Darf Verkäufer Einlagerungskosten verlangen?

2 Antworten

Um wieviel Geld reden wir hier?

Wie kann man einen Fall verlieren und trotzdem recht bekommen? 

Schilder mal bitte den genauen Fall was los ist. 


Wenn du ein Produkt bei Privat gekauft hast, dann kommt drauf an was defekt ist. Wenn der Verkäufer den Mängel verschwiegen hat muss er ihn zurücknehmen. eine Nachbesserung ist zwar auch möglich aber bei Privat extrem selten da ein Privater Verkäufer ja meist kein Ersatz mehr hat.

Wenn du ein Artikel bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft hast, ist er bei einem defekten Artikel gezwungen dir die rücksendekosten UND die erneute Auslieferung zu zahlen. Bei einem defekten Artikel ist auch egal ob das Produkt 1 Cent oder 10000 Euro gekostet hat. Er trägt die Versandkosten

Wenn du mit einem Produkt nicht zufrieden bist, dann musst du selbstverständlich die Kosten tragen. Es geht sogar soweit, dass dir der Verkäufer die Versandkosten ZU DIR auch in Rechnung stellen kann da er ja sonst Verlust gemacht hätte. Jedoch habe ich noch nie davon gehört, dass es jemand gemacht hat.

Oftmals übernehmen die Händler ab 40 Euro Warenwert selbst diese kosten. 

Aber egal was passiert ist, wenn du von PayPal kein recht bekommen hast, dann wird von PayPal der Streit und somit der Kauf rückgängig gemacht.

Der Verkäufer muss weder Rücksendung noch Reparatur zahlen. 

Was die Einlagerung angeht. 

Ja das ist rechtens. Ob das in deinem Fall auch ok ist weiß ich nicht da ich keine Details kenne. Angenommen der Verkäufer Repariert eine Küchenmaschine für dich die du selbst kaputt gemacht hast. du zahlst also Rücksendung und Reparatur. danach musst du natürlich auch den erneuten Weg zu dir bezahlen da der Verkäufer ja nichts mit dem defekten Teil zu tun hat. Wenn du das nicht machst muss der Verkäufer platz in seinem Lager machen und somit enstehen Lagerkosten. Die können sehr hoch ausfallen und sogar sehr hoch in Rechnung gestellt werden. zusätzlich steht dem Verkäufer zu, nach einer bestimmten Zeit der "Nichtabholung" der Küchenmaschine, die Maschine selbst wieder zu verkaufen. Die Ware geht also wieder in den Eigentum vom Verkäufer ein. Du gehst dann komplett leer aus.


Also schilder bitte mal dein Fall ganz genau. Welches Produkt, wie viel Geld, Was ist kaputt, Warum hast du verloren und trotzdem muss der Verkäufer was reparieren- Dann hast du ja eigentlich gewonnen und nicht verloren

Gruß

D3signZ 
Beitragsersteller
 09.06.2017, 07:22

Es geht um 200€. Der Fall wurde von PayPal geschlossen, da kein Käuferschutz gilt, aufgrund der Tatsache dass es eine Spezialanfertigung ist/sei. Daher habe ich den Fall im eigentlichen Sinne nicht verloren sondern nur die Unterstützung seitens PayPal.
Ich habe auf Anweisung von PayPal die Ware zurückgesendet, erst danach kam eine Nachlieferung vom Händler, welche ich ablehnte, da ich keine Ware mehr im Besitz hatte. Nun will er mir diese Nachlieferung berechnen, sowie die neue Lieferung, welche meiner Meinung nach nach §439 BGB Abs. 2 auf seine Kosten zu gehen hat. Spezialanfertigung hin oder her, die Ware muss in Ordnung sein und er muss Nachbessern. Es geht um eine Antriebswelle, defekte Manschette, defektes Gelenk. Diese war von Anfang an defekt und der Verkäufer leugnete dies und wollte nicht nachbessern, deswegen wendete ich mich an PayPal. Nun ist der Fall geschlossen aber der Verkäufer hat die Ware, welche ich bezahlt habe.

Takiry  09.06.2017, 14:07
@D3signZ

Ok leider sieht es hier sehr schlecht aus für dich.

Zuerst einmal ist PayPal aus und vor. Wie du schon richtig informiert wurdest, gibt es bei Spezialanfertigungen kein Käuferschutz. 

Warum du dann trotzdem nach der Meinung von PayPal gehandelt hast weißt nur du.. Aber das tut nicht zur Sache. Die Ware hätte so oder so zum Verkäufer gemusst.

Der Verkäufer hat dir, wie im Gesetzt verlangt, eine Nachbesserung / Nachlieferung angeboten welche du abgelehnt hast. Es ist nun also völlig legitim, das der Verkäufer die Ware auf deine Kosten einlagert bis du die Nachlieferung wünschst. Die Versandkosten hast du natürlich zu tragen inklusive der Kosten die entstanden sind weil du es nicht angenommen hast. Die Einlagerung geht ebenfalls auf deine Kappe. 

Allein Die Kosten zur Rücksendung kannst du dem Verkäufer anrechnen. Eine defekte Ware muss vom Verkäufer KOSTENFREI zurückgenommen werden. daher hättest du nicht auf PayPal hören dürfen und warten müssen, bis die Ware vom Verkäufer geholt und dir ein Ticket zum Rückversand gegeben wird. Der Verkäufer kann sich weigern die komplette summe zu zahlen und dir nur das Retourenticket (meist 3 Euro) zu zahlen. Ob sich das lohnt für diese 3 Euro jetzt den Streit weiterzuführen musst du wissen.

Zum eigentlichen Mängel:

Du hast ja hoffentlich Bilder gemacht und alles anständig Dokumentiert. Mit diesen Bildern und den Mails mit dem Verkäufer suchst du dir einen anwalt. Der Verkäufer ist in dem Fall in der Beweispflicht. Er muss glaubhaft vorlegen, dass das Produkt sein Lager fehlerfrei verlassen hat. Wenn er das kann (was eigentlich nicht möglich ist) muss er dir sowohl die Nachbesserung als auch alle Kosten erstatten - Natürlich auch die Anwaltskosten. 

Allerdings hat der Verkäufer ja schon durch die erneute Lieferung zugegeben, dass am Produkt etwas nicht gestimmt hat und dir eine Nachlieferung geschickt. Da du diese nicht angenommen hast und somit erneut kosten verursacht hast (Es ist teuer wenn ein Paket zurück geht) hast du jetzt ein Problem. Der Verkäufer wird deinem anwalt erzählen, dass er keinen Fehler am Produkt feststellen konnte dir aber aus Kulanz und reiner Höflichkeit ein neues Produkt geschickt hat was du nicht wolltest.

Kurz gesagt vor Gericht hast du da keine Chance.

Was hat es denn immer mit dem Paragraphen auf sich?

Wenn du dir mal alle 4 Punkte richtig durchliest, dann wirst du feststellen, dass der Verkäufer nach diesem Gesetz gearbeitet hat. Er hat dir eine mangelfreie Ware zukommen lassen die du abgelehnt hast.

Also du bist der Meinung das alles Gratis passieren muss. Das ist soweit richtig, wenn der Verkäufer den Schaden verursacht hat. Da dieser jedoch (nach seiner Sicht) eine mangelfreie Ware zu dir versendet hat kann er sehr wohl die Auslagen für Reparatur bzw. Neuanschaffung auf dich umlegen. Reparatur war ja nicht nötig. Er hat dir gleich ein neues Teil geschickt. 

Für dich gibt es jetzt 2 Wege:

Weg eins kostet viel Geld und ich mache dir wenig Hoffnung auf erfolg. Geh zu einem anwalt lege die Bilder und Emails mit dem Verkäufer vor. Auf den Bildern muss klar erkennbar sein, dass es sich um ein Produktionsfehler handelt. Damit hast du eindeutig bewiesen, dass das Teil nicht bei dir sondern beim Verkäufer kaputt gegangen ist. 

Weg zwei ist der einfachere Weg kostet zwar auch was aber ist billiger und schneller erledigt. Zahle die Einlagerung und Nachlieferung. Dann hast du ein neues Teil und alles sind Glücklich.

Wenn du keine der Beiden Wege machst, wird der Verkäufer den Rechtsweg gehen und die Einlagerungskosten von dir einklagen. Damit wird es für dich extrem teuer und das Teil bekommst du nicht oder halt nur sehr viel teurer weil die Einlagerung noch dazu kommt.

Gruß

PS:

Zukünftig Spezialteile immer persönlich abholen und anschauen. Gerade bei Antriebswellen macht dir das Jeder Tuner bzw bestellt dir jeder Tuner das Zeug egal ob verstärkt oder Serie oder was was ich. Solche Geschäfte mit solchen Beträgen von Onlinehändlern... Denk nur mal drüber nach was denn ist, wenn du jetzt nach dem ganzen Fall erneut ein Problem hast weil irgendwas kaputt ist. der Verkäufer wird wohl "ausversehen" keine Nachrichten von dir bekommen. Dann geht der ganze Stress wieder von vorne los...

Hallo.

Der andere Schreiber hat wohl recht. Du hast schlechte Karten, gerade bei Pay-Pay und Sonderanfertigung.