Kann ein Autohändler für Nachbesserung (Neue Räder) Geld verlangen, wenn das Fahrzeug ein Gebrauchtwagen ist?
Hallo Zusammen,
Habe vor zwei Wochen einen gebrauchten Golf mit ca. 30.000km gekauft. Bei der Probefahrt habe ich festgestellt, dass bei einer bestimmten Geschwindigkeit Vibrationen auftreten. Die Ursache der Vibrationen habe ich in einer Unwucht der Räder vermutet, und deswegen vor dem Kauf den Händler gebeten, diesen Mangel bis zur Abholung zu beseitigen.
Nach der Abholung musste ich feststellen, dass die Vibrationen, trotz angeblich nochmal gewuchteten Rädern, nicht weg waren. Das Auto ging wieder zum Händler. Es wurde der komplette Radsatz gegen einen neuen ausgetauscht.
Jetzt verlangt der Händler jedoch 200€ Zuschuss für die neuen Räder. Er argumentiert damit, dass die alten Räder gebraucht waren und ich jetzt komplett neue habe. Außerdem sei es nur ein Komfortmangel und kein von der Gebrauchtwagengarantie abgedeckter Mangel. Ich argumentiere damit, dass ich ihn schon vor dem Kauf auf den Mangel aufmerksam gemacht habe und somit ein Sachmangel vorliegt, der auch von der Gewährleistung abgedeckt sein sollte.
Darf der Händler nun tatsächlich einen Zuschuss von 200€ für den neuen Satz Räder verlangen?
7 Antworten
Also, jedes Fahrzeig, welches 6 Monate und länger steht, hat diesen "Standplatten" und jeder Käufer kennt diese Problem und verlangt natürlich vor der Bezahlung entsprechend neue Reifen, so jedenfalls hier in unseren Familien.
Wenn wir denn überhaupt so eine lange >Standzeit kaufen.
Falls die "Vibrationen" als Mangel zu qualifizieren sind (wichtig wird hier sein, ob sie sicherheitsrelevant sind, in welchem Tempobereich sie auftreten, wie stark sie sind, wie sehr sie neben anderen Hochgeschwindigkeits-Einflüssen wie Motorgeräusch, FahrtwinAbrollgeräusch etc. stören...), muss der Verkäufer den Mangel auf seine Kosten beseitigen. Wenn er über die neuerliche Auswuchtung hinaus (diese kann man ohne weiteres am silbrigen Bleiglanz der Wuchtgewichte erkennen) neue Reifen aufzieht, hat er nicht eo ipso Anspruch auf Ersatz des Mehrwerts. Er wäre klug beraten gewesen, VORHER eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Dann müsste nicht gestritten werden, ob ein
Mangel vorlag, ob du durch die neue Bereifung "ohne rechtlichen Grund"
bereichert bist und die (aufgedrängte) Bereicherung erstatten musst, oder ob der Händler die neuen Reifen zurücknehmen und und den "Mangel" auf andere
Art beseitigen darf. Klar ist, dass die alten Reifen mit 3TKM Laufleistung nahe bei der Mindestprofiltiefe gewesen sein müssen. Du hast also mit den Neureifen eine deutliche Wertverbesserung erhalten. Abgesehen von allen rechtlichen Erwägungen wäre es fair (und im Hinblick auf das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens klug), die Sache vergleichsweise aus der Welt zu schaffen, indem man sich z.B. die Kosten der Neubereifung (Reifen+Montage+Wuchten) teilt.
Juristen, die eigene Rechtskenntnisse dazu ausnutzen, sich auf Kosten weniger Rechtskundiger gesetzeskonform, aber nichtsdestoweniger unmoralisch zu bereichern, sind mir zuwider!
0
Wenn es dir ausdrücklich um Meinungen von Juristen geht, solltest du es eher in einem juristischen Forum versuchen; zB juraforum.de.
