Darf mir mein Arbeitgeber wegen Krankheit nachträglich Nebenjob verbieten?
Hallo Ihr Lieben!
Kurz zu den Eckdaten: Ich bin 20, mache eine Ausbildung zum Kaufm. f. Bürokommunikation. Ich arbeite nebenbei als Kellner.
Da ich in letzter Zeit häufiger Krank war (und leider auch ein paar unentschuldigte Fehltage dabei waren) möchte mir mein Chef verbieten, weiter meinem Nebenjob nachzugehen. Das Problem ist jedoch, dass ich ohne das Geld nicht klar komme, also meinen Nebenjob brauche um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. (Eigene Wohnung etc.)
Nun zu meiner Frage:
Darf mir mein Arbeitgeber nachträglich - (ich habe den Nebenjob schon vor Ausbildungsbeginn begonnen) unterbinden, einen Nebenjob wahrzunehmen, obwohl ich weder in einem konkurrierenden Unternehmen Arbeite und sich auch die Arbeitszeiten nicht überschneiden nur, weil er der Meinung ist, dass ich deswegen öfters Krank sei?
Ich wäre auch über Quellenangaben echt dankbar! Ich freu mich auf Antwort (:
7 Antworten
Wenn Du, wie Du schreibst, gesundheitlich - wirklich nur momentan? - angeschlagen bist, dann kann Dein Arbeitgeber durchaus annehmen, dass der Nebenjob neben Deinem eigentlichen Beruf bzw. neben Deiner Ausbildung eine Belastung darstellt, die sich negativ auf Deine Haupttätigkeit/Deine Ausbildung auswirkt.
Die durchaus nachvollziehbare Herstellung dieses Zusammenhanges erlaubt es Deinem Arbeitgeber schon, Dir seine Zustimmung zu Deiner Nebentätigkeit zu entziehen.
Dass sich für Dich daraus - so bedauerlich das sein mag - finanzielle Probleme bei Deiner finanziellen Existenzsicherung ergeben mögen, ist nicht das Problem des Arbeitgebers und hat auch - formal - keinen Einfluss auf seine Entscheidungsmöglichkeit.
Da liegt Deine einzige Chance nur darin, Deinen Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass es tatsächlich keine Zusammenhänge gibt - was ich in Deiner gegenwärtigen Situation für unwahrscheinlich halte.
Du wirst zu den Aussagen in den bisherigen Antworten keine Angaben zu Gesetzen erwarten können, weil es direkte gesetzliche Regelungen dazu nicht gibt, sondern es hat sich eine entsprechende Praxis in diesen Fragen aufgrund von Richterrecht (Gerichtsurteilen) ergeben.
Das Problem des unentschuldigten Fehlens solltest Du nicht auf die leichte Schulter nehmen, weil sich daraus für Dich gravierende arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben können!
Ausführliche Informationen findest Du übrigens hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html#tocitem3
Ergänzung:
Ein weiterer Link speziell zur Frage "Ausbildung und Nebentätigkeit": http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/3469_nebentaetigkeit-nur-mit-ihrer-erlaubnis/
Aber spinnen wir mal diese Sache weiter: Wenn es denn dafür tatsächlich keine gesetzliche Grundlage gibt, könnte ich rein theoretisch dagegen vorgehen?
Sollte es "hart auf hart" kommen, müsstest Du Dein Recht auf Ausübung Deiner Nebentätigkeit beim Arbeitsgericht einklagen (kostenlose Auskünfte und Beratung bei der Klageerhebung erteilt die Rechtsantragstelle des für Deinen Wohnort zuständigen Arbeitsgerichtes).
Über die Chancen einer solchen Klage wird Dir vorher kein Mensch etwas Sicheres sagen können - und wie dann Dein Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber aussieht, magst Du Dir selbst ausmalen.
Deshalb versuche es erst einmal lieber inm Gespräch durch Überzeugung.
Wenn es denn dafür tatsächlich keine gesetzliche Grundlage gibt [...]
"Keine gesetzliche Grundlage" bedeutet nicht, dass es nicht eine rechtliche Grundlage gibt.
Vieles, was in Gesellschaften rechtlich geregelt ist, ist es nicht aufgrund von Gesetzen, sondern aufgrund von Rechtsprechungen (Richterrecht), die allgemein angewendet werden; manchmal (oder oft) wird dann Richterrecht in Gesetzesvorschriften umgesetzt.
und leider auch ein paar unentschuldigte Fehltage dabei waren
Deine Aufgabe ist es momentan Deine Ausbildung ordnungsgemäß über die Bühne zu bekommen. Du scheinst beide Jobs nicht auf die Reihe zu bekommen. In der Ausbildung einen Nebenjob zu machen ist recht kulant von Deinem Chef- bisher jedenfalls.
http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/finanzielle-hilfen.html
Darum geht es ja gar nicht. Ich bin in beiden Jobs sehr gut, jedoch einfach gesundheitlich zur Zeit etwas angeschlagen - sei es Immunsystem oder Wetter, ich hab keine Ahnung. Ich arbeite ja schon seit Jahren neben Schule - und nun auch neben Arbeit - um über die Runden zu kommen. Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Meine Frage war, ob er dies einfach aufgrund einer Vermutung heraus entscheiden kann.
