Dürfen Anzahlungen einbehalten werden wenn der Kauf rückgängig gemacht wurde?
Ich habe vor 2 Tagen ein Möbelstück gesehen, welches ich in meine kleine Küche stellen wollte. Ich machte eine Anzahlung von 200,00 €. Heute wurde der Herd geliefert und angeschlossen, Der Konnte nur an der Stelle platziert werden, wo das Möbel hin sollte. DA DIE küche sehr klein ist, kann ich das Highboard nicht mehr stellen. Ich habe deshal b von meiner Kaufabsicht zurücktreten müssen. Ich war heute da und bat darum mir die Anzahlung zurück geben. Man sagte mir, ich könne das Geld nicht bekommen sondern nur eine Gutschrift. Ich kann aber ohnedies sowieso kein Möbelstück mehr unterbringen. Der Kauf ist nicht getätigt und es ist auch noch keine Lieferung erfolgt. Wieso soll ich das Geld nicht zurück bekommen. Ich bekomme eine kleine Rente znd bib darauf angewiesen.???? Gabriele
5 Antworten
Die Anzahlung kann nur dann einbehalten werden, wenn dies auch ausdruecklich so vereinbart wurde. Allerdings kann der Moebelhaendler von dir Schadensersatz verlangen (u.a. auch fuer entgangenen Gewinn) und diesen auch mit der Anzahlung verrechnen. Ueblicherweise vereinbaren Moebelhaeuser fuer solche Faelle mittels AGB einen pauschalen Schadensersatz von 20 bis 25% der Kaufsumme. Dies ist auch weitestgehend "gerichtsfest".
Es steht dir allerdings frei, dem Moebelhaus nachzuweisen, dass tatsaechlich ein geringerere Schaden entstanden ist. Sollte dir dieser Nachweis tatsaechlich gelingen (was ziemlich unwahrscheinlich sein duerfte), bist du nur zum ersatz des tatsaechlich entstandenen Schadens verpflichtet.
Vor diesem Hintergrund erscheint das Angebot des Moebelhauses (Gutschein ueber vollen Anzahlungsbetrag) aeusserst entgegenkommend.
Was meinst du mit Kaufabsicht? Du hast sicher eine verbindliche Bestellung abgegeben. Damit ist bereits ein Vertrag zustande gekommen. Wenn das direkt im Laden passiert ist, hast du auch kein Rücktrittsrecht, es sei denn die bieten das ausdrücklich an. Bei einer Stornierung aus Kulanz können sie dich mit einem Gutschein abspeisen - du musst den ja nicht nehmen, sondern kannst den Vertrag ganz normal abwickeln - Ware bekommen und Restsumme bezahlen.
Das das Teil bei dir nicht passt, ist nicht Sache des Händlers.
Du hast einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen.
Die Kaufsache war mangelfrei und daher besteht kein Rechtsanspruch auf Umtausch oder Rückgabe. Wenn der Händler den Rücktritt vom Kauf akzeptiert, geschieht dies einzig und allein aus Kulanz.
Daher ist auch die Umwandlung in eine Gutschrift nicht zu beanstanden.
Wenn der Vertrag nicht zustande gekommen ist, also rückabgewickelt wurde, brauchst Du Dich mit einem Gutschein nicht einverstanden zu erklären. Du mußt auf die Auszahlung bestehen und Dich nicht abweisen lassen. Viel Erfolg, Katzina
Hier ist aber offensichtlich sehr wohl ein Vertrag zustande gekommen und rueckabgewickelt wurde hier auch noch nix. Bislang gibt es hier lediglich ein (imo recht entgegenkommendes) Angebot des Moebelhauses zur Erledigung der Angelegenheit.
Wie kommst du darauf, das kein Vertrag zustande gekommen ist?
Ja, Du mußt Dich an den Leiter wenden und eben nicht locker lassen! Alles Gute
Du irrst.
Du hast einen gütligen Kaufvertrag abgeschlossen, zu dem auch kein Widerrufsrecht besteht (da kein Fernabsatz bzw. Haustürgeschäft). Die Anzahlung ist keineswegs eine Reservierungsgebühr, sondern ein Entgegenkommen des Verkäufers (normal wäre der volle Kaufpreis fällig). Daher hat der Verkäufer Recht, Dir einen Gutschein in entsprechender Höhe anzubieten - und selbst das stellt schon ein Entgegenkommen dar, denn verpflichtet wäre er dazu nicht. Er könnte auch auf der Erfüllung des Vertrages bestehen. Was Du mit dem Möbel dann machst, ist ja nicht sein Problem.
danke, ich werde gleich morgen nochmal dorthin gehen. Gabriele