahlung wäre zum 1.12. fällig geworden? Gehe einfach mal davon aus, dass sich die Verwaltung rund 4 Wochen ab Zustellung der Abrechnung Zeit lassen kann. Ist diese Zeit schon abgelaufen, dann kannst Du die Rückzahlung anmahnen.

Keinesfalls ist die verweigerte Unterschrift ein Grund, die Rückzahlung einzubehalten, denn man kann und darf Dich nicht dazu nötigen, etwas zu unterschreiben, was Du nicht unterschreiben willst.

Zudem hätten sie dann schon rund 1700 € von Dir und nicht nur die Kaution.

An Deiner Stelle würde ich nun einen Brief schreiben, in dem Du erklärst, dass der Herd zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung war und dass im Übergabeprotokoll davon nichts steht. Bitte dann um Rückzahlung der Kaution bis zum 31.12.2019 und auch um Rückzahlung der zu viel voraus bezahlten Betriebskosten gemäß Abrechnung vom....

Da Du bei den Betriebskosten eine Überzahlung hattest, darf die Verwaltung auch keinen Rest der Kaution für evtl. Nachzahlung für 2019 einbehalten.