Darf der Vermieter die Marke der Wandfarbe vorschreiben?
Darf der Vermieter die Marke/Qualität der Wandfarbe vorschreiben (spezielle teure Silikatfarbe, die nicht im Baumarkt erhältlich ist und ziemlich teuer ist)? Die Farbe darf er ja nicht vorschreiben...
Bitte möglichst nicht mit: "Meiner Meinung nach..." etc. sondern auf Grundlage von Urteilen oder Rechten, hab nämlich selber nichts dazu gefunden...
9 Antworten
Grundsätzlich wurde das entsprechende Gesetz 2010 gekippt - der Vermieter darf inzwischen nicht einmal mal das obligatorische "Weißen" verlangen, geschweigedenn eine bestimmte Farbe/Farbqualität. Ausnahmen sind Nutzräume wie Feuchträume (Badezimmer etc.) die bereits bei Einzug mit einer speziellen Farbe behandelt wurden. Da greift das Mietgesetz mit der Wiederherstellung des Originalzustandes, sofern im Mietvertrag aufgeführt. Ist die Wohnung regulär tapeziert und gestrichen (Dispo) oder nur gestrichen kann er keine Silikatfarbe/Keimfarbe verlangen - das wäre unverhältnismäßig und würde eine Wertsteigerung darstellen die nicht in Deine Verantwortung fällt.
Begründe!
Nein, das darf er nicht. Er darf aber eine übliche Farbe verlangen. Also wenn du vorhättest die Wand beispielsweise mit Holzlack zu streichen, dann könnte der Vermieter schon verlangen das du übliche Wandfarbe verwendest. Zur Farbe an sich, kann der Vermieter sein Veto gegen allzu schrille Farben einlegen.
Lacke als Wandfarbe sind generell nicht erlaubt - da greift das Mietrecht gar nicht mehr, das ist Baurecht ;)
Es war ja nur ein Beispiel mir fiel auf die Schnelle keine andere Art von Farbe ein.
Grundsätzlich darf er dies nicht...
ABER: Wenn schon so teure Farben für eine solche Wohnung verwendet werden, handelt es sich vielleicht um eine besonders luxuriöse Wohnung o.ä.??? Selbstverständlich sind im Rahmen einer Individualvereinbarung bei speziellen Wohnungen auch solche speziellen Vereinbarungen möglich...
Achso, hab noch vergessen zu erwähnen, dass es in seinem Mietvertrag drinsteht, ich zitiere:
§ 8 Schönheitsreparaturen/Bagatellschäden und Instandhaltung 1. Die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernehmen auf eigene Kosten die Mieter. Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere Anstrich der Wände und Decken, Reinigung und Pflege der Fußböden, Innenanstrich von Türen und Fenstern, Anstrich von Heizkörpern etc. Für den Anstrich von Wänden und Decken ist die hochwasserdampfdurchlässige Silikatfarbe "Biosil" der Firma Keim zu verwenden.
Dann ist der Mietvertrag älter als 2 Jahre - derartige Klauseln sind inzwischen nicht mehr erlaubt (wie so vieles in Mietverträgen). Ich habe den genauen Wortlaut nicht hier, aber im Mietrecht ist von "Werksqualität" die Rede, wenn es um die Instandhaltung/Wiederinstandsetzung von Wandbelag geht. Da das aber ohne Fachmann kaum möglich ist hat man beschlossen, dass die Kosten die Höhe der Mietkaution nicht übersteigen oder gänzlich ausschöpfen dürfen, sofern es sich nicht um notwendige Reparaturen handelt die man selbst verbockt hat (kaputte Fliesen, Fenster, Heizkörper etc.) Die Farbe ist aber derart teuer, und völlig unnötig obendrein, dass das nicht verlangt werden kann. Ich halte die gesamte Klausel für rechtswidrig, womit - anders als bei anderen Verträgen - sogar der gesamte Vertragsgegenstand unwirksam werden könnte. Frag mal bei den Leuten im Forum auf 123recht nach, die wissen das noch etwas genauer.
nein das darf er nicht! wenn du den mietvertrag unterschrieben hast dann darfst du aus der wohnung machen was du willst nur nicht sie kaputt machen. Wenn er dir das verbietet und er irgendwas macht kannst du zum anwalt gehen weil das ist dann Privat & nicht mehr seine sache!
Jo diesen Rat würde ich auch mit größter Vorsicht in die Tonne kloppen. Nicht dass der noch Schaden anrichtet.
"dann darfst du aus der wohnung machen was du willst nur nicht sie kaputt machen" - wo lebst denn Du?
Diesen Rat bitte sorgsam entsorgen, der ist nicht nur falsch sondern auch gefährlich.