Darf mir mein Mitbewohner den Besuch verweigern?
Ich wohne nun seit 3 Monaten mit einem Freund zusammen und er hat sich in mich verliebt.. ich hab ihm jedoch klar und deutlich gesagt das da nichts festes daraus wird.
Als ich ihn gefragt habe wie es mit Besuch aussieht sagte er, den könnte ich haben er will einfach nichts davon mitbekommen.. OK war geschockt aber hätte ich akzeptieren können..
Nun meinte er ich darf gar keinen Besuch haben, nicht einmal wenn er es nicht mitbekommt und ausser Haus ist..
Da er der Hauptmieter der Wohnung ist und ich nur die Untermieterin hab ich natürlich bisschen schiss das ich aus der Wohnung fliege, jedoch will ich mir nicht für immer meinen Besuch streichen lassen..
Kann mir jemand helfen? Darf er das? Kann er mich sofort vor die Türe stellen wenn ich trotzdem Besuch bekomme?
Danke für eure antworten!
5 Antworten
Weder Dein Mitbewohner (Dein Vermieter) noch der Vermieter können Dir Besuch verbieten.
Gebe das Deinem Vermieter zum Lesen:
http://www.urteile-mietrecht.net/Miete12.html
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm
Aber er kann mich nicht sofort vor die Türe stellen wenn ich Besuch habe?
Er darf weder Dein Zimmer betreten noch Dich eigenhändig rausschmeißen,
Es ist auch kein Kündigungsgrund.
Gern geschehen.
Selbst wenn ihr gemeinsame Mieter sein würdet, haben beide das Recht Besuch zu empfangen.
Falls er weitere Probleme macht oder etwas anderes behauptet, dann schicke mir einen Kommentar und ich werde versuchen Dir zu helfen.
So wir haben gesprochen.
Er hat sich darauf eingelassen das ich nur dann Besuch bekommen wenn er abwesend ist..
Aber er darf mir doch den Besuch garnicht verbieten?!
Und am Schluss der Diskussion sagte er noch "akzeptiere die Regeln oder such dir ne neue Wohnung"
Er hat sich darauf eingelassen das ich nur dann Besuch bekommen wenn er abwesend ist..
Darauf musst Du Dich nicht einlassen.
Aber er darf mir doch den Besuch garnicht verbieten?!
Weder verbieten noch deswegen kündigen.
Aber wenn er sich im Mietrecht auskennen würde, könnte er nach § 573a BGB erleichtert kündigen, müsste sich in dem Kündigungsschreiben auf den § berufen.
Es würde dann bedeuten dass die Kündigungsfrist für den Vermiete,r die sich nach Wohndauer richtet, dann nochmal um drei Monate verlängert.
Er kennt sich Null aus..
Er meint er könnte mich einfach so rausekeln.
"Tja dann weiss ich nicht ob ich nächsten Monat die Miete zahlen kann und ob ihr dann auf der Strasse steht"
Wie meinst du das, "es würde bedeuten,dass die Kündigungsfrist für den Vermieter die sich nach wohndauer richtet, dann nochmals um 3 Monate verlängern "?
"Tja dann weiss ich nicht ob ich nächsten Monat die Miete zahlen kann und ob ihr dann auf der Strasse steht"
Da irrt er, denn dann hat er ein weiteres Problem, hier stehen alle wichtigen Sachen die Du wissen musst möchtest; auch das mit den Monaten, das steht unter:
1. Unmöblierte UntervermietungIn folgendem Link:
http://www.mietrecht.org/untervermietung/kuendigungsfristen-untermietvertrag/
Mein Tipp, such dir schnell ne andere Bleibe. So wie sich das anhört, kommt der Typ nicht über den Korb hinweg und wird dir immer wieder Probleme bereiten.
Das dachte ich schon das der Rat kommt..
Ich möchte aber eigentlich nicht ausziehen..
Aber er kann mich nicht sofort vor die Türe stellen wenn ich Besuch habe?
Hast Du Dir Deinen Bereich, also Dein Zimmer oder Deine Zimmer selbst eingerichte, also waren diese leer, als Du kamst oder waren sie schon möbliert?
Das geht aus den bisherigen Texten von Dir nicht hervor. Sollte es so sein, dass Dein Bereich schon überwiegend möbliert war, kannst Du sehr schnell aus der Wohnung gekündigt werden. Wenn Dein Vermieter ganz schnell ist, noch Ende Januar und wenn es nicht so schnell geht, Ende Februar.
In diesem Fall gelten die üblichen 3 Monate oder Verlängerung um 3 Monate nicht, sondern Monatsmitte zu Monatsende.
Das Zimmer war unmöbiliert..
Ok Frist von 3 Monaten hört sich gut an, danke
Kann er dir nicht vorschreiben. Stress wird es trotzdem geben.
Wie lange läuft deine Frist im Vertrag?
Naja irgendwann muss er es akzeptieren..
Nur weil man zusammen wohnt sollte man trotzdem noch n eigenes Leben haben..
Kündigungsfrist ist 3 Monate.
Ich möchte aber eigentlich gar nicht ausziehen, da ich ihn mag & gerne mit ihm zusammen wohne..
People are strange.
Kann sich auch ziemlich eklig entwickeln - was ich dir nicht wünsche.
Direkt vor die Türe setzen kann er mich nicht oder?
Er müsste die Kündigung fristgerecht einreichen und ich könnte noch 3 Monate hier wohnen...
Er kann dich erst mal gar nicht so einfach kündigen - schließlich liegt kein Fehlverhalten vor.
Dann mach du doch das gleiche
Hmm dann rede mit ihm
Wie meinst du das gleiche?
Ihm Besuch verbieten?
Bringt nichts, da er sowieso keinen Besuch bekommt..
Supi danke.
Werde mir die Seiten abspeichern!