Widerspricht der PayPal Käuferschutz nicht § 447 BGB (Versandrisiko bei Privatverkauf)?
Es ist zwar noch nicht eingetreten, aber was wäre wenn:
Ich verkaufe einen kleinen, relativ geringwertigen Artikel auf eBay mit PayPal und biete einen günstigen/unversicherten und einen teuren/versicherten Versand an. Gleichzeitig weise ich in meiner Artikelbeschreibung immer daauf hin, dass bei einem privaten Verkäufer lauf § 447 BGB das Versandrisiko mit der Übergabe an den Versender (Post oder DHL) auf den Käufer übergeht.
Der Käufer wählt bewußt den günstigen Versand. Als Nachweis des Versandes habe ich nur eine Quittung von DHL über die gekaufte Versandmarke mit den Angaben des Verkäufers. Aber es gibt eben keine Sendungsverfolgung, geschweige denn einen Zustellnachweis.
Auf der anderen Seite gewährt PayPal dem Käufer vollen Schutz, wenn er die Ware nicht erhält oder ggf. sogar behauptet, sie nicht bekommen zu haben, zahlt ihm zulasten meines PayPal Kontos seinen Kaufpreis+Versandkosten zurück.
Klagen lohnt eigentlich bei Waren unter 100 € nicht, aber wen müsste man in einem solchen Fall vor den Kadi zerren, wenn's ohne Rücksicht auf die Kosten um Prizinzip geht?
8 Antworten
Der ausgeübte Paypal-Käuferschutz widerspricht den geltenden Bestimmungen. Allerdings musst Du dann als Pivatverkäufer zivilrechtlich gegen den Käufer vorgehen. Der BGH bietet Dir da Möglichkeiten mit seiner Entscheidung:
Gegenfrage: Warum bietest Du als Privatverkäufer Paypal-Zahlung an? Der Käufer hat lt. den Paypal Käuferschutzrichtlinien 180 Tage Zeit einen Käuferschutzfall zu eröffnen. Das muss sich doch kein privater Verkäufer antun.
Ich verkaufe auch privat, biete keine Paypal-Zahlung an, jedoch versicherten Versand per Hermes-Paket / -Päckchen. Und das steht in meinen Angeboten. Wer dann als Interessent trotzdem unversicherten Versand oder gar Paypal-Zahlung wünscht, wird als Käufer bei mir gesperrt.
Danke für den Stern.
Das BGB und die geltenden Bestimmungen bleiben durchd ie AGB von paypal unangetastet. Ich hatte das mal zu einer anderen frage recherchiert. Wnen ich mich nicht täusche wird in den AGB sogar erwähnt, dass die gesetzlichen bestimmungenw eiterhin gelten.
EDIT:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full
Siehe Punkt 7.5
Wenbn ich das richtig interpretiere, dann wäre der Erfüllungort der Wohnsitz des Verkäufers zum Zeitpunkt des Abschliesens des Kaufvertrags.
Wenn das Versenden an einen anderen Ort auf Wunsch des Käufers geschieht, dann ist das Übergeben an den Spediteur der Gefahrenübergang.
Zu beachten ist aber auch Absatz 2, welcher über zusätzliche Bedingungen spricht, die der Käufer an den Verkäufer stellen kann. Die PayPal-versandbestimmungen könnten hier als solche interpretiertw erden.
Weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von diesen ab ist der folglich für den entstandenen Schaden verantwortlich machbar.
du kannst keinen versicherten Versendungsnachweis erbringen- Käuferschutz aktiv und Geld geht zurück. ohnewennundaber
man lese die AGB von PayPal
Da kannst du noch auf so viel hinweisen und Paragraphen benutzen, wird Dir nichts bringen. Mit den AGB´s von PayPal hast du dich u.a verpflichtet als Verkäufer versichert zu versenden um den Versand zu belegen.
Wer mit PayPal verkauft, sollte immer nur Versichert anbieten.
wen müsste man in einem solchen Fall vor den Kadi zerren, wenn's ohne Rücksicht auf die Kosten um Prizinzip geht?
Den Kaeufer natuerlich. Gegen den kannst du dann das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. PayPal ist da aussen vor.
Heißt das, daß der Käufer sein Geld nicht zurück bekommt?