Entzug vom mündlicher Zuteilung eines Gemeinschaftsgartens nach 10 Jahren ohne jeglicher Begründung?

8 Antworten

Entzug vom mündlicher Zuteilung eines Gemeinschaftsgartens nach 10 Jahren ohne jeglicher Begründung?


Ja, das kann der Vermieter machen.
Im Mietvertrag wurde nicht die alleinige Nutzung vereinbart und mündlich steht Deine Aussage gegen seine Aussage.



Renick  23.04.2018, 21:37

Es geht bei dieser Frage gar nicht um eine alleinige Gartennutzung, davon ist keine Rede. Es geht ganz speziell um die Mitbenutzung.

Und eben diese Mitbenutzung des Gartens soll entzogen werden zugunsten des neuen Mieters. Meines Erachtens darf der Vermieter die gemeinschaftliche Nutzung des Gartens nicht entziehen, da im Vertrag eindeutig vereinbart.

Wenn ihr den Garten nicht gemietet habt und niemals etwas dafür gezahlt habt, dann besteht dafür auch kein mündlicher Mietvertrag.

Wenn dann also der Vermieter die Nutzung untersagt, dann ist er hier im Recht.

Valerihanke 
Beitragsersteller
 23.04.2018, 00:40

Aber siehe Bild, da steht im Mietvertrag das wenn ein Gemeinschaftsgarten vorhanden ist , ist er für alle Mieter nutzbar. Und die Zeile mit dem Garten hat er ja deswegen nicht gestrichen. Und jetzt meint er nur das es nicht zu unserem Haus gehört und wir es räumen sollen. Das nach 10 Jahren Nutzung? Wo ich ihm noch beim pflegen ( Hecke schneiden, harken etc. ) geholfen habe und er immer sagte alles sei in Ordnung und von ihm mündlich erlaubt. Wo ist mein Recht ? Räumung innerhalb 1 Woche ohne Beschluss und ich befinde mich momentan in einer internataufhaltenden Umschulung aufgrund gesundheitlichen Einschränkungen (BSVL5/S1). Der darf meine privaten Sachen doch nicht einfach entfernen lassen.

AnglerAut  23.04.2018, 00:42
@Valerihanke

Es muss eine Teilungserklärung der Anlage geben, da steht drin, ob der Garten Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum ist. Darauf kommt es jetzt an.

Renick  23.04.2018, 07:01
@AnglerAut
Es muss eine Teilungserklärung der Anlage geben

Diese ist für den Mieter und den Mietvertrag irrelevant. Der Mieter hat mit einer Teilungserklärung nichts zu schaffen. Selbst wenn der Vermieter etwas vermietet, was er gar nicht vermieten dürfte, wäre der Mietvertrag dafür trotzdem wirksam.

AnglerAut  23.04.2018, 08:25
@Renick

Wir haben den Vertrag doch vorliegen. Da steht gemeinschaftseigentum kann genutzt werden. Daher ist die Frage relevant, was dazu gehört.

Schön, dass du noch den Mietvertrag hochgeladen hast nachträglich. Das war sehr wichtig. Denn damit kannst du den klaren Nachweis erbringen, dass die Gartennutzung vertraglich vereinbart ist.

Man kann auch einen mündlichen Vertrag über die Gartennutzung schließen. Aber dann ist es sehr schwer zu widerlegen, ob es sich vielleicht doch nur um eine geduldete Überlassung handelt, welche jederzeit widerrufen werden könnte.

In deinem Fall steht es klar im Vertrag und ist somit Vertragsbestandteil. Der Vermieter kann das nicht entziehen. Und wenn er es doch tut, dann kannst du entweder auf Weiternutzung des Gartens klagen oder Schadenersatz und Mietminderung verlangen.

johnnymcmuff  23.04.2018, 21:23

Hast Du den Mietvertrag gelesen? 

Dort steht Gartenmitbenutzung.

Renick  23.04.2018, 21:33
@johnnymcmuff

Ja richtig. Gartenmitbenutzung. Stimmt schon. Und genau darum geht es ja. Diese Mitbenutzung soll entzogen werden und der neue Mieter soll das alleinige Nutzungsrecht bekommen.

Wenn wie hier der Garten zum Haus gehörend im Mietvertrag zur Mitbenutzung genannt wird, dann ist der Mietvertrag um ein dingliches Recht ergänzt/erweitert, was ohne Kündigung nicht entzogen werden kann. Es müsste also der gesamte Mietvertrag gekündigt werden. Dazu sind dem Vermieter aber keine Gründe in die Hand gegeben. Selbst wenn der Vermieter keine Rechte zur Vermietung im Garten innehaben sollte, so haftet er für die Erfüllung des Mietvertrages nach § 535 BGB als Vertragspartei gegenüber dem Mieter als Vertragspartei.