Im übrigen finde ich es gar nicht so unüblich, dass ein AN nebenher arbeitet - viele müssen es einfach aufgrund des geringen Verdienstes und entsprechenden Lebenssituationen. Aber Danke für deine Antwort!
Das eine hat mit dem anderen sehr wohl etwas zu tun.
Die Arbeitszeitgesetz sind schließlich nicht entstanden, um die Freizeit-Industrie zu fördern.
Selbstverständlich darf er dich Kündigen wenn dein Nebenjob dich dermaßen beansprucht das du deine eigentliche Tätigkeit nicht oder nur unzureichend auüben kannst. Dieser Verdacht liegt hier sehr nahe. Entweder dein Kellnerjob beansprucht dich wirklich so sehr das du Körperlich nicht mehr in der Lage bist oder dein Jugendlicher Leichtsinn treibt dich dazu, dass du alles auf die leichte Schulter nimmst. Wenn er dich schon verwarnt hat, dann ist der nächste Logische Schritt die Kündigung. Obwohl du in Ausbildung besonders geschützt bist, muss sich dein Chef nicht alles gefallen lassen. Du tust also gut daran Prioritäten zu setzen und danach zu handeln. Hier ein Artikel, der in etwa beschreibt wann dich dein Chef Kündigen kann. http://www.rabw.de/K%C3%BCndigung-wegen-Nebent%C3%A4tigkeit
Ein Arbeitgeber kann nicht wirksam einen Nebenjob verbieten - das würde deinen Grundrechten nach Artikel 12 Grundgesetz zuwiderlaufen. Du hast das Recht auf freie Wahl der Arbeit und des Arbeitsortes - das mal zur rechtlichen Situation.
Der Gaul kann aber von hinten aufgezäumt werden...
- wird die höchstzulässige Arbeitszeit überschritten wird der Nebenjob unzulässig!
- beeinträchtigt der Nebenjob deine eigentliche Arbeit, kann er verlangen was weniger belastendes zu suchen
Er wäre in der Beweispflicht, dass der Nebenjob der Auslöser für die Fehlzeiten ist - was er wohl kaum kann - dann hätte er gut Chancen ihn zu verbieten, reduzieren zulassen oder was anderes zu suchen.
Die Situation berechtigt ihn aber ggf zur außerordentlichen Kündigung und Abmahnung und das kommt in einem Ausbildungszeugnis nicht gerade gut an!
Der Arbeitgeber muss überhaupt nichts beweisen. Ihm reichen die unentschuldigten Fehltage zur Abmahnung und anschließenden Kündigung bei einem weiteren Verstoß.
Dass der Arbeitnehmer "häufiger krank" ist, reicht ebenfalls aus, um das Ausbildungsziel gefährdet zu sehen.
endlich die RICHTIGE Antwort ...und nur die
endlich die RICHTIGE Antwort ...und nur die
Nein, ist sie nicht, denn sie geht an der Fragestellung vorbei!
Bei der Frage geht es nicht um Abmahnung und Kündigung, sondern um Nebenbeschäftigung und das Verhältnis zur Hauptbeschäftigung!
Und natürlich muss der Arbeitgeber die Gründe für das Verbot einer Nebenbeschäftigung darlegen (beweisen) können - weil eine Nebenbeschäftigung grundsätzlich erlaubt ist (es bedarf nur der Information an den Arbeitgeber) und nur in Ausnahmefällen verboten werden kann.
Hallo Kurios!
Das haben Sie schon ganz richtig erkannt:
einen Nebenjob wahrzunehmen, obwohl ich weder in einem konkurrierenden Unternehmen Arbeite und sich auch die Arbeitszeiten nicht überschneiden<
Nur eins haben Sie in der Aufzählung vergessen:
Der Nebenjob darf sich nicht auf den Hauptberuf auswirken. Das können z. B. auch Krankheitstage sein. Wenn Sie z. B. jeden Sonntag im Nebenjob arbeiten und "öfters" montags im Hauptberuf "krank" sind, dann ist das eine anzunehmende Auswirkung auf Ihren Hauptberuf und dann kann Ihnen Ihr Haupt-AG Ihren Nebenjob untersagen. Das ist legitim.
Das gilt insbesondere, wenn Sie noch in der Ausbildung sind. Ihre freien Zeiten (Wochenenden u. Freistellungstage) haben Sie nicht mit Arbeit, sondern mit Lernen und Prüfungsvorbereitung zu verbringen.
Quellenangaben brauchen Sie da kaum. In bezug auf Ihre Schilderung sind das in erster Linie richterliche Urteile und gesunder Menschenverstand. Sie können sich aber auch mal bei den Gewerkschaften erkundigen. Die werden Ihnen das auch aus AN-Sicht erklären.
Gruß Navvie
Super, danke für deine Antwort!