Nach Autokauf sind Injektor und Kettenspanner defekt. Muss der Händler alles zahlen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

...man sollte wissen, daß es neben einer Garantie auch noch die gesetzliche Mängelgewährleistung gibt. Hier haben wir ein schönes Beispiel dafür, wie Verkäufer diese Unwissenheit der Kunden zum eigenen Vorteil ausnutzen.

Wenn eine Kaufsache mangelhaft ist (vgl.§ 434 BGB), dann hat der Verkäufer das Recht nachzuerfüllen, indem er repariert oder umtauscht. Gem. 439 II BGB hat der Verkäufer aber alle mit der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu tragen!!! Während der ersten 6 Monaten nach der Übergabe der Kaufsache, trägt auch der Verkäufer die Beweislast dafür, daß er für den Mangel nicht verantwortlich ist.

Wenn man das nicht weiß + deshalb Garantieansprüche geltend macht, dann ist man der Geprellte. Garantie + Mängelgewährleistung schließen sich nicht aus, sondern existieren gleichwertig nebeneinander. Insbesondere kann man die Gewährleistungsansprüche nicht durch einen Vertrag ausschließen.

Man wird dem Verkäufer mithin klarmachen müssen, daß hier Mängelgewährleistungsansprüche + keine Garantieansprüche geltend gemacht werden...

Hangsta 
Beitragsersteller
 11.05.2011, 14:01

Das interessante bei dem weniger teuerem Kettenspanner zahlen die, aber bei den Injektoren habe die mir bis jetzt keine Kostenübernahme zugesichert! da 3500 Euro

Aber alles beide ist ein Gewährleistungsanspruch

Hallo

Also , alle injektoren gehen niemals kaputt , und wenn läuft die Karre keinen Meter mehr , und der Spanner macht sich durch lautes Rasseln bemerkbar , und die injektoren kosten ca 8-900€

Gruss

Hier kann ich nur auf den ADAC verweisen

Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen, so bestimmt es die gesetzlich verankerte Sachmängelhaftung. Manche Händler versuchen jedoch, den Verbraucher bei Auftreten eines Mangels auf eine Gebrauchtwagengarantie zu verweisen. Wo aber liegen konkret die Unterschiede zwischen den beiden Möglichkeiten?

Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.

Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!

In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor.

Ich denke, du hast gute Karten wirst aber womöglich um einen Rechtsbeistand nicht herumkommen. 

Würde dies nach der kurzen Zeit alles über die Sachmängelhaftung abwickeln (Gewährleistung).

Also nochmals anständig und ruhig mit dem Händler sprechen und ihn auf deine Gewährleistungsansprüche aufmerksam machen.

 

Wenn der Verkäufer nicht einlenkt, hilft nur ein Weg zum Anwalt, oder je nach Verkäufer z.B. Audi Händler sich direkt an Audi zu wenden.

 

injektoren ? gibt es die nicht nur bei gas ??

ansonsten gehen niemals alle 6 in a... , und wenn läuft die karre keinen meter mehr ,

hol dir noch eine meinung ein , unvorstellbare fehlerdiagnose

gruss mike

Hangsta 
Beitragsersteller
 11.05.2011, 13:40

Der Audi Meister bei mir hat Deffekt festgestellt und der Audi Meister vom Verkäufer hat Deffekt festgestellt die spritzen falsch ein!

und es müssen immer alle getauscht werden! es geht hier um die Frage ob ich mich an den Kosten beteiligen muss!

Gruß Paul

maikel196  11.05.2011, 18:29
@Hangsta

hallo paul , also das wäre mir neu , dass alle getauscht werden müssen , was ist mit der steuersoftware ?

ja muss er sollte er und wird er .

kleines beispiel , bei meinem passat 3c 3,2 fsi  , wurde in berlin bei zwei vw autohäsern ein kapitaler getriebeschaden festgestellt aufgrund ,, ruckeln beim anfahren kv von 3800-4500€ dann bei kapinskie einen termin geholt , gestern früh um 8,30 uhr , 90 min und 104 €  später  neue software auf motor und getriebesteuergerät , komplett neues auto , läuft suuuper , kein ruckeln mehr.

aber um auf dein problem zurückzukommen , warum alle tauschen ?

klar ist das besser fürs autohaus , keine suche nach dem defekt , einfach alle tauschen und gut ists .

meine diagnose , tropfende einspritzdüse,

gruss mike 

Hangsta 
Beitragsersteller
 12.05.2011, 13:40
@maikel196

Hi Mike,

Es ist von Audi festgeschrieben alle 6 zu tauschen.

Ich habe mit meinem Rechtsanwalt telefoniert und der hat gesagt der Verkäufer muss 100% übernhemen. Denn in den ersten 6 Monaten muss er beweisen das der Schaden nicht bei Fahrzeugübergabe da war. und da ich erst 1000km gefahren bis ist es sicher davor schon da gewesen.