Im Übrigen kann ich deiner Rechnung, dass wenn schon, denn schon nur die Differenz zwischen Wert gebrauchter und neuer Reifen zu verlangen ist, zustimmen. Abgesehen natürlich davon, dass man einen Ersatzanspruch mit entsprechender Begründung gern auch ganz ablehnen kann, wie AalFred2 es tut.
Wäre sehr nett von dir, wenn du uns hier über deine weiteren Schritte und vor allem das Ergebnis auf dem Laufenden hältst.
Ich bin der Ansicht,dass die Geldforderung nicht gerechtfertigt ist.
Du hast einen Mangel beanstandet und er ist zur Nachbesserung verpflichtet.Wenn er das Flattern der Räder(Unwucht) nicht mit erneutem Auswuchten beseitigen kann muss er sich etwas anderes einfallen lassen.Wie er das macht ist seine Angelegenheit.
Da in der Regel nicht gleichzeitig alle Räder Unwucht erzeugen hätte ja vielleicht auch der Austausch zweier Räder ausgereicht.Eine andere Möglichkeit wäre ein Preisnachlass gewesen und du hättest dir neue Decken nach deiner Wahl gekauft.So hat er eigenmächtig ohne Absprache gehandelt und trägt auch so das Risiko.
Meines Erachtens nicht.
Wie du richtig schreibst, muss er Mängel abstellen. Indem er zusicherte, die Unwucht zu beseitigen (wenn das überhaupt nötig war) hat er eine Eigenschaft zugesichert, die er nun auch gewährleisten muss.
Sag ihm doch einfach, er kann gerne die alten Reifen wieder aufziehen, wenn dann die Unwucht nicht mehr auftritt.
Von einer rechtlich relevanten Zusicherung NACH Vertragsabschluss habe ich in 40 Jahren juristischer Tätigkeit noch nie gehört. Abgesehen davon kann die Ankündigung eines Tuns (die Unwucht zu beseitigen) bereits sprachlich keine zugesicherte Eigenschaft (Vibrationsfreiheit) sein.
Die gesetzliche Gewährleistung kann beim Kauf eines gebrauchten Artikels vom gewerblichen Händler auf ein Jahr verkürzt, aber nicht ausgeschlossen werden; der Händler haftet also im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.auf vertragsgemäßen Zustand und bei Vertragsschluss zugesicherte Eigenschaften.
Falls die "Vibrationen" als Mangel zu qualifizieren sind (wichtig wird hier sein, ob sie sicherheitsrelevant sind, in welchem Tempobereich sie auftreten, wie stark sie sind, wie sehr sie neben anderen Hochgeschwindigkeits-Einflüssen wie Motorgeräusch, Fahrtwind, Abrollgeräusch etc. stören...), muss der Verkäufer den Mangel auf seine Kosten beseitigen. Wenn er über die neuerliche Auswuchtung hinaus (diese kann man ohne weiteres am silbrigen Bleiglanz der Wuchtgewichte erkennen) neue Reifen aufzieht, hat er nicht eo ipso Anspruch auf Ersatz des Mehrwerts. Er wäre klug beraten gewesen, VORHER eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Dann müsste nicht gestritten werden, ob ein Mangel vorlag, ob du durch die neue Bereifung "ohne rechtlichen Grund" bereichert bist und die Bereicherung erstatten musst, oder ob der Händler die neuen Reifen zurücknehmen und und den "Mangel" auf andere Art beseitigen darf. Klar ist, dass die alten Reifen mit 3TKM Laufleistung nahe bei der Mindestprofiltiefe gewesen sein müssen. Du hast also mit den Neureifen eine deutliche Wertverbesserung erhalten. Es wäre fair (und im Hinblick auf das Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses klug), die Sache vergleichsweise aus der Welt zu schaffen, indem man sich z.B. die Kosten der Neubereifung (Reifen+Montage+Wuchten) teilt.
Die Vibrationen wurden bei der Probefahrt festgestellt. Probefahrten macht man vor Vertragsabschluss. Diese Vibrationen sollten abgestellt werden.
Die zugesicherte Eigenschaft ist somit ein Fahrverhalten ohne Vibrationen.
