Kaution einbehalten wegen dreckiger Fenster?
Hallo!
Ich weiß, es gibt schon ein paar ähnliche Frage, aber mein Fall ist noch mal ein bisschen anders, deswegen wollte ich mal kurz nachfragen.
Ich bin vor zwei Wochen aus meiner Wohnung ausgezogen. Der Hausmeister hat eine Begehung mit mir gemacht, sich ein paar Dinge aufgeschrieben und ist wieder gegangen, ohne mir das Protokoll zur Unterschrift vorzulegen. Nun bekomme ich einen Brief, die Wohnung sei zum 28.09. wieder vermietet. Da Fenster, Herd, eine Lampe, ein Boiler und ein Gaszähler verdreckt gewesen sei, habe man eine Putzfrau bestellt, die für 80,- (!!) Euro geputzt habe. Dieses Geld werde nun von meiner Kaution einbehalten.
Meine Frage: Darf er das? Hätte er mich nicht zuerst auffordern müssen, die "Mängel" zu beheben? Ist das Protokoll überhaupt gültig, wenn ich es nicht gesehen, geschweige denn unterschrieben habe?
Zudem fordert der Vermieter von mir eine Thermenwartungsrechnung, die ich nicht vorweisen kann, da solch eine Wartung laut Mietvertrag nur alle drei Jahre vorgesehen ist, ich aber nur 1,5 Jahre dort gewohnt habe. Ansonsten will mir der Vermieter weitere 75,- Euro abziehen.
Auch hier die Frage: Darf er das?
Ich weiß, das sind alles keine riesigen Summen. Für mich ist es aber viel Geld.
Also was tue ich jetzt? Ich bin leider weder im Mieterschutzbund, noch habe ich eine Rechtsschutzversicherung.
Vielen Dank für Eure Antworten!
6 Antworten
Huhu,
der Vermieter muß Dir die Möglichkeit geben die Mängel selber zu beheben wie z.B. das Putzen der Fenster. da ist es auch noch strittig ob es sein mußte, wie dreckig waren die Scheiben (ehrlich..!!!))??? Besenreine Übergabe beinhaltet nicht blitzblank geputzte Fenster zu übergeben, aber auch nicht völlig verdreckte. Das mit der Wartung sollte noch mal genau überprüft werden, wenn nach 3 Jahren diese fällig ist muß der Zeitraum abgeklärt werden... war der zeitpunkt in dem Mietzeitraum zu tätigen oder bezieht sich das auf die Dauer wie lange der Mieter darin wohnt?Normalerweise beziehen sich solche Wartungenunabhängig von einer vermietung und gehört zu Vermietersache, die dann Pauschal auf die Nebenkostenabrechnung berechnet wird z.B. Gesanmtesumme durch 3 Jahre teilen ergibt pro Jahr Summe X für die Therme.Damit hast Du nichts zu tun, es sei denes ist anders geregelt worden(schriftlich). Wende Dich noch mal an den Vermieter, es ist nicht in Ordnung Dir einfach so eine rechnung zu präsentieren und Du sollst zahlen. es liegt hier auch eine teilschuld beim vermieter, vielleicht kann man sich gütig auf die Hälfte der Kosten verständigen, wäre doch ein dipomatische Lösung oder. Die Wohnung ist geputzt und von daher wohl kaum rückgängig zu machen...nimm es als "Lehrgeld" für die nächste Wohnung.
das Protokoll ist sicherlich nicht wirksam, ich hatte so eine Sache im Umgekehrten Fall, der Vermieter wollte nicht unterschreiben und deshalb wurde das Protokoll für Nichtig erklärt. ich denke sauber bezieht sich auf den Verunreinigung, das ist schlecht zu beurteiel was dreckig, normal verschmutzt oder sauber heißen soll, Fakt ist aber, dass er Dir Zeit einräumen muß, dieses Mangel selber zu beheben bzw. irgend etwas zu unternehmen binnen einer Frist. Wenn er das nicht gemacht hat, würde ich die 80 Euro für die Putze so nicht annerkennen, mich höstens diplomatisch zeigen und mich auf die Hälte versuchen zu einigen... die Fenster sind ja nun sauber... Was es heißt "sauber" eine Wohnung zu übergeben weiß ich nicht, üblich ist es "besenrein", da solltest Du mal ein wenig googlen, gibt sicherlich formale Rechtssprechungen wo das juristisch geklärt wurde... such unter Stichworte wie Mietrechtsstreit, Besenrein gleich sauber etc.. Wünsch Dir viel Glück
Also soviel ich weiß, darf dir der Mieter von der Kaution gar nichts abziehen. Selbst wenn du etwas an der Wohnung kaputt gemacht hättest.Für Reparatur oder Putzkosten darf er das nicht einfach so abziehen. Dafür hat er kein Recht.
Der ist normal verpflichtet, alle Mängel oder Sonstiges mit Dir im Einzelnen durchzugehen und nix anderes. Der spinnt wohl. So macht man keine Abnahme.
Naja, wenn die scheiben nach 2 Jahren nicht mehr sauber gehen macht dass schon sinn, ansonsten muss er Dir eine Woche Zeit geben die selber zu putzen...
er hätte dir die möglichkeit geben müssen diese mängel zu beseitigen,würde zum mieterschutzbund gehen
erstmal danke für die vielen (und schnellen!) antworten! @Buddysuperdog: Die Fenster waren normal dreckig, das letzte mal vor 6 Monaten geputzt. allerdings: im mietvertrag steht nicht "besenrein", sondern "sauber", ohne weitere ausführungen. ändert das etwas?
Was mir bislang noch niemand beantworten konnte: Ist denn das Protokoll überhaupt gültig, wenn ich es nicht unterschrieben habe? Oder ist nicht jede Forderung, die auf einem nicht unterschriebenen Protokoll fußt, unwirksam?