Was tun, wenn der Händler das Geld nicht zurückgibt?
Hallo,
ich habe einen Artikel bei einem Händler über Ebay bestellt. Leider war es ein Doppelkauf, also habe ich den Artikel sofort nach Erhalt wieder an den Händler zurückgeschickt. Der Händler hat bereits den Erhalt des Artikels bestätigt, jedoch bleibt die Rückzahlung aus.
Was kann man machen, wenn der Händler binnen 30 Tage (gesetzliche Vorschrift) das Geld nicht zurückgibt? Kann man sofort eine Strafanzeige stellen? Anwalt einschalten lohnt sich bei einem Betrag von 50 € doch wohl kaum? Aber 50 € für nichts ausgegeben zu haben, ist natürlich auch ärgerlich.
Der Paypal Käuferschutz tritt übrigens nicht ein, wenn man die Ware zwar erhalten, aber wieder zurückgeschickt hat, weil laut Paypal der Verkäufer ja seine primäre Leistung erbracht hat. Fakt ist jedoch, dass der Verkäufer sowohl die Ware hat (unabhängig davon, ob die Ware eine kleine "Reise" von A nach B und wieder zurück gemacht hat), als auch das Geld für die Ware.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank schon mal!
Grüße, kiesel222
11 Antworten
Du verschickst zuerst eine höfliche Mahnung. Schreib Mahnstufe 1 drauf und setze Frist. Mahnfristen googlen. Dann Mahnung Stufe 2 versenden, gleiches Spiel, als Einschreiben mit Rückantwortschein. 3. Mahnung, gleiches Spiel. Wenn dann immer noch nicht gezahlt, geh in einen Schreibwarenladen oder Internet und kauf einen gerichtlichen Mahnbescheid. Ausfüllen, vom Amtsgericht versenden lassen. Wenn immer noch nicht Geld zurück (unwahrscheinlich), Anwalt & Vor Gericht (geht dann relativ einfach). Keine Sorge, Du bekommst Dein Geld zurück :-)
Vielen Dank! :) Das ist wirklich eine sehr hilfreiche und aufmunternde Antwort von dir! Ich wusste zum Beispiel nicht, dass man im Schreibwarenladen auch einen gerichtlichen Mahnbescheid kaufen und diesen dann ausgefüllt vom Amtsgericht verschicken lassen kann.
Also Strafanzeige wäre vielleicht zu hoch gegriffen. Anmahnen per Brief. Schau mal in seinem Impressum bzw. der AGB wie das mit dem Rückgaberecht ist. Da berufst du dich darauf. Wenn er den Erhalt des Artikels bestätigt hat, muss er auch reagieren, bzw. zahlen.
frist stellen...mit anzeige drohen...falls keine reaktion nach frist...mal zur polizei
Jeder Käufer hat ein Rückgaberecht von 14 Tagen, das ist gesetzlich vorgeschrieben (Fernabsatzgesetz). Das ist auch bei dem Händler nicht anders. Ich habe den Artikel sofort nach Erhalt zurückgeschickt und somit das Rückgaberecht auf jeden Fall eingehalten. Bewertet habe ich den Händler über Ebay noch nicht, da ich eben hoffe, dass der Händler noch reagiert, um eine negative Bewertung zu vermeiden. Die Frage ist, was man nach Ablauf der gesetzlichen 30 Tage machen kann? Ist zur Polizei gehen und Anzeige erstatten der richtige Weg?
Das ist interessant und wusste ich bisher auch nicht. Bin natürlich gespannt wie die Entscheidung ausfällt.
Die Polizei bringt dir dein Geld auch nicht zurück. Die ermittelt höchstens wegen eines Straftatbestandes.
Für dein Geld solltest du den Zivilrechtsweg einschlagen. Und da würde ich mit einer Abmahnung beginnen.
Das ist wirklich gut zu wissen! Vielen Dank! Wenn aber auch eine Abmahnung nicht helfen sollte, bleibt doch nur noch der Gang zum Anwalt oder?
Ja, das würde ich dir empfehlen. Dieser kennt sich mit dengesetzlichen Vorgaben, Fristen und Möglichkeiten am besten aus und gibt zuverlässige Auskünfte.
Man kann nicht einfach zurücksenden, es sei denn in den AGB des Verkäufers steht die Rücksendeardesse.
Aber mache einen Fall auf oder gehe in ebay über das Rückgabeformular. ( das haben viele Verkäufer)
in jedem Fall solltest du auch bei paypal einen Fall eröffnen, damit du dein Geld wiederbekommst.
Denn Paypal "friert " das Geld ein bis der Verkäufer es frei gibt.
Aber eine Zusatzfrage : hast du es "belegbar" zurückgeschickt? ( per Paket oder per Einschreiben meine ich) damit du auch beweißen kannst, dass du zurückgeschickt hast?
Der Händler hat in der Widerrufsbelehrung eine Rücksendeadresse angegeben, an die ich auch das Paket geschickt habe. Auch habe ich noch den Beleg für die Rücksendung mit Trackingnummer (das Paket wurde versichert über DHL verschickt). Der Händler hat auch den Erhalt der Ware bereits bestätigt. Trotzdem ist die Rückzahlung ausgeblieben. Erschwerend in meinem Fall kommt hinzu, dass der Händler kein Rückgabeformular eingerichtet hat. Sobald man bei Ebay die Funktion aufrufen möchte, erscheint der Hinweis, dass man mit dem Verkäufer Kontakt aufnhemen soll. Zudem kann ich bei Paypal keinen Fall eröffnen, da der Käuferschutz hier nicht greift. Der Käuferschutz gilt nur, wenn man überhaupt keine Ware erhält oder die Ware z.B. defekt ist. Sobald man den Artikel zurückgeschickt hat, ist man auf sich alleine gestellt.
die Rücknahmepflicht ist 1 Monat - über die 14 Tage wird gerade verhandelt ob das gesetz dahingehend geändert werden soll.