Gespräch mit vermieter verweigern?
Darf man das mündlich Gespräch mit seiner Vermieterin verweigern und auf schrifliche Kommunikation bestehen wenn man von ihr fertigemacht wird. Meine Vermieterin fängt meinen Besuch ab und kommt wärend meiner Abwesenheit in meine Wohnung,.usw.....ich hab große angst ihr.
6 Antworten
warum hat sie einen Schlüssel?
Schloss austauschen und klar kannst du darauf bestehen dass ihr nur noch schriftlich kommunizierst. Allerdings muss doch etwas vorgefallen sein, wenn sie so penetrant ist.....
und kommt wärend meiner Abwesenheit in meine Wohnung,
Ich empfehle unseren Mietern dass sie bei Einzug immer das Schloss tauschen sollen.
Darf man das mündlich Gespräch mit seiner Vermieterin verweigern und auf schrifliche Kommunikation bestehen wenn man von ihr fertigemacht wird. Meine Vermieterin fängt meinen Besuch ab und kommt wärend meiner Abwesenheit in meine Wohnung.
Da sollte man einen Anwalt einschalten, der da mal ein Schreiben aufsetzt, dass sie nur noch schriftlich verkehren soll und die Besucher von Dir in Ruhe lassen soll und sonst eine Unterlassungsklage angestrebt wird.
Selbstverständlich darfst du das. Weise sie bei nächster schriftlicher Gelegenheit auch darauf hin, dass sie deine Wohnung nicht mit einem Nachschlüssel betreten darf.
Was man grundsätzlich bei Einzug in eine neue Wohnung machen sollte:
ein neues Schloss kaufen, das alte weglegen und bei Auszug wieder einbauen. Das hat den Vorteil, dass weder Vermieter noch Vormieter deine Wohnung unerlaubt betreten kann...und du dich wieder sicher fühlen kannst.
Wenn du aber mal länger nicht erreichbar bist, so solltest du unbeding für Notfälle einer Person deines Vertrauens einen Schlüssel geben.
Danke ! :)
Natürlich darf man das. Man darf auch das Schloss auswechseln, bzw. alle Schlüssel verlangen. Falls du das Schloss wechselst, heb es mitsamt den Schlüsseln auf und bau es bei deinem Auszug wieder ein. Das mach ich immer, weil mn nie weiß, wie viele Kopien es gibt und wer alles eine hat.
Das mit den Schlüsseln ist eh so eine Sache. Ein Mieter hat Recht auf zwei Satz Schlüssel, zwei Mieter auf drei Sätze.
Viele Vermieter geben dann nur zwei Sätze an einen Mieter raus und behalten einen Satz.
Ich bitte unsere Mieter, dass sie ein eigenes Schloss einbauen sollen, denn der Vormieter und ein Bekannter des Vormieters könnten ja auch noch einen Schlüssel haben.
Ich wüsste nicht das eine rechtliche Pflicht zum mündlichen Gespräch mit dem Vermieter gibt, schriftliche Kommunikation sollte ausreichen. Aber in einem Punkt bin ich mir sicher: Ein Vermieter darf nicht ohne deine Erlaubnis bzw. ein berechtigtes Interesse einfach deine Wohnung betreten. Das ist ein Hausfriedensbruch und eine Straftat. Sollte sie nochmals unberechtigt deine Wohnung betreten kannst du die Polizei rufen und sie Anzeigen.