PayPal Käuferschutz - Muss man immer die Ware an den Verkäufer auf eigene Kosten zurücksenden?
Hallo zusammen,
folgendes Problem: Ich habe einen Artikel bei Ebay Kleinanzeigen gekauft und mit PayPal (für Dienstleistungen) bezahlt. Somit kann ich bei Problemen den Käuferschutz einschalten. Leider entspricht der gekaufte Artikel nicht der Beschreibung. Ein Teil fehlt leider komplett. Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer war zwar möglich aber es kam zu keiner Einigung, da der Verkäufer mir das Geld für den Artikel und die Rücksendekosten nicht erstatten will. Er hat mir nur angeboten ein Teil des Geldes (abzüglich der Versandkosten) zurückzusenden und das Porto für den Rückversand seiner Ware soll ich ebenfalls selbst zahlen. Ich habe PayPal nun eingeschalten um den Vorfall zu klären. Leider kam bisher seitens des Verkäufers noch keine Antwort an PayPal.
Jetzt meine Fragen:
1) Was passiert wenn der Verkäufer PayPal nicht antwortet? Kriege ich dann immer automatisch Recht?
2) Fordert PayPal mich immer auf den Artikel zurückzusenden auf eigene Kosten damit ich mein Geld erstattet bekomme? Was kann ich machen, wenn ich keine Adresse des Verkäufers vorliegen habe?
3) Gibt es eine Möglichkeit die Versandkosten erstattet zu bekommen, wenn man keine Schuld hat? Der Verkäufer hat in den Mitteilungen bereits zugegeben, dass er die Ware vor dem Versenden nicht kontrolliert hat.
Ich hoffe es gibt hier jemanden, der vielleicht schon mal so einen (ähnlichen) Fall hatte und mir weiterhelfen kann. Vielen Dank!
2 Antworten
Paypal übernimmt den Versand
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/refunded-returns
DU bekommst wohl von PP alles zurück. Da hat der Verkäufer keine Handhabe.
Ruf doch mal PP an
Der Kundenservice ist recht nett u hilfsbereit. Viell lässt sich noch was machen
1) Ja
2) Kann passieren. Laut ihren AGB muss man die Ware auf eigene Kosten zurück schicken wenn sie es fordern. https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full (Punkt 5.2) - als Nutzer von Paypal sollte man die Käuferschutzrichtlinie schon kennen.
3) Nur wenn man die Rücksendekostenerstattung vorher aktiviert hat.
So lange Paypal von dir die Rücksendung nicht verlangt um den Fall abzuschließen, so lange kannst warten. Bei ner Schlechtleistung/Mangelhaften Lieferung muss der Verkäufer die Rücksendekosten übernehmen. Ob im Voraus weiß ich allerdings nicht. Bei einem Privatverkäufer ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben wohl hoch einzuschätzen.
Mir ist Punkt 5.2 bekannt. Aber ich finde es ist nicht klar formuliert, wie es bei einem Betrugsfall aussieht. Deswegen hatte ich gehofft, dass jemand seine persönliche Erfahrungen hier teilt und nicht die AGB.
Paypal kennt keine Betrugsfälle. Sie kennen nur Käufer- und Verkäuferschutzfälle. Ein Betrüger würde sich eher nicht über W&D bezahlen lassen da das Risiko das Geld wieder zur verlieren sehr hoch ist. Da bleibt der Vk dann auf den Vsk sitzen, und wenn er seine Teilware zurück will muss er nochmal Vsk zahlen, was soll das für ein Betrug sein?
Es geht um verschiedene Nintendo Spiele und Zubehör, die ich als Set gekauft habe. Bei einem Spiel war keine original CD in der Hülle, sondern ein CD-Rohling (eventuell Raubkopie). Dies ging aus der Beschreibung nicht hervor, zudem ist es verboten illegale Raubkopien zu verbreiten. Also in meinen Augen auf jeden Fall ein Betrug.
Betrug setzt Vorsatz voraus. Hört sich eher nach einem Versehen an. Ich hab auch "Privatkopien" von paar meiner alten PS2 Spiele.
Das solltest einen Richter klären lassen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und bevor ich etwas verkaufe, muss ich die Ware kontrollieren.
Mir geht es aber überhaupt nicht um den strafrechtlichen Aspekt. Ich möchte lediglich den vollen Betrag, den ich bezahlt habe erstattet bekommen und zudem nicht auf dem Rückporto sitzen bleiben wenn der Verkäufer seine Ware zurück möchte (was natürlich sein gutes Recht ist).
Falls also jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mir weiterhelfen kann wäre ich sehr dankbar. Ansonsten muss ich wohl einfach abwarten bis der Fall abgeschlossen ist.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Da Betrug auf Vorsatz baut (also wissentlich was tun/planen) schließt Unwissenheit schon Betrug aus.
Und bevor ich etwas verkaufe, muss ich die Ware kontrollieren.
Wenn man was unabsichtlich tut und seine Sorgfaltspflicht verletzt, dann ist es Fahrlässigkeit. Kein Betrug.
Rechtlich wäre ein Verkauf von Raubkopien/Plagiaten ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz.
Was den Kauf von Raubkopien angeht, so schützt hier die Unwissenheit vor Strafe.
Gut, dass die Antwort rein gar nichts mit meinem Anliegen zu tun hat. Ich möchte doch nur den Ablauf eines PayPal-Käuferschutzfalles nachvollziehen können und nicht über die Rechtslage von Raubkopien diskutieren.
Ich kann falsche Vermutungen aber auch nicht stehen lassen. Die Fragen werden nicht gelöscht nachdem sie beantwortet wurden.
Und Ablauf eines Schutzfalles? Die andere Seite hat 7-10 Tage Zeit sich dazu zu äußern (Nachweise erbringen). Macht sie nichts, wird der Fall zugunsten des Antragenden geschlossen.
Macht sie was kommt es auf das "was" an. Da dort eine Person sitzt die entscheidet kann man nicht voraussagen wie sie die Nachweise bewertet.
Ich habe diese Retour-Kosten nicht aktiviert, da mir diese Funktion völlig neu ist. Wusste gar nicht, dass es die Möglichkeit dazu gibt. Werde ich jetzt auf alle Fälle direkt machen, allerdings nützt mir das für diesen Fall nichts mehr.
Schade aber danke für den Tipp :)