Darf Vermieter Kaution wegen kleiner Schäden im Treppenhaus einbehalten?
Meine Tochter ist umgezogen. In der alten Wohnung verkaufte sie ihr Sofa. Die Käufer transportierten es selber ab und verursachten dabei kleine Schäden im Treppenhaus des Mietshauses. Laut Aussage meiner Tochter handelt es sich hierbei um ein paar Kratzer bzw. Schrammen an der Wand. Nun erhielt sie heute (27.11.13) per Einschreiben die Nachricht, wenn sie die Schäden nicht bis zum 01.12.13 (!!!) - Tag der Schlüsselübergabe - beseitigt, bekomme sie die Kaution nicht zurück. Darf der Vermieter das? Ist die Frist nicht zu kurz? Außerdem: Ist meine Tochter für die Schäden überhaupt verantwortlich? Muss sie die Schäden beseitigen? Das Sofa war schließlich nicht mehr in ihrem Besitz!
6 Antworten
Also Anspruch auf Schadenersatz hat die Vermierterin schon - die Frage ist gegen wen? Ich würde sagen: "Gegen den Verusacher". Wenn deine Tochter weiß wer den Schaden angerichtet hat, sollte sie diese Information zeitnah an den Vermieter weiterleiten.
Ausserdem würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen.
Und ich kann dir auch sagen warum die jetzt zickig sind - die wollten nur die Kaution einbehalten und nichts reparieren. Jetzt müssen sie eine Reparatur veranlassen damit sie mit der Versicherung der eigentlichen Verursacher abrechnen können....
einen kostendeckenden Teil der Kaution zur Ausbesserung kann der Vermieter einbehalten. Die Frsitsetzung ist allerdings sehr kurz, wenn es nun die Woche nicht bei euch geht, dann lasse sie verlängern.
Mit dem Käufer vom Sofa muss sich deine Tochter in Verbindung setzen und ihn auf den verrursachten Schaden hinweisen.
wen es im Mietvertrag steht das er das darf, dann dürfte er es machen hab aber kaum Erfahrung damit. Guckt euch einfach mal den Mietvertrag an.
Ja , den Schaden muss sie leider ersetzen! Da hätte sie bei der Abholung darauf achten müssen , dass keine Schäden entstehen. Kauft ein bisschen Farbe und beseitigt die Mängel. Dann kann der Vermieter die Kaution nicht einbehalten. Ansonsten lässt er die Schäden beheben und zahlt ihr wahrscheinlich nur noch das aus , was übrig bleibt ! Die Frsit ist keinesfalls zu kurz ! Also macht Euch an die Beseitigung der Schäden !
Außerdem: Ist meine Tochter für die Schäden überhaupt verantwortlich? Muss sie die Schäden beseitigen? Das Sofa war schließlich nicht mehr in ihrem Besitz!
Natürlich ist Ihre Tochter haftbar. Mieter sind grundsätzlich für ihre Besucher, Gäste usw. gegen Schäden die diese verursachen verantwortlich. In wie weit im Nachgang dann der "Besucher" ** zivilrechtlich von ihrer Tochter auf Schadenersatz herangezogen wird ist zweitrangig. Zunächst jedoch wird der Vermieter seinen Anspruch gegen Ihre Tochter durchsetzen können.
Meine Tochter hat folgendes veranlasst: 1. Bei der eigenen Privat-Haftpflichtversicherung nachgefragt - die zahlen nicht, weil sie ja nicht die Verursacherin war. 2. Die "Treppenhausbeschädiger" gebeten, bei ihrer Privat-Haftpflicht nachzufragen - die ist bereit, den Schaden zu übernehmen. 3. Dem Vermieter Bescheid gegeben, wer den Schaden übernimmt (Name, Versicherung, Schadennummer). Entsprechende Versicherung hat dem Vermieter auch schon geschrieben, dass die den Schaden übernehmen wird. Vermieter benimmt sich jetzt zickig und will das Geld trotzdem von der Tochter im Voraus. Kann er vergessen - würde ich sagen.