Darf der Hauptmieter einem den Zugang zur Wohnung verweigern (Schloss austauschen)
Ich wohne im Moment noch mit meinem Ex Freund zusammen (im jetztigen Moment bin ich bei meiner Mutter) aber ich habe noch meine Möbel und Sachen bei ihm in der Wohnung. Ich bin dort Untermieter und habe den Vertrag auch unterschrieben, nun muss ich in 2 Wochen alles raus haben, heute hat er aber das Schloss ausgetauscht und meinte ich muss mich anmelden wenn ich vorbei komme, nun möchte ich wissen ob er das Recht hat mir den Zugang zur Wohnung zu verweigern in dem er das Schloss austauscht.
4 Antworten
So lange der Mietvertrag läuft hast Du das Recht Deine Mieträume zu betreten.
Das hast Du übrigens so lange bis Du die Mieträume an den Vermieter (Hauptmieter in dem Fall) zurück gegeben hast.
Super, vielen lieben Dank für die Antwort
Du solltest ihm klarmachen, dass er Rechtsbruch begeht (Besitzstörung) und du dir mit Hilfe der Polizei und des Schlüsseldienstes Zutritt verschaffen kannst. Außerdem ist er dir schadenersatzpflichtig und du bräuchtest dann auch für die Zeit der Aussperrung keine Miete zahlen.
Ok vielen lieben Dank für die Antwort
nein - solange der vertrag geltend ist, muß er dir ungehinderten zugang zur wohnung gewähren. aushändigung des 2t-schlüssels zb.
Super, vielen lieben Dank für die Antwort
darf er nicht aber ich kann auch nicht in meiner Eigentumswohnung und bekomme auch nicht mein Eigentum zurück hier hilft nur Anwalt und Gericht wenn er nicht einsichtig ist. sorry
danke wohl kaum
Danke für die Antwort und hoffe das du dein Eigentum zurück bekommst, alles Gute.