Was tun, wenn der Händler das Geld nicht zurückgibt?

11 Antworten

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Du verschickst zuerst eine höfliche Mahnung. Schreib Mahnstufe 1 drauf und setze Frist. Mahnfristen googlen. Dann Mahnung Stufe 2 versenden, gleiches Spiel, als Einschreiben mit Rückantwortschein. 3. Mahnung, gleiches Spiel. Wenn dann immer noch nicht gezahlt, geh in einen Schreibwarenladen oder Internet und kauf einen gerichtlichen Mahnbescheid. Ausfüllen, vom Amtsgericht versenden lassen. Wenn immer noch nicht Geld zurück (unwahrscheinlich), Anwalt & Vor Gericht (geht dann relativ einfach). Keine Sorge, Du bekommst Dein Geld zurück :-)

kiesel222 
Beitragsersteller
 12.03.2010, 13:14

Vielen Dank! :) Das ist wirklich eine sehr hilfreiche und aufmunternde Antwort von dir! Ich wusste zum Beispiel nicht, dass man im Schreibwarenladen auch einen gerichtlichen Mahnbescheid kaufen und diesen dann ausgefüllt vom Amtsgericht verschicken lassen kann.

Also Strafanzeige wäre vielleicht zu hoch gegriffen. Anmahnen per Brief. Schau mal in seinem Impressum bzw. der AGB wie das mit dem Rückgaberecht ist. Da berufst du dich darauf. Wenn er den Erhalt des Artikels bestätigt hat, muss er auch reagieren, bzw. zahlen.

frist stellen...mit anzeige drohen...falls keine reaktion nach frist...mal zur polizei

Jeder Käufer hat ein Rückgaberecht von 14 Tagen, das ist gesetzlich vorgeschrieben (Fernabsatzgesetz). Das ist auch bei dem Händler nicht anders. Ich habe den Artikel sofort nach Erhalt zurückgeschickt und somit das Rückgaberecht auf jeden Fall eingehalten. Bewertet habe ich den Händler über Ebay noch nicht, da ich eben hoffe, dass der Händler noch reagiert, um eine negative Bewertung zu vermeiden. Die Frage ist, was man nach Ablauf der gesetzlichen 30 Tage machen kann? Ist zur Polizei gehen und Anzeige erstatten der richtige Weg?

ochsochsi  11.03.2010, 14:58

die Rücknahmepflicht ist 1 Monat - über die 14 Tage wird gerade verhandelt ob das gesetz dahingehend geändert werden soll.

kiesel222 
Beitragsersteller
 11.03.2010, 15:14
@ochsochsi

Das ist interessant und wusste ich bisher auch nicht. Bin natürlich gespannt wie die Entscheidung ausfällt.

Reiswaffel87  11.03.2010, 14:25

Die Polizei bringt dir dein Geld auch nicht zurück. Die ermittelt höchstens wegen eines Straftatbestandes.

Für dein Geld solltest du den Zivilrechtsweg einschlagen. Und da würde ich mit einer Abmahnung beginnen.

kiesel222 
Beitragsersteller
 11.03.2010, 14:33
@Reiswaffel87

Das ist wirklich gut zu wissen! Vielen Dank! Wenn aber auch eine Abmahnung nicht helfen sollte, bleibt doch nur noch der Gang zum Anwalt oder?

Reiswaffel87  11.03.2010, 20:20
@kiesel222

Ja, das würde ich dir empfehlen. Dieser kennt sich mit dengesetzlichen Vorgaben, Fristen und Möglichkeiten am besten aus und gibt zuverlässige Auskünfte.

Man kann nicht einfach zurücksenden, es sei denn in den AGB des Verkäufers steht die Rücksendeardesse.

Aber mache einen Fall auf oder gehe in ebay über das Rückgabeformular. ( das haben viele Verkäufer)

in jedem Fall solltest du auch bei paypal einen Fall eröffnen, damit du dein Geld wiederbekommst.

Denn Paypal "friert " das Geld ein bis der Verkäufer es frei gibt.

Aber eine Zusatzfrage : hast du es "belegbar" zurückgeschickt? ( per Paket oder per Einschreiben meine ich) damit du auch beweißen kannst, dass du zurückgeschickt hast?

kiesel222 
Beitragsersteller
 11.03.2010, 15:11

Der Händler hat in der Widerrufsbelehrung eine Rücksendeadresse angegeben, an die ich auch das Paket geschickt habe. Auch habe ich noch den Beleg für die Rücksendung mit Trackingnummer (das Paket wurde versichert über DHL verschickt). Der Händler hat auch den Erhalt der Ware bereits bestätigt. Trotzdem ist die Rückzahlung ausgeblieben. Erschwerend in meinem Fall kommt hinzu, dass der Händler kein Rückgabeformular eingerichtet hat. Sobald man bei Ebay die Funktion aufrufen möchte, erscheint der Hinweis, dass man mit dem Verkäufer Kontakt aufnhemen soll. Zudem kann ich bei Paypal keinen Fall eröffnen, da der Käuferschutz hier nicht greift. Der Käuferschutz gilt nur, wenn man überhaupt keine Ware erhält oder die Ware z.B. defekt ist. Sobald man den Artikel zurückgeschickt hat, ist man auf sich alleine gestellt.