Kann der Vermieter Teile der Kaution einbehalten ohne nachzuweisen, dass der Schaden von mir verursacht wurde bzw. wie hoch der Schaden tatsächlich ist?
Hallo Ich bin ende September 2015 aus meiner Wohnung ausgezogen. Im Übergabeprotokoll wurde Vermerkt das einige Türen leichte Lackabplatzungen haben. nach einiger zeit bekam ich dann zunächst einen Brief das für die Schäden an den Türen 300 Euro von der Kaution einbehalten Werden. 1. Frage muss der Vermieter die höhe des Schadens nachweisen bzw mir die Möglichkeit geben ihn selber zu reparieren (währe wahrscheinlich mit etwas Lack in 5 min erledigt)
Nach einiger Zeit kam dann der zweite Brief in dem gesagt wurde das eine Platte des Herdes defekt ist und mir die kosten für einen neuen Herd in Rechnung gestellt werden (dieser mangen wurde nicht im Übergabeprotokoll festgehalten). Es ist richtig das der Herd nicht richtig funktioniert hat jedoch war dies schon beim Einzug der Fall was ich auch der Hausverwaltung (damals war es eine andere) mitgeteilt habe. Da mich der defekt jedoch nicht wirklich störte war ich auch nicht sonderlich hinterher das der Mangel behoben wird. 2. Frage darf der Vermieter mir etwas in Rechnung stellen was a) schon kaputt war. b) nicht aufgrund von falscher Nutzung kaputt gegangen ist . c) nicht im Übergabeprotokoll steht.
vielen dank im voraus für die Mühe
4 Antworten
Grundsätzlich muss er über die Kaution ordentlich abrechnen, d. h. dir auch eine Rechnung über die Beseitigung des Schadens schicken. Dafür hat er ein halbes Jahr, nach Rückgabe der Mietsache, Zeit. Was er bis dahin nicht abrechnet an Mängeln, kann er dir gegenüber auch nicht geltend machen. Pauschal einen Betrag zu behalten kann er erstmal zur Sicherheit machen, muss aber trotzdem innerhalb des halben Jahres eine Rechnung für die Schadenbeseitigung schreiben. Tut er dies nicht, kannst du die Kaution zurück verlangen.
Ich bezweifle übrigens, dass wegen einer defekten Herdplatte ein komplett neuer Herd gerechtfertigt ist. Gehörte der Herd mit zur Mietsache? Dann zählen Defekte daran sowieso zur laufenden Instandhaltung, die auf dich auch nur im Rahmen der Kleinstreparaturen (soweit vertraglich vereinbart) in Rechnung gestellt werden dürfen. Wenn der Herd dann komplett kaputt geht, zahlt der Vermieter den neuen, denn du zahlst den ja mit deiner Miete mit. Er müsste dir schon nachweisen, dass der Defekt nicht durch normalen Verschleiß entstanden ist und du daran Schuld bist. Falls der Herd vorher schon kaputt war, bist du in der Beweispflicht. Für sowas hat man Einzugsprotokolle.
Problem an der ganzen Sache ist, dass er das Geld ja schon hat und wenn er sich nicht rührt, dir nur der Weg zum Anwalt bleibt.
Nein, er muss die Reparatur belegen lönnen (Rechnung), ansonsten darf er nix verlangen. Was du glaubst gilt nur für Reparaturen an PKW. (Versicherungsschäden).
Gibt es dazu Urteile oder Passagen im BGB? Würde mich mal interessieren.
Der Vermieter muss Dir die Möglichkeit geben den Mangel selber fachgerecht zu beheben,oder beheben zu lassen,erst wenn Du das ablehnst darf er das selber beauftragen,und da reicht ein Kostenvoranschlag einer Malerfirma als Kostennachweis.
Bei dem Herd ist die Frage wie alt der ist und ob da eine defekte Herdplatte nicht als normaler Verschleiss anzusehen ist.
Danke für die antworten. Das heißt ich warte jetzt einfach ein halbes jahr und dann verlange ich die volle Kaution zurück weil er mir bis dahin den Nachweis schuldig geblieben ist. Oder soll ich ihn vorher noch einmal darauf hinweisen ?
Der Mangel an den Türen besteht ja,teile ihm mit das Du diesen selber behebst,und lehnt er das ab dann kannst Du die Kostenübernahme ablehnen,und was den Herd betrifft lehne die grundsätzlich ab da es sich um üblichen Verschleiss handelt den der Vermieter zu tragen hat,Du hast ja mit der Miete auch etwas für die Herdnutzung bezahlt,da ist es genauso wie vergleichsweise einem Durchlauferhitzer in der Mietwohnung,geht der kaputt muss für die Reparatur auch der Vermieter aufkommen.
Gibt es ein vermieterseits unterschriebenes (!) Übergabeprotokoll? Dann können nur aufgeführte Mängel behoben verlangt werden.
Wenn du seit September die beschädigten Türen nicht instandgesetzt hast, wozu du mit Mängelfeststellung bei Übergabe aufgefordert sein dürftest, darf der VM die Kosten der Ersatzvornahme natürlich von der Kaution einbehalten, auch 300 EUR, die er dem Nachmieter als Ausgleichszahlung und/oder für dessen Arbeits- und Materialleistung abtritt.
War der Defekt am Herd zeitnah bei Einzug reklamiert oder gar innerhalb einer EBK mitvermietet, fällt die Instandsetzung, gar Austusch dem VM an.
G imager761
Wenn du beweisen kannst, dass der Herd schon vorher kaputt war, brauchst du dafür natürlich nicht zu leisten.
Dein Problem besteht darin, dass der Vermieter dein Geld ja bereits hat. Du müsstest also selbst klagen (und in Vorleistung gehen)
Achso, er kann auch nach Kostenvoranschlag abrechnen, dann aber ohne MwSt. Aber er muss abrechnen.