Was darf alles eine Physiotherapeutin als Untermeiterin in der Praxis?
Hallo, ich betreibe als Masseur & Med.Bademeister eine Praxis mit sozialrechtlicher Zulassun. Da man alleine als Masseur die Praxis beteiben kann, habe ich mir eine Physiotherapeutin als Untermieterin dazu geholt. Jeder arbeitet auf eigene Kasse und sie hat auch eine eigene Zulassung. Was darf sie alles als Untermieterin und über was muss Sie mich als Hauptmieter der Praxisräume informieren? Der Vermeiter besteht drauf, das der Untetmietvertrag zwischen ihm und ihr gemacht wird, ist das auch rechtlich zulässig?
4 Antworten
Das richtet sich nach § 540 BGB (Untervermietung ist nur zulässig, wenn der Vermieter zustimmt !) und deinem bisherigen Mietvertrag. Schaue in deinen Mietvertrag ob da was drinsteht, ob du ohne seine Zustimmung untervermieten kannst.
Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit, sich mit dem Vermieter zu einigen. Nämlich: Du vermietest einen Teil weiter (Untervermietung) oder der Vermieter vermietet diesen Teil direkt weiter (dann musst du weniger Miete bezahlen, etc.).
Du meinst, dass ihr in selben Raeumen zwei offizielle Praxen angemeldet habt?! Das geht meines Wissens weder nach dem Kassen- noch nach dem Mietrecht!
Eine Praxisgemeinschaft geht aber nicht mit einem Unter-Mietvertrag!
Sicher? Laut dem Regelwerk, mussten wir da einen Untermietvertrag vorlegen. Hat uns auch die Kasse so gesagt.
Also die Kassen haben das zu gelassen
Hast du denn vier Kabinen?
Ja, und die Räume worden dann noch mal von der Kasse besichtigt, also ein zweites mal abgenommen und Zugelassen.
Sie braucht dich überhaupt nicht zu informieren, wenn du ihr nur die Räume stundenweise überlässt! Ist Untervermietung denn laut Mietvertrag erlaubt?
Ja, sie ist aber auch, wie es die sozialrechtliche Zulassung verlangt, 30 Stunden in der Woche da
Habt ihr denn eine GBR gegründet?
Nein haben wir nicht, da wir keine Gemeinschaftspraxis haben, sondern eine Praxisgemeinschaft
Das macht überhaupt keinen Sinn. Ein untermietvertrag kann nur zwischen dir und ihr bestehen. Der Vermieter kann nichts 2 mal vermieten.
Ja haben wir uns auch schon gedacht. Was darf sie eigentlich alles selbst entscheiden in der Praxis, bzw über was muss ich informiert werden?
Das hängt davon ab, was du ihr vermietet hast. Wenn du ihr die ganze Fläche vermietet hast, darf sie alles, was du auch darfst. Wenn nicht, dann muss im Vertrag stehen, wer was nutzen darf.
Das nennt sie Praxisgemeinschaft