Woher die Erkenntnis des Vermieters kommt, der Garten gehöre nicht zum Grundstück, ist insofern wichtig, weil damit der eigentliche Eigentümer ein Recht auf den Garten gegenüber dem derzeitigen Vermieter geltend machen könnte.

Hier wird diskutiert, der Garten sei Gemeinschaftseigentum. Das geht aus dem Kommentar des FS nicht hervor. zwischen Gemeinschaftseigentum einer WEG-Anlage und dem Begriff "Gemeinschaftsgarten" liegt ein himmelweiter Unterschied.

Wenn schon der Vermieter meint der Garten sei nicht zum Grundstück gehörend, dann stellt sich die Frage, wieso er den Garten dann per Vertrag an einen anderern Mieter komplett vermietet hat.

Der dreisten Forderung des Vermieters ist zu widersprechen verbunden mit dem Hinweis auf die Vertragslage und den Konsequenzen wie Anzeige wegen Diebstahl, Sachbeschädigung und Unterschlagung. Eine
Feststellungsklage des Mieterrechtes würde vermutlich erfolgreich sein.

Der Gemeinschaftsgarten zählt mietvertraglich nicht zu eurer Mietsache, da er weder als solche vertraglich benannt noch dafür eine entsprechend erhöhte Miete bezahlt wurde :-O

Dem steht nicht entgegen das ihr dort Geräte aufstellen knntet und sich offenbar kein anderer M jahrelang daran störte, dass ihr den fast allein in Beschlage genommen habt noch Gartenpflegearbeiten freiwillig übernommen wurden:-(

Juristisch handelt es sich hier um ein widerrufliche Duldung, die euch auch nach 10 Jahren - das Wohnraummietrecht kennt kein Gewohnheitsrecht - jederzeit entzogen werden kann, wenn der VM den Garten nunmher einem Neumieter entgeltlich (mit-)vermieten will.

Im Ergebnis darf der VM nach deiner Weigerung nunmehr bereits vor Ablauf der zur Beseitigung betimmten Frist n Ersatzvornahe Abriß auf deine Kosten vornehmen lassen. Da empfehel ich dringend, vorher noch das entweder dem Neumieter zum Kauf anzubieten oder selbst zu demontieren, so dass es noch verkäuflich wäre.

Über den Ton der Vorhaltungen gegenüber deoner Frau kann ich mich nicht äußern. In der Sache berechtigen auch mündlich erklärte Unterlassung mietvertraglicher Pflichtverletzungen wie Nichtheraustellen der Mülltonnen, mangelnde oder unterlassenen Treppenhausreingung und insbesondere verspätete Mietzahlungen (deine Zahlungseingänge dürfen den VM schnurz egal sein, die Miete ist am dritten Werktag im Voraus in bar oder per Überweisung zu zahlen!) zu qualifizierter Abmahnung und widrigenfalls zu Kündigung :-O

Da scheint die Gartenräumung derzeit dein geringstes Problem...

G imager761

Valerihanke 
Beitragsersteller
 23.04.2018, 17:33

Ich glaube du faselst nur ein Haufen blödsinnigen Mist, das sind Beschuldigungen der einen Partei, dabei stimmt es ja auch garnicht , naja der Mietvertrag muss nähmlich so ausgefüllt sein das Missverständnise aus dem Weg geräumt werden, und das heißt Nichtzutreffendes streichen ! Habe mit einem bfw Lehrer gesprochen der in Sachen Miete Vermietung der Immobilien ausbildet und er meinte mein Vermieter hat keine Chance mir es zu entziehen, andernfalls kann die Miete gemindert werden 😜 hoffe es klappt, habe eben ein Schreiben aufgesetzt und es per Einwurf Einschreiben losgeschickt ✌️

johnnymcmuff  23.04.2018, 21:21
@Valerihanke

Ich glaube du faselst nur ein Haufen blödsinnigen Mist, das sind Beschuldigungen der einen Partei, dabei stimmt es ja auch garnicht , naja der Mietvertrag muss nähmlich so ausgefüllt sein das Missverständnise aus dem Weg geräumt werden, und das heißt Nichtzutreffendes streichen !

Wenn ich auch nicht immer konform gehe mit diesem User so faselt er keinen Blödsinn, sondern beurteilt das von Dir Geschriebene 100% korrekt.

Habe mit einem bfw Lehrer gesprochen der in Sachen Miete Vermietung der Immobilien ausbildet und er meinte mein Vermieter hat keine Chance mir es zu entziehen, andernfalls kann die Miete gemindert werden 😜



Selbst der Mieterbund von dem man meinen müsste dass der sich auskennt, hat auf seinen Seiten veraltete oder unwirksame Sachen stehen; so viel also zu Experten. 😜

hoffe es klappt, habe eben ein Schreiben aufgesetzt und es per Einwurf Einschreiben losgeschickt ✌️

Einwrufeinschreiben ist sehr gut aber ich bin überzeugt wie einige User hier, dass Du schlechte Karten hast.