Guten Tag,
es geht um eine Mietaufhebungsvertrag in einer WG, sodass ich mit der gestztlichen Kündigungsfrist spätestens nach 3 Monaten aus einem Vertrag entlassen werde. Wir haben mündlich vereinbart, dass ich zum 1.3. mit 3 monatsfrist kündige. In der zeit fallen die mietkosten die im vertrag stehen weiter an, betriebskosten jedoch nicht. Ich habe jetzt einen Vertrag verfasst und würde gerne wissen, ob ich an alles gedacht habe und ob ich ihn so unterschreiben lassen kann. Da ich eine neue Wohnung habe und nicht auf ewig in diesem Vertrag fest bleiben will wäre es so mmn am sichersten. Das ich 3 Monate zahlen muss ist klar und im Vertrag festgelegt.
Gruß Martin
Mietaufhebungsvertrag zwischen xxx -Mieter- und xxx -Vermieter-
Vorbemerkung: Die Vertragsparteien haben am 1.06.2014 einen unbefristeten Mietvertrag über die xxx geschlossen. Auf diesen Mietvertrag wird Bezug genommen. Die Regelungen des Mietvertrages vom 1.06.2014 gelten fort, soweit sich aus diesem Aufhebungsvertrag keine Abweichungen ergeben. Ist dies der Fall, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses Das Mietverhältnis von xxx über die o.g. Wohnung wird in Einvernehmen aller Parteien zum 31.05.2015 beendet. Das Mietverhätnis der übrigen Parteien bleibt weiter bestehen.
§ 2 Räumung und Übergabe 1. Der Mieter xxx verpflichtet sich, die o.g. Wohnung spätestens bis einschließlich dem 1.03.2015 von seinem Besitz zu räumen. 2. Die Wohnungs- und Haustürschlüssel von xxx werden beim Einzug eines Nachmieters an diesen übergegeben, spätestens jedoch am 31.05.2015 an die beiden Mieter xyz und xxy.
§ 3 Mietkaution
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Der Vermieter verpflichtet sich, die von dem Mieter xxx gezahlte Kaution in Höhe von EUR 400 einschließlich Zinsen beim Einzug eine Nachmieters sofort an xxx auszuzahlen.
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Findet sich im Zeitraum vom 1.3.2015 zum 31.5.2015 kein Nachmieter, wird die Kaution von 400€ spätestens am 12.06.2015 an xxx einschließlich Zinsen ausgezahlt
§ 4 Widerspruchsrecht des Mieters Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass ihm kein Widerspruchsrecht gem. § 574 BGB zusteht.
§ 5 Haftungsausschus Der Mieter xxxx wird nicht mit entstandenen Schäden die im Zeitraum vom 1.3.2015 zum 31.5.2015 entstehen mit zusätzlichen Kosten belastet.
§ 6 Betriebs- und Nebenkosten
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Die im Vertrag vereinbarten monatl. Mietkosten von 755€ werden vom Mieter xxx im Zeitraum vom 1.3.2015 zum 31.5.2015 zu einem drittel (251,67€) bezahlt, sofern sich in diesem Zeitraum kein Nachmieter findet.
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Alle sonstigen Betriebskosten (Strom, Heizung, Internet, etc.) werden von den verbliebenden Mietern xyz und xxy bezahlt.
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Findet sich in diesem Zeitraum ein geeigneter Nachmieter, wird der Mieter xxx, ab dem Einzug des Nachmieters, von diesem Betrag entlastet.
§ 7 Sonstiges Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält, bleibt es bei den mietvertraglichen Vereinbarungen.