Darf ein Vermieter Hundebesuch verbieten?
Hallo,
kurz zur Vorgeschichte ,
ich wohne in einem Drei Familienhaus , habe einen seperaten Eingang am der Giebelseite und direkt an diesem Eingang , mein Carpot, heisst also ich laufe niemandem über den Weg , mit dem Hund, denn ich verlasse das Grundstück nur im Auto...
Das Haus in dem ich wohne , wurde kürzlich zwangsversteigert, an einen Verein , dieser Verein befindet sich auf dem Grunsstück nebenan , Der Verein hat mir nun gekündigt zum 31.12. diesen Jahres , wir sind damit zum Anwalt gegangen , dieser meint das die Kdg nicht wirksam ist, da eine Juristische Person kein Eigenbedarf anmelden kann.es heisst es wird jetzt eine Feststellungsklage geben , was sich hinziehen kann udn der neue Eigentümer ist sicher nicht erfreut, denn das heisst das wir bis Dezember hier nicht ausziehen werden.weil ich auch garkeine Möglichkeit habe bis dahin eine geeignete Wohnung zu finden, geschweige denn geld für einen Umzug aufzubringen und noch dazu ist seine Kdg nicht rechtens.
so, nun zum Hund
Der Hund gehört meinem Freund , ich miete die Wohnung aber alleine , auf meinen Namen , mein Freund ist ist aber sehr häufig bei mir , somit auch der Hund , trotzdem ist es nicht mein Hund , kann der vermieter mir nun verbieten das der Hund da ist ? zu besuch ? er stört niemanden , wie denn auch , wir müssen durch keinen Treppenflur oder sonst was....es geht eh nur um die kdg...
7 Antworten
Zur Kündigung hat es der Anwalt schon richtig erkannt. Vorsicht aber bei permanentem Besuch mit Hund. Nicht das Sie auf Grund der Störung des Hausfriedens schlussendlich doch die Kündigung erhalten. Das geht natürlich nur dann, wenn sich jemand über den Hund beschwert. Dieser ist aber meist schnell gefunden, wenn der Verein nebenan ein Interesse daran hat Sie los zu werden. MfG
Da es sich bei "unerlaubter Hundehaltung" nicht um eine gravierende Pflichtverletzung des Mieters handelt kann ihr nicht sofort gekündigt werden. Erstmal muss sich ein Mitmieter beschweren, dann wird sie abgemahnt und wenn nach der Abmahnung weitere Beschwerden eintreffen kann ihr gekündigt werden.
es gibt keine Möglichkeit sich über den Hund zu beschweren , wie gesagt eigene Treppe runter , ins auto , los ... niemand begegnet diesem Hund , aber das is ja auch meine Sorge das jetzt dringend ein Grund gefunden werden soll, mich los zu werden.in wie fern is denn das besuchen eines HUNDES erlaubt ??? also was ist zu viel, und der vermieter kann es ja auch schwer nachvollziehen , denn der fährt ja abends nach hause , hat ja da nur das büro...
Ein nachträgliches Verbot ist nicht zulässig,es nur möglich wenn der Hund ins Trppenhaus macht oder bissuig ist
Ich hatte hier bei mir ein ganz ähnliches Problem. Der Vermieter kann dir garnichts. Es gilt immer das, was im Mietvertrag steht. Solange der Hund nur zu Besuch ist und nicht permanent bellt oder Dreck macht, kann dein Freund seinen Hund mitbringen soviel er will. Immerhin gehört der Hund ja nicht dir.
grundsätzlich darf er das nicht verbieten ,aber man unterscheidet ,zwischen besuch oder auffenthalt ,das heißt ,wenn er öfters kommt ,womöglich über nacht bleibt ,dann zählt das nicht mehr als vorrübergehendenden auffenthalt, sondern es geht dann schon in die hundehaltung und die kann untersagt werden.Dann kommt noch hinzu ,was im mietvetrag steht ,ist das Hunde halten grundsätzlich nicht erlaubt ,sieht es noch schlechter aus
er sucht einen grund mich zu kündigen, da er mit dem jetzt angegebenen Grund nicht durchkommt, aber was soll ich tun , ich hab ein kleines kind , mein freund wohnt in einer wg , somit ist das Übernachten bei ihm eher schlecht, aber wir möächten ja den Hund nicht weggeben, und ich möchte auch meinen freuns noch sehen können ;(
Grundsätzlich kann ein Vermieter nicht über das Besuchsrecht seiner Mieter verfügen,dass schließt auch Tiere mit ein. Ich hörte einmal,dass ein Vermieter seinem Mieter verboten hat,eine bestimmte Person zu empfangen ....das war aber ein Ausnahmefall bzw. eine Ausnahmeregelung die zulässig Anwendung fand.Betreffende Person hatte öffentlich Hausverbot erhalten(lagen triftige Gründe vor).Auf ein Tier welches zu besuch kommt,ist derartiges nicht anzuwenden,es sei ,der Vermieter sähe eine Bedrohung /Gefährdung durch diesen Hund,dann müßte er sich dazu äußern ,wie z.B. beim Gang durch das Treppenhaus angeleint und mit Maulkorb..... Leider ist es oftmals so,dass Tiere und Kinder bei Vermietern keine Lobby haben...... Kinder sind laut,Tiere sind angeblich auch laut und hinterlassen Schmutz....... Menschen sind so verschieden,dass man oftmals nicht weiß,woran man ist. Nicht unterkriegen lassen,auch als Vermieter hat man Rechte !!