Darf der Hauptmieter in Abwesenheit des Untermieters unangekündigt in die Wohnung? ?
Hallo! Darf der Hauptmieter in Abwesenheit des Untermieters unangekündigt in die Wohnung? Zur Info: Eine Bekannte wohnt noch bis 28.7. in der Wohnung zur Untermiete, weil ihr der Hauptmieter letzte Woche mündlich zum 1.8. gekündigt hat. Sie hatte für ein paar Tage eine Freundin besucht und der Hauptmieter rief sie an, das er gerade mit 6 Leuten in ihrer Wohnung eine Wohnungsbesichtigung macht. Darf der das alles so wie das abgelaufen ist?
5 Antworten
Hallo! Darf der Hauptmieter in Abwesenheit des Untermieters unangekündigt in die Wohnung?
Der Vermieter des Untermieters darf nicht in die vermieteten Räume ohne Zustimmung des Mieters.
Eine Bekannte wohnt noch bis 28.7. in der Wohnung zur Untermiete, weil ihr der Hauptmieter letzte Woche mündlich zum 1.8. gekündigt hat.
Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
Mündlich ist also unwirksam.
Sie hatte für ein paar Tage eine Freundin besucht und der Hauptmieter rief sie an, das er gerade mit 6 Leuten in ihrer Wohnung eine Wohnungsbesichtigung macht. Darf der das alles so wie das abgelaufen ist?
Weil die mündliche Kündigung unwirksam ist, sollte man sich überlegen ob man gegen die unerlaubte Wohnungsbesichtigung angeht, wenn man ausziehen will.
Will man nicht ausziehen, muss man es auch nicht; vorerst nicht, weil die Kündigung unwirksam ist.
Hier noch was bezüglich Untervermietung einer ganzen Wohnung:
http://www.mietrecht.org/untervermietung/untervermietung-ganze-wohnung/
Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Hier ist die Schriftform vorgeschrieben. Wie will der Hauptmieter auch nachweisen, dass er ihr überhaupt gekündigt hat?
Betreten der Wohnung: Hat der Hauptmieter die ganze Wohnung untervermietet oder nur ein Zimmer? Im Falle, dass nur ein Zimmer gemietet wurde: Der Hauptmieter darf selbstverständlich unangekündigt in die Wohnung, nur nicht in das gemietete Zimmer. Das ist Hausfriedensbruch. Es wäre also sinnvoll zu wissen, was genau gemietet wurde und welche Räume der Hauptmieter betreten hat.
Okay, dann hätte er nicht in die Wohnung gehen dürfen ohne ihr Einverständnis. Wieso hat der überhaupt ´n Schlüssel? Das war also Hausfriedensbruch. Sie kann nun die "Kündigung" ignorieren und wohnen bleiben. Dazu sollte sie dann den Schließzylinder austauschen, damit er nicht mehr unangemeldet und allein in die Wohnung kann. Sie muss ihn auch nicht auf seinen Fehler aufmerksam machen. Schweigen und nicht ausziehen reicht. Allerdings wird er vermutlich bald die schriftliche Kündigung nachreichen. Da käme es dann wieder auf den Kündigungsgrund an. Es wär schon interessant zu wissen, warum er ihr denn eigentlich kündigt. Begründen muss er das nämlich.
Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Sie muss schriftlich erfolgen und vermieterseitig begründet werden. Das Betreten der Räume des Mieters durch Andere ohne Erlaubnis bedeutet Hausfriedensbruch und ist strafbar.
mündliche kündigungen sind nichtig
kündigungen haben immer formzwang, schriftlich
Hat sie eine komplette Wohnung in "Untermiete"? Das ist dann höchst wahrscheinlich gar nicht zulässig.
ja die ganze Wohnung
Natürlich hat er dann trotzdem nichts in der von dir angemieteten Wohnung zu suchen.
Also an ihr wurde die gesammte Wohnung untervermietet. Der Hauptmieter wohnt schon lange nicht mehr dort, sondern lässt andere dort wohnen.
Einen Nachweis das er ihr gekündigt hat gibt es nicht.
Bei dem Hauptmieter sind einige Dinge sehr seltsam. Aber das nur am Rande.