Nachbar beschwert sich über lautes reden, Schalosien herunterlassen usw
Hallo Zusammen,
vor kurzem hat sich der Mieter über mir über angebliches zu laut sein beschwert.
Die Schalosien werden zu laut runter gelassen - dass solle doch nicht in der Nacht passieren. Wenn wir uns zu Zweit unterhalten versteht er jedes Wort. Man kann mir doch das Reden in meiner Wohnung verbieten - es handelt sich um eine normale Unterhaltung zwischen zwei Personen.
Auch weil schon mal mehr Leute in der Wohnung waren hat er sich gestört gefühlt. Es waren nur Gespräche und Lachen. Keine Musik, geschrei oder Gesang.
Kann er was dagegen tun. Bzw. wie soll ich mich hier verhalten. Ich kann doch nicht deshalb ab 22 Uhr nur noch flüstern oder nie Leute einladen.
Wie sieht die rechtliche Lage aus?
Danke,
Skyscraber
10 Antworten
Erst kürzlich wurde gerichtlich entschieden, dass die Jalousien zu jeder Zeit, d. h. auch nachts nach 22 Uhr heruntergelassen dürfen. Das ist vertragsgemäßer Gebrauch. ES gibt keine Vorschrift, die Anderes besagt.
das gibt doch ein gutes gefühl. mache zwar die jalousien jetzt immer zeitig runter, aber es is trotzdem schön im recht zu sein
Also ich wohn in ner Wohnung, wo man jedes getrampel und gerede hört. das hat was mit der dicke der wände zu tun. ab 22 Uhr ist Nachtruhe, also zimmerlautstaerke. wenn du das einhaelst, dann liegt das an den waenden und der Vermieter hat ein Problem. man kann auch zusätzlich unter laminat etc. ne daemmung einbauen.
Soviel ich weiß ist von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr die Nachtruhe unbedingt einzuhalten. Zu lautes Reden, lautes Musikhören/Fernsehen usw. sind auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Wenn ihr also bis nach 22.00 Uhr aktiv seid, dann Fenster zu und Lautstärke runter. Bei erheblicher Störung der Nachtruhe kann sogar ein Bußgeld verhängt werden.
Steht in eurem Mietvertrag etwas von Ruhezeiten, dann müsst ihr euch daran halten.
Habe unter anwalt.de/rechtsanwalt/nachtruhe.php
noch folgendes gefunden:
... Darüber hinaus hat die Einhaltung der Nachtruhe auch speziell im Mietrecht eine erhebliche Bedeutung. Denn wird sie nicht eingehalten, so kann der Vermieter dem lärmenden Mieter eine Abmahnung erteilen, die bei fortdauernder Lärmbelästigung die Kündigung des Mietvertrages rechtfertigt.
Zum Thema "Zimmerlautstärke" lies doch mal http://de.wikipedia.org/wiki/Zimmerlautst%C3%A4rke
Schallisolierung ist m.E. Sache des Vermieters. Habt ihr den gleichen Vermieter?
Wir sind beide Eigentümer
Wenn normale Gespräche nach außen dringen, dass muss man nach 22 Uhr flüstern, so ärgerlich das ist. Wenn es so hellhörig ist, muss nachgebessert werden. Ansonsten sehe sie sich der Gefahr ausgesetzt, dass man gegen Sie vorgehen kann. Wir haben auch Nachbarn die meinen sie reden normal (ich bin der Meinung, dass der Herr jedoch ein lautes Organ hat), ich kann jedoch mitunter hören, welchen Inhalt das Gespräch hat. Wir haben einmal das Gespräch gesucht, werden ein weiteres Gespräch führen wenn nötig und dann mit einem Anwalt in Kontakt treten. Ich möchte schließlich meine Ruhe und keine Freunde finden. Anhand der Kommentare hier, finde ich die Haltung sehr unsensibel von einigen, die meinen, dass der andere zu sensibel sei und damit klar kommen müssen. Nein, das ist nicht richtig. Und jeder braucht mal seine Ruhe und weiß erst dann wie groß der Leidensdruck ist, wenn Lärm herrscht. Das sollte nicht unterschätzt werden.
es kann eben der frömmste nicht in frieden leben ..
was du hier beschreibst sind die typischen billigbaumängel. eigentlich sollte dort der vermieter veränderungen herbei führen.
nach meiner erfahrung ist da zwar rechtlich keine grundlage da, um euch da das leben zu erschweren.. allerdings haben solchen menschen eine unheimliche begabung dafür, dir das leben so richtig zu vermiesen.
mit solchen leuten wirst du keinen spaß, sondern nur ärger haben - deshalb: sieh dich schon mal vorsichtshalber auf dem wohnungsmarkt um :(
lg :)
Und im nächsten Haus ist es dann was anderes. Also auf die Art kann man jährlich umziehen. Erst mal langsam, mit dem Umziehen kann der Fragesteller noch warten, wäre mein Rat. Vielleicht zieht ja auch der drüber aus und dann kommt eine Familie mit 5 Kindern und die sind dann mal laut ;-))
Die Jalousien kann man früher herunterfahren, muss das nicht mitten in der Nacht machen - dieser Einwand ist berechtigt.
Normale Unterhaltungen, Lachen sind gewöhnliche Lautäußerungen wie Husten - die kann man nicht verbieten. Man muss auch nicht ab 22 Uhr flüstern oder schlafen gehen.
Dein Nachbar ist sehr geräuschempfindlich - soll er SEINE Fenster schließen.
Sicherlich kann man Rücksicht nehmen, aber man muss auch nicht aufhören zu leben - auch DU hast ein Recht, Deine Wohnung zu nutzen.
Wenn er sich erneut beschwert, dann sage ihm, dass es in einem Wohnhaus nun einmal Geräusche gibt - würde bei Euch ein Baby weinen mitten in der Nacht, könnte er sich auch nicht beschweren. Wenn Du um Mitternacht allerdings auf dem Balkon herumklapperst und alle Bewohner aufschreckst schon.
uns wäre auch wirklich nicht bewusst zu laut zu reden. ich denke ein gespräch unter zwei personen (ganz normal, kein streit) kann nicht so laut sein, dass der überbewohner jedes wort versteht. Falls doch ist dass haus wohl sehr hellhörig.
Wer wäre für den schallschutz verantwortlich? von unten oder von oben dämmen?
Mal sehen, werden es weiter im guten versuchen.