Darf ein Vermieter Hundebesuch verbieten?

7 Antworten

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Zur Kündigung hat es der Anwalt schon richtig erkannt. Vorsicht aber bei permanentem Besuch mit Hund. Nicht das Sie auf Grund der Störung des Hausfriedens schlussendlich doch die Kündigung erhalten. Das geht natürlich nur dann, wenn sich jemand über den Hund beschwert. Dieser ist aber meist schnell gefunden, wenn der Verein nebenan ein Interesse daran hat Sie los zu werden. MfG

dieJu  24.01.2011, 18:45

Da es sich bei "unerlaubter Hundehaltung" nicht um eine gravierende Pflichtverletzung des Mieters handelt kann ihr nicht sofort gekündigt werden. Erstmal muss sich ein Mitmieter beschweren, dann wird sie abgemahnt und wenn nach der Abmahnung weitere Beschwerden eintreffen kann ihr gekündigt werden.

EmmaSorglos 
Beitragsersteller
 16.10.2010, 01:42

es gibt keine Möglichkeit sich über den Hund zu beschweren , wie gesagt eigene Treppe runter , ins auto , los ... niemand begegnet diesem Hund , aber das is ja auch meine Sorge das jetzt dringend ein Grund gefunden werden soll, mich los zu werden.in wie fern is denn das besuchen eines HUNDES erlaubt ??? also was ist zu viel, und der vermieter kann es ja auch schwer nachvollziehen , denn der fährt ja abends nach hause , hat ja da nur das büro...

Ein nachträgliches Verbot ist nicht zulässig,es nur möglich wenn der Hund ins Trppenhaus macht oder bissuig ist

Ich hatte hier bei mir ein ganz ähnliches Problem. Der Vermieter kann dir garnichts. Es gilt immer das, was im Mietvertrag steht. Solange der Hund nur zu Besuch ist und nicht permanent bellt oder Dreck macht, kann dein Freund seinen Hund mitbringen soviel er will. Immerhin gehört der Hund ja nicht dir.

grundsätzlich darf er das nicht verbieten ,aber man unterscheidet ,zwischen besuch oder auffenthalt ,das heißt ,wenn er öfters kommt ,womöglich über nacht bleibt ,dann zählt das nicht mehr als vorrübergehendenden auffenthalt, sondern es geht dann schon in die hundehaltung und die kann untersagt werden.Dann kommt noch hinzu ,was im mietvetrag steht ,ist das Hunde halten grundsätzlich nicht erlaubt ,sieht es noch schlechter aus

EmmaSorglos 
Beitragsersteller
 15.10.2010, 17:17

er sucht einen grund mich zu kündigen, da er mit dem jetzt angegebenen Grund nicht durchkommt, aber was soll ich tun , ich hab ein kleines kind , mein freund wohnt in einer wg , somit ist das Übernachten bei ihm eher schlecht, aber wir möächten ja den Hund nicht weggeben, und ich möchte auch meinen freuns noch sehen können ;(

Grundsätzlich kann ein Vermieter nicht über das Besuchsrecht seiner Mieter verfügen,dass schließt auch Tiere mit ein. Ich hörte einmal,dass ein Vermieter seinem Mieter verboten hat,eine bestimmte Person zu empfangen ....das war aber ein Ausnahmefall bzw. eine Ausnahmeregelung die zulässig Anwendung fand.Betreffende Person hatte öffentlich Hausverbot erhalten(lagen triftige Gründe vor).Auf ein Tier welches zu besuch kommt,ist derartiges nicht anzuwenden,es sei ,der Vermieter sähe eine Bedrohung /Gefährdung durch diesen Hund,dann müßte er sich dazu äußern ,wie z.B. beim Gang durch das Treppenhaus angeleint und mit Maulkorb..... Leider ist es oftmals so,dass Tiere und Kinder bei Vermietern keine Lobby haben...... Kinder sind laut,Tiere sind angeblich auch laut und hinterlassen Schmutz....... Menschen sind so verschieden,dass man oftmals nicht weiß,woran man ist. Nicht unterkriegen lassen,auch als Vermieter hat man Rechte !!