Darf mir mein Mitbewohner den Besuch verweigern?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Weder Dein Mitbewohner (Dein Vermieter) noch der Vermieter können Dir Besuch verbieten.

Gebe das Deinem Vermieter zum Lesen:

http://www.urteile-mietrecht.net/Miete12.html

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm

Aber er kann mich nicht sofort vor die Türe stellen wenn ich Besuch habe?

Er darf weder Dein Zimmer betreten noch Dich eigenhändig rausschmeißen,

Es ist auch kein Kündigungsgrund.


Debora94 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 10:38

Supi danke.

Werde mir die Seiten abspeichern!

johnnymcmuff  14.01.2017, 10:46
@Debora94

Gern geschehen.

Selbst wenn ihr gemeinsame Mieter sein würdet, haben beide das Recht Besuch zu empfangen.

Falls er weitere Probleme macht oder etwas anderes behauptet, dann schicke mir einen Kommentar und ich werde versuchen Dir zu helfen.

Debora94 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 19:09
@johnnymcmuff

So wir haben gesprochen.

Er hat sich darauf eingelassen das ich nur dann Besuch bekommen wenn er abwesend ist..

Aber er darf mir doch den Besuch garnicht verbieten?!

Und am Schluss der Diskussion sagte er noch "akzeptiere die Regeln oder such dir ne neue Wohnung"

johnnymcmuff  14.01.2017, 20:17
@Debora94

Er hat sich darauf eingelassen das ich nur dann Besuch bekommen wenn er abwesend ist..

Darauf musst Du Dich nicht einlassen.

Aber er darf mir doch den Besuch garnicht verbieten?!

Weder verbieten noch deswegen kündigen.

Aber wenn er sich im Mietrecht auskennen würde, könnte er nach § 573a BGB erleichtert kündigen, müsste sich in dem Kündigungsschreiben auf den § berufen.

Es würde dann bedeuten dass die Kündigungsfrist für den Vermiete,r die sich nach Wohndauer richtet, dann nochmal um drei Monate verlängert. 

Debora94 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 21:04
@johnnymcmuff

Er kennt sich Null aus..

Er meint er könnte mich einfach so rausekeln.

"Tja dann weiss ich nicht ob ich nächsten Monat die Miete zahlen kann und ob ihr dann auf der Strasse steht"

Wie meinst du das, "es würde bedeuten,dass die Kündigungsfrist für den Vermieter die sich nach wohndauer richtet, dann nochmals um 3 Monate verlängern "?

johnnymcmuff  14.01.2017, 21:42
@Debora94

"Tja dann weiss ich nicht ob ich nächsten Monat die Miete zahlen kann und ob ihr dann auf der Strasse steht"

Da irrt er, denn dann hat er ein weiteres Problem, hier stehen alle wichtigen Sachen die Du wissen musst möchtest; auch das mit den Monaten, das steht unter:

1. Unmöblierte Untervermietung

In folgendem Link:

http://www.mietrecht.org/untervermietung/kuendigungsfristen-untermietvertrag/

Mein Tipp, such dir schnell ne andere Bleibe. So wie sich das anhört, kommt der Typ nicht über den Korb hinweg und wird dir immer wieder Probleme bereiten.

Debora94 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 07:49

Das dachte ich schon das der Rat kommt..

Ich möchte aber eigentlich nicht ausziehen..

Aber er kann mich nicht sofort vor die Türe stellen wenn ich Besuch habe?

Hast Du Dir Deinen Bereich, also Dein Zimmer oder Deine Zimmer selbst eingerichte, also waren diese leer, als Du kamst oder waren sie schon möbliert?

Das geht aus den bisherigen Texten von Dir nicht hervor. Sollte es so sein, dass Dein Bereich schon überwiegend möbliert war, kannst Du sehr schnell aus der Wohnung gekündigt werden. Wenn Dein Vermieter ganz schnell ist, noch Ende Januar und wenn es nicht so schnell geht, Ende Februar.

In diesem Fall gelten die üblichen 3 Monate oder Verlängerung um 3 Monate nicht, sondern Monatsmitte zu Monatsende.

Debora94 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 19:00

Das Zimmer war unmöbiliert..

Ok Frist von 3 Monaten hört sich gut an, danke

Kann er dir nicht vorschreiben. Stress wird es trotzdem geben.

Wie lange läuft deine Frist im Vertrag?

Debora94 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 07:50

Naja irgendwann muss er es akzeptieren..

Nur weil man zusammen wohnt sollte man trotzdem noch n eigenes Leben haben..

Kündigungsfrist ist 3 Monate.

Ich möchte aber eigentlich gar nicht ausziehen, da ich ihn mag & gerne mit ihm zusammen wohne..

Gaskutscher  14.01.2017, 08:07
@Debora94

People are strange.

Kann sich auch ziemlich eklig entwickeln - was ich dir nicht wünsche.

Debora94 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 08:11
@Gaskutscher

Direkt vor die Türe setzen kann er mich nicht oder?

Er müsste die Kündigung fristgerecht einreichen und ich könnte noch 3 Monate hier wohnen...

Gaskutscher  14.01.2017, 08:12
@Debora94

Er kann dich erst mal gar nicht so einfach kündigen - schließlich liegt kein Fehlverhalten vor. 

Dann mach du doch das gleiche

helloyuu  14.01.2017, 10:38

Hmm dann rede mit ihm

Debora94 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 10:38

Wie meinst du das gleiche?

Ihm Besuch verbieten?

Bringt nichts, da er sowieso keinen Besuch bekommt..