Ob die Vibrationen sicherheitsrelevant sind, ist irrelevant. Deshalb habe ich ja gerade auf die zugesicherte Eigenschaft abgestellt.
Nebenbei bemerkt sehe ich auch keinerlei Problem darin, so etwas nach Vertragsabschluss zu vereinbaren. Es war hier allerdings nicht der Fall.
Der Händler macht die 4 NEUE Reifen drauf für nur 200,- Euro und da beschwerst du dich noch ?
Er hätte dir im Rahmen der Sachmangelhaftung nur andere Gebrauchte drauf machen müssen.
Ja, und wenn er von sich aus neue drauf macht, ist das seine Entscheidung. Geld kann er dafür nicht verlangen.
Das sagt mir als Kunde schon der gesunde Menschenverstand. Ich hatte alte Schlappen drauf und bekomme jetzt neue für wenig Geld. Somit habe ich einen Vorteil.
Die gesetzliche Sachmangelhaftung ist keine kostenlose Reparaturversicherung, wie viele es immer glauben wollen.
Viele kennen noch nicht mal den Unterschied zwischen Garantie und Sachmangelhaftung, wie man immer wieder hier bei GF lesen kann.
Blöd nur, dass sich dein gesunder Menschenverstand nicht mit der Rechtslage deckt. Da der Vorteil ohne Vereinbarung und freiwillig vom Händler gewährt wurde, ist das sein Problem. Er hätte ja gebrauchte nehmen können.
Blöd nur, dass das wirkliche Tagesgeschäft im Autohaus ganz anders aussieht. Die wenigsten Kunden drohen mit Rechtsstreit und sehen ihre Vorteile auch mal positiv.
Und ich hatte gedacht es wäre nach der Rechtslage gefragt. Mit dem Rechtsstreit drohen müsste übrigens der Händler, denn der will ja Geld haben. Ihr würdet also für 200€ einen Kunden vergraulen und zudem den Rechtsstreit noch verlieren?
Danke für die Antwort.
Zu der Frage, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, kann ich sagen, dass mir der Werkstattmeister, der mit mir eine Probefahrt gemacht hat, zugestanden hat, dass die Vibrationen so nicht vertretbar seien. Ich denke man kann also davon ausgehen, dass tatsächlich ein Mangel vorlag.
Die Ursprünglichen Reifen waren zudem nicht abgefahren. Ich meine sie hatten noch ca. 5-7mm. Zugegeben, trotzdem waren sie gebrauchte. Rechtlich gesehen hätte ich Anspruch auf gebrauchte Reifen in ähnlichem Zustand. Wuchten und montieren müsste er auch diese. Also sollte er eigentlich nur die Differenz zwischen dem Wert der gebrauchten Reifen und dem der neuen Reifen verlangen. Der Wert von gebrauchten Reifen ist schwer feststellbar, aber die neuen Winterreifen, die ich jetzt drauf habe, kosten im Internet etwa 270€. VW zahlt bestimmt noch weit weniger. Hier hätte der Händler noch Gewinn gemacht, wenn ich 200€ gezahlt hätte.
Vielleicht könnte man auch vermuten, dass mir der Händler rechtlich gesehen einen neuen Antrag zum Kauf neuer Reifen gemacht hat.
Ich habe diesen Abgelehnt, was moralisch gesehen vielleicht verwerflich ist, aber Autohändler nutzen auch jedes Mittel, das recht ist, um den Kunden zu bescheißen. Um bei diesem Fall zu bleiben, wäre es ein unterschiedlicher Reifenluftdruck, um einen schlechten Geradeauslauf zu korrigieren.
Ich bin außerdem kein Jurist, sondern nur ein Schüler. Wir bekommen in der Schule in bisschen Recht unterrichtet. Deswegen wende ich mich ja an dieses Forum, um die Meinung von Juristen zu hören. Der Fall betrifft eigentlich meinen Vater. Ich schreibe nur um es zu vereinfachen aus seiner Perspektive.
Danke trotzdem für die Antwort(en). Ich finde das wirklich interessant.