Wie Kaution zurückverlangen, wenn Vermieter unbekannt verzogen ist?
Hallo zusammen, ich habe schon die Foren durchsucht und noch keine passende Antwort gefunden. Ich hoffe Ihr könnt sie mir geben:
Ich habe 3 Monate (bis Mai 2010) zur Zwischenmiete gewohnt. Der Mietvertrag lief über die Mieterin an die ich auch 300 € Kaution bezahlt habe. Im Mietvertrag steht drin, dass die Kaution spätestens nach 6 Monaten zurückgezhalt wird. In einem anderen Paragraphen steht auch, dass diese zweck Betriebskostenausgleich einbehalten werden kann.
Von der Mieterin habe ich leider nur die Telefonnummer und die Adresse ihres Arbeitsplatzes. Bisher habe ich ihr über facebook Nachrichten geschrieben, Nachrichten auf ihrer voicebox hinterlassen und einen Brief per Einschreiben mit Rückschein an die Arbeit geschickt. Letzteren hat leider nicht sie selbst, sondern ein Kollege unterschrieben. Auf all diese Kontaktversuche habe ich nie eine Antwort erhalten!
Wie kann ich weiter vorgehen? Kann man irgendwo ihre richtige Adresse rausfinden, damit ich mal einen offiziellen Brief vom Anwalt schicken kann. Dies muss ich ja spätestens im Mai 2011 tun, denn wie ich hier gelesen habe, hat sie ja nur 12 Monate Zeit die Kaution einzubehalten...
Vielen Dank im Voraus
13 Antworten
Versuche über die ehemalige Arbeitsstelle die alte Adresse herauszubekommen und dann wendest Du Dich an das Meldebüro der alten Anschrift, die bekommen, wenn sich die Person am neuen Wohnort anmeldet, die neue Adresse. Kompliziert, aber vielleicht hilft es.
Normalerweise hat ein Vermieter ein Jahr Zeit,Die Nebenkostenabrechnung zu erstellen,nach Abschluß des Kalenderjahres in dem die Forderung entstanden ist.Du hast im Jahr 2010 dort gewohnt,dann ist die Nebenkostenabrechnung bis zum 31 .12.2011 vorzulegen.Viele Daten die für Die Abrechnung erforderlich sind,liegen erst in der zweiten Hälfte des Jahres vor.Das heißt ,der Vermieter kann jetzt noch keine Abrechnung machen,Weil die Daten fehlen.Ich würde da keine dicken Geschüze auffahren,denn Deine Angaben sind auch lückenhavt.Man müßte den genauen Texst des Mietvertrages sehen.Normalerweise gehört auch die genaue Adresse des Vermieters in den Mietvertrag.Jetzt eine Anwalt los zu schicken,würde ich nicht machen.Du kannst aber versuchen die genaue Adresse des Vermieters zu bekommen.
Lass Dich mal bei der Verbraucherberatung beraten. Oder direkt zu einem Rechtsanwalt.
Wenn Du dem Arbeitgeber die Situation erklärst, sollte er Dir die Adresse wohl geben, bzw. sollte er Dir es ermöglichen mit ihr zu reden. Beim Anwohnermeldeamt sollte die gute Frau sich umgemeldet haben, dort kannst Du die neue Adresse erfahren, kostet allerdings ein paar Euros. Ein Anwalt sollte die Adresse auch heraus bekommen können, nur dürfte das ganz e zu teuer werden... Was ist denn mit dem Wohnungseigentümer? Hat der nicht die neue Adresse? Wenn Du den nicht kennst, rufe doch einfach bei anderen Mietern in dem Haus an, wer nett fragt bekommt viele Antworten, vor allem wenn man seine Lage schildert...
Deine Ansprüche unterliegen der normale 3-jährigen Verjährung. Du solltest sie mal auf der Arbeit besuchen.
oder ihren Chef velangen und die Situation erklären, da wird sie in Erklärungsnot geraten.