Wie lange sind eigentlich betriebliche Abmahnungen gültig?
Also, ich brauche jetzt keine Kommentare, wie ,, hättest Du vorher überlegen müssen ", oder so. Ne, ich fragte mich das heute nur so. Bei uns in der Firma sind viele Neuregelungen eingeführt worden. Als Beispiel nenne ich nur, dass es nicht mehr gestattet ist, dass Tor am Eingang zu passieren. Man vergisst das oft, weil es immer Gewohnheit war. Jetzt wollen sie es den Leute so einbleuen, dass es Abmahungen hagelt, wenn nicht die Nebentür benutzt wird. Aber für den Fall, dass man so eine Abmahnung erhält , ist sie dann auf ewig gültig, oder verfällt sie wieder ?
8 Antworten
Richterrecht (es gibt da keinen § in irgendeinem Gesetz) ist, dass Abmahnungen nach 2 Jahren verjähren, d.h. dann nicht mehr vor dem Arbeitsgericht gegen dich verwendet werden. Abmahnungen sind auch nur dann gefährlich, wenn du dir innerhalb von 2 Jahren ein vergleichbares Fehlverhalten hast zuschulden kommen lassen. Man kann durchaus innerhalb von 2 Jahren mit mehreren Abmahnungen zu unterschiedlichen Sachverhalten weiterleben. Bei einer Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht bzw. auf Entfernung aus der Personalakte wird natürlich immer nur der Einzelfall entschieden.
Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ist daher nicht zu pauschalieren. Aufbewahrungszeiten in der Personalakte hängen daher sehr stark davon ab, wie das Fehlverhalten von der Schwere her einzuordnen ist. Es ist abzustellen darauf, ob diese Information auch für den Arbeitgeber bei weiteren Entscheidungen noch relevant ist. www.rechtsanwaltdrpalm.de/abmahnung.htm
ist Sache des Personnalers/Chefs aber vergessen wird sowas nicht.
bei uns musste das vom Akteninhaber beantragt werden
Eine Abmahnung kann zw. 6 Monate und längstens 2 Jahre andauern.
Es kommt auf die schwere des "Vergehens" an.
Sie muss nach Ablauf aus der Personalakte genommen werden.
Wenn ihr einen Betriebsrat habt sagt er dir bestimmt mehr dazu.
Hast du ein schlechtes Verhältnis mit dem Betriebsrat?
Ihr dürft mit einer Abmahnung nicht spaßen. Wenn es der Arbeitgeber darauf anlegt ist bei der nächsten Abmahnung in gleicher Sache Feierabend in der Firma.
euer Betriebsrat hat allerdings nach § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht in "Fragen der Ordnung im Betrieb" und kann einer Abmahnung entgegenwirken.
Ne, ich habe ein recht gutes Verhältnís zum Betriebsrat. Damals war ich ja über eine Zeitarbeitsfirma in dem Betrieb, Er war der, der sagte, ich werde alle anderen Zeitarbeiter rauswerfen lassen, wenn Du nicht übernommen wirst. Er ist immer auf der Seite der ,,schwächeren ". Würde ich aber zu Herrn B. ( er ist der einzige, vom dem ich weiß, dass er im Betriebsrat ist ) gehen und bezüglich einer Abmahnung fragen, dann würde er dahinter gleich wieder was vermuten und die verantwortlichen in meiner Abteilung ausquetschen. Er lässt nie etwas auf sich beruhen, bohrt so lange, bis er sicher ist, alle relevanten Infos zu haben. Und dieses Theater möchte ich vermeiden. Jeder wüsste gleich,dass ich bei ihm war und wegen einer Abmahnung gefragt habe. Er wird in der Firma auch als Quatschtante bezeichnet, weil er schlimmer ist, wie so manche Frau. In Sachen Reden, Tratschen usw.
Es ist es schlimm wenn man weis das du beim Betriebsrat warst? Das ist dein gutes Recht und zum Glück gibt es eine solche Instanz denn sonst würde der Arbeitgeber bei der kleinsten Angelegenheit eine Kündigung schreiben.
Ich glaube 2 Jahre.
Ja haben wir. Aber Gott sei Dank muß ich nicht fragen. Das werden noch genung andere machen müssen :-)