Abmahnung wegen Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz rechtens?
In einer anderen Abteilung wurde eine Kollegin dafür Abgemahnt, dass sie zweimal nach 6h keine Mittagspause gemacht hatcund einmal länger als 10h im Büro geblieben ist.
Obwohl dies immer hin- und wieder mal passiert wurde das von der Geschäftleitung immer toleriert. Warum auf einmal nicht mehr? Wäre so eine Abmahnung überhaupt rechtens? Zur Info: Bei uns gibt's ne Betriebsvereinbarung Gleitzeit sowie ne Zeiterfassung auf EDV basis
11 Antworten
Ich vermute, die Abmahnung dient eher dem Selbstschutz des AG, denn wenn dieser überprüft wird und Verstöße gegen das Gesetz festgestellt wird, so kann der AG immer noch argumentieren, dass man ja den AN abgemahnt hat.
Ich glaube nicht, dass eine Kündigung vor Gericht wegen zu langen Arbeiten Erfolg haben soll. Die Kollegin aber sollte sich einfach mal an die Gesetze halten, sie dienen ja auch für ihren Schutz.
Der Chef muss diese dann als Fahrtkosten o ä buchen, sonst fällt es auch. Ein üblicher Trick. Aber ob der Chef da mitmacht, ist dann eine ganz andere Frage.
Das Arbeitszeitgesetz steht aber über dieser betrieblichen Vereinbarung,
Es ist nicht möglich diese Gesetze auszuhebeln.
Formal hat der Chef mit der Abmahnung recht , kritisch sieht es allerdings damit aus, wenn diese Verhalten über einen längeren Zeitraum geduldet wurde und kein Gespräch mit dem AN geführt,
Hier sollte man sich an den Betriebsrat wenden
Natuerlich ist eine solche Abmahnung rechtens. Wenn die Kollegin zukuenftig immer ihre vorgeschriebenen Pausen macht und auch nicht laenger als gesetzlich zulaessig arbeitet, wird die Abmahnung aber keine weiteren Folgen haben.
Der Arbeitgeber macht damit auch unmissverstaendlich klar, dass er weitere Verstoesse gegen das ArbZG nicht mehr tolerieren wird. Ein geradezu vorbildliches Verhalten des Arbeitgebers, finde ich.
Wahrscheinlich würde sie von Kollegen angeschwärzt. Ein Arbeitgeber würde von alleine nicht so überreagieren.
Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, gibt es auch einen Betriebsrat. Dieser wird sehr wahrscheinlich die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze überwachen.
Wurde die Kollegin evtl. schon mal darauf angesprochen und hingewiesen, dass sie sich an die Arbeitszeitgesetze halten muss und ansonsten Konsequenzen drohen?
Wir haben auch eine Betriebsvereinbarung über Arbeits- und Pausenzeiten. In dieser BV wird auch darauf hingewiesen, dass die Arbeitszeitgesetze einzuhalten sind, diese sind auch für jeden sichtbar ausgehängt und dass jeder AN für sich selbst verantwortlich ist, da der AG nicht jeden Tag jeden AN "überwachen" kann.
Davon mal abgesehen, muss ein Betriebsrat die Überstunden auch genehmigen. Da kann nicht jeder arbeiten wie er oder der AG gerade möchte.
Unser Zeitsystem zieht auch automatisch die vorgeschriebenen Pausen ab und wenn jemand über 10 Stunden arbeitet, wird die Zeit danach "gekappt". Das bedeutet, ein Mitarbeiter der länger als 10 Stunden im Betrieb ist und die Zeit bezahlt bekommen will, muss einen Antrag stellen und eine gute Begründung liefern (z.B. Fehler in der EDV beheben).
Der Antrag wird nur genehmigt, wenn diese Überschreitung eine Ausnahme und der Grund wirklich dringend und nicht aufschiebbar ist.
Wenn z.B. ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall passiert, bekommt der AG massive Probleme wenn das Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten wird. Das kann dann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat sein, die der AG begeht (§§ 22 und 23 Arbeitzeitgesetz).
Ich kenne aus einem Betrieb z.B. einen Fall, da wurde der Geschäftsführer zu einer Strafe von über 200.000 € verurteilt, da nach einem Betriebsunfall noch mehrere Fälle von Arbeitszeitverletzung gefunden wurden. Dort arbeitet jetzt auch niemand mehr als das Gesetz erlaubt.
Bußgeld zahlt also die Firma? Oder der Geschäftsführer, weil er grob fahrlässig es nicht durchgesetzt hat, dass alle Mitarbeiter sich an die Arbeitszeiten halten.
Der Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetzt wird pro Einzelverstoß geahndet, teuer Spass. Und dalohnt sich auch bald kein Job als Geschäftsführer anzunehmen.
Und dalohnt sich auch bald kein Job als Geschäftsführer anzunehmen.
Leider ist das nicht allen Arbeitgebern bewußt. Wenn sie es allerdings mal begriffen oder schon mal gezahlt haben, denken sie ganz schnell um und passen auf. Da ist dann auch mal die eine oder andere Verwahrnung/Abmahnung evtl. nötig.
auch schon unverschämt würde ich sagen. Arbeitgeber verlangt Überstunden & moniert gleichzeitig nicht eingehaltene Pausen.
Ich würde über einen Fachanwalt, Gewerkschaft oder Betriebsrat eine Gegendarstellung zur Abmahnung verfassen
"...Arbeitgeber verlangt Überstunden..."
Davon lese ich allerdings in der Frage nichts. Und wie willst du eine Gegendarstellung formulieren, wenn der Sachverhalt stimmt?
wie bereits im Fleischskandal um Real wird das vom Vorgesetzten mehr als geduldet. Das sind Anweisungen des Vorgesetzten. Dort wurden Fleischstücke in Nitritpökelsalz gelegt, um den Schleim abzuwaschen, weil Fleisch schon verdorben war.
Auch hier macht Niemand die Überstunden freiwillig. Bei uns werden auch automatisch nach 6 h 45 Min Pause abgezogen, auch wenn man die Pause nicht macht.
Das ist eine unbezahlte Pause. In Speditionen wie bei uns kümmert es Niemand, ob die Arbeitszeitordnung max 10 h vorschreibt. Hier kommen noch Ladezeiten dazu sowie Wartezeiten beim Kunden, hier gilt die Fahrzeit.
Gestern bei Kontrollen hat ein Busfahrer die Lenkzeit um 12 h überschritten, dann wundert man sich, daß es dann zu Unfällen kommt, wenn der Fahrer einschläft.
Und praktisch bedeutet es, einfach ausstemeln und weiterarbeiten. Die schwarzen Überstunden schreibt dann der Chef handschriftlich in den Kalender auf, damit nix verloreren geht.