Für Stellplatz zahlen, wenn dieser besetzt ist?

16 Antworten

Zunächst solltest du den Vermieter schriflich per Einwurfeinschreiben auf den Mangel hinweisen und unter Fristsetzung von 14 Tagen auffordern, "durch geeignete Massnahme wie Sperrpfosten, Kette o. dgl. die vertragsgemäße Gebrauchsüberlassung des vermieteten Stellplatzes künftig nachhaltig sicherzustellen."

Ferner ankündigen, nach fruchtlosem Fristablauf einen Firm mit entsprechenden Sicherungsmassnahmen zu beauftrgen und mit der übernächsten Mietzahlung zu verrechnen.

Weiter, bis zur Mängelbeseitigung gem. § 536 BGB die Miete nach Kenntnis der Beeinträchtigung (Posteinwurftag) bis zur Behebung (Montage) taggenau um 10% zu mindern und den Nutzungsausfall i. H. v. 1/30 des Mietzinses, also 1,66 EUR pro Tag der entzogenen Nutzungsmöglichkeit, mit der übernächsten Mietzahlung zu verrechnen.

Da dir der Stellplatz mit der Wohnung vermietet ist, musst du nicht befürchten, dass er gekündigt würde.

So wird das was :-)

G imager761

Du könntest die Fahrzeuge von deinem Platz entfernen also abschleppen lassen. Einfacher wäre ebenfals ein Schild mit deinem Kennzeichen anzubringen. Meist respektieren Fremde dies und parken dort nicht. Die Möglichkeit einer Mietkürzung sehe ich nicht, da der Vermieter nicht für die dort falsch parkenden Fahrzeuge verantwortlich ist.

erst einmal so mit dem Vermieter reden. Mitteilen, wie die Situation ist und ruhig auch anklingen lassen, daß du es nicht einsiehst, für den eigenen Abstellplatz zu zahlen, obwohl du den nie nutzen kannst. Vielleicht findet sich dann auch eine Lösung, z.B. das einfach ein Schild aufgestellt wird, daß den Platz als deinen Abstellplatz kennzeichnet oder ähnliches. Solange sich ein Mange ausbesser läßt, kannst du nicht einfach so die Miete kürzen. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß der Vermieter in dem Punkt auch nicht auf deiner Seite ist.

Du kannst dich auf §536 BGB berufen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html

"(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen....."

Du darfst somit die Miete mindern.

Widerrechtlich parkende Fahrzeuge solltest du kostenpflichtig abschleppen lassen!

Der Vermieter ist zu informieren und unter Fristensetzung um Abhilfe ersuchen.Eine MM ankündigen. Nach fruchtlosem Verlauf dürfen Sie die Miete entsprechend auch rückwirkend mindern.