Was kann ich gegen eine nachträgliche Versanderhöhung bei einem kauf bei ebay Kleinanzeigen unternehmen?

5 Antworten

Moment mal. Du hast den als erstes ausgemachten Betrag bezahlt? Und die Ware ist unterwegs? Dann brauchst du nichts weiter unternehmen. Wenn, ist es der Verkäufer, der auf dem Geld sitzen bleibt. Dann liegt das Problem bei ihm.

Ich würde gar nichts mehr überweisen.

Es ist sein Pech wenn er die Versandkosten nicht richtig berechnet hat. Und du hast den Chat Verlauf als Beweis für den ausgemachten zu bezahlenden Betrag.

Aus meiner Sicht geht das eindeutig auf die Kappe des Verkäufers. Er muss sich ja im Vorfeld informieren, wieviel der Versand kostet, um Dir die korrekten Kosten zu sagen. Er kann nicht im Nachhinein noch Geld fordern.

Nein er kann von dir die erhöhten Versandkosten nicht fordern, es ist sein Problem, wenn er vorab die Versandkosten nicht richtig kalkuliert.

Was die Wartezeit betrift, hier hättest du ihm vorab eine Frist setzen müssen, um Vom Vertrag zurückzutreten, denn es handelt sich hier um einen Privatkauf.

Du hättest ihm also vor ein paar tagen/Wochen schreiben müssen, wenn die Ware nicht bis zum ... bei mir eintrifft trete ich vom Vertrag zurück.

Hat er die Sachen also jetzt vor Fristsetzung losgeschickt, dann mußt du dich damit zufrieden geben, wenn es jetzt bei dir ankommt. das erhöhte Porto ist allerdings nicht dein Problem.

Sag, zu den Bedingungen besteht kein Interesse an einem Kauf und bittest um Rückgabe des Bestellbetrages.

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Halte dich zukünftig an die Kleinanzeigen Grundsätze:

Kein Versand, nur persönliche Übergabe.

doValcorn 
Beitragsersteller
 04.09.2017, 14:02

Manchmal liegt das gewünschte Produkt leider am anderen Ende von Deutschland. Bei Produkten im näheren Umkreis bevorzuge ich auch die persönliche Übergabe. Vielen Dank für deinen Tipp :)

mistergl  04.09.2017, 14:04
@doValcorn

Kein Versand, nur persönliche Übergabe.

Seh ich auch so. 

Wenn der Artikel zu weit weg ist, muss man eben mit dem Risiko leben, oder einen guten Rechtsanwalt haben.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist das Paket bereits unterwegs zu dir?

Dann bist du in der glücklichen Situation, dass du es zum vereinbarten Preis erhalten wirst. Die Nachforderung kannst du ignorieren, sie ist ungerechtfertigt.

Und 3 Euro wird niemand einklagen. Zumal du ja nachweisen könnten, die Summe bezahlt zu haben, die im Kaufvertrag festgehalten wurde.