Darf der Hauptmieter einem den Zugang zur Wohnung verweigern (Schloss austauschen)

4 Antworten

So lange der Mietvertrag läuft hast Du das Recht Deine Mieträume zu betreten.

Das hast Du übrigens so lange bis Du die Mieträume an den Vermieter (Hauptmieter in dem Fall) zurück gegeben hast.

Bubble60 
Beitragsersteller
 28.05.2014, 22:59

Super, vielen lieben Dank für die Antwort

Du solltest ihm klarmachen, dass er Rechtsbruch begeht (Besitzstörung) und du dir mit Hilfe der Polizei und des Schlüsseldienstes Zutritt verschaffen kannst. Außerdem ist er dir schadenersatzpflichtig und du bräuchtest dann auch für die Zeit der Aussperrung keine Miete zahlen.

Bubble60 
Beitragsersteller
 28.05.2014, 22:58

Ok vielen lieben Dank für die Antwort

nein - solange der vertrag geltend ist, muß er dir ungehinderten zugang zur wohnung gewähren. aushändigung des 2t-schlüssels zb.

Bubble60 
Beitragsersteller
 28.05.2014, 22:59

Super, vielen lieben Dank für die Antwort

darf er nicht aber ich kann auch nicht in meiner Eigentumswohnung und bekomme auch nicht mein Eigentum zurück hier hilft nur Anwalt und Gericht wenn er nicht einsichtig ist. sorry

Bubble60 
Beitragsersteller
 28.05.2014, 23:01

Danke für die Antwort und hoffe das du dein Eigentum zurück bekommst, alles Gute.

laurent1709  28.05.2014, 23:08
@Bubble60

danke wohl kaum