Was darf alles eine Physiotherapeutin als Untermeiterin in der Praxis?

4 Antworten

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Das richtet sich nach § 540 BGB (Untervermietung ist nur zulässig, wenn der Vermieter zustimmt !) und deinem bisherigen Mietvertrag. Schaue in deinen Mietvertrag ob da was drinsteht, ob du ohne seine Zustimmung untervermieten kannst.

Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit, sich mit dem Vermieter zu einigen. Nämlich: Du vermietest einen Teil weiter (Untervermietung) oder der Vermieter vermietet diesen Teil direkt weiter (dann musst du weniger Miete bezahlen, etc.).

Du meinst, dass ihr in selben Raeumen zwei offizielle Praxen angemeldet habt?! Das geht meines Wissens weder nach dem Kassen- noch nach dem Mietrecht!

Hartmann1 
Beitragsersteller
 07.11.2018, 22:07

Das nennt sie Praxisgemeinschaft

HugoGuth  07.11.2018, 22:10
@Hartmann1

Eine Praxisgemeinschaft geht aber nicht mit einem Unter-Mietvertrag!

Hartmann1 
Beitragsersteller
 07.11.2018, 22:14
@HugoGuth

Sicher? Laut dem Regelwerk, mussten wir da einen Untermietvertrag vorlegen. Hat uns auch die Kasse so gesagt.

Hartmann1 
Beitragsersteller
 07.11.2018, 22:07

Also die Kassen haben das zu gelassen

HugoGuth  07.11.2018, 22:24
@Hartmann1

Hast du denn vier Kabinen?

Hartmann1 
Beitragsersteller
 07.11.2018, 22:27
@HugoGuth

Ja, und die Räume worden dann noch mal von der Kasse besichtigt, also ein zweites mal abgenommen und Zugelassen.

Sie braucht dich überhaupt nicht zu informieren, wenn du ihr nur die Räume stundenweise überlässt! Ist Untervermietung denn laut Mietvertrag erlaubt?

Hartmann1 
Beitragsersteller
 07.11.2018, 21:52

Ja, sie ist aber auch, wie es die sozialrechtliche Zulassung verlangt, 30 Stunden in der Woche da

HugoGuth  07.11.2018, 22:41
@Hartmann1

Habt ihr denn eine GBR gegründet?

Hartmann1 
Beitragsersteller
 08.11.2018, 00:22
@HugoGuth

Nein haben wir nicht, da wir keine Gemeinschaftspraxis haben, sondern eine Praxisgemeinschaft

Das macht überhaupt keinen Sinn. Ein untermietvertrag kann nur zwischen dir und ihr bestehen. Der Vermieter kann nichts 2 mal vermieten.

Hartmann1 
Beitragsersteller
 07.11.2018, 21:45

Ja haben wir uns auch schon gedacht. Was darf sie eigentlich alles selbst entscheiden in der Praxis, bzw über was muss ich informiert werden?

AnglerAut  07.11.2018, 21:47
@Hartmann1

Das hängt davon ab, was du ihr vermietet hast. Wenn du ihr die ganze Fläche vermietet hast, darf sie alles, was du auch darfst. Wenn nicht, dann muss im Vertrag stehen, wer was nutzen darf.