Arbeit gibt ihm nicht frei am Hochzeitstag, ist das erlaubt?

10 Antworten

Das ist ja der Hammer! In was für einem Sch....-Laden arbeitet Dein Zukünftiger denn?

Wenn es der Tarifvertrag hergibt, bekommt Dein Mann tatsächlich einen Tag Sonderurlaub. Das ist aber meines Wissens Bestandteil des Tarifrechts und nicht per Gesetz vorgegeben.

Dass heißt aber nicht, dass er einfach zuhause bleiben kann. Er muss den Urlaub nehmen (beantragen, einreichen, wie auch immer) und das ok vom Arbeitgeber bekommen. So gesehen hat er keinen Anspruch auf einen freien Tag für seine Hochzeit.

Ich finds aber schon ziemlich heftig. Will man ihn loswerden oder so? Ein guter Arbeitgeber würde so nicht handeln!

Krank machen ist gefährlich. Kann er mit nem Kollegen tauschen? Gespräch mit dem Vorgesetzten? Es muss doch einen Weg geben?


frauschmidt123 
Beitragsersteller
 12.10.2015, 06:42

Er will da eh weg. Er ist erst seit drei Monaten da aber ständig macht ihm der Arbeitgeber Probleme. Weniger Lohn als vereinbart, ein unfaires Zeitkonto dass Monat für Monat seine Überstunden frisst, ständige 7 Tage Woche, dumme Sprüche als er wegen einer Blutvergiftung krank war für ein paar Tage und jetzt auch noch das!

Tauschen geht nicht. Sowas machen die in der Firma prinzipiell nicht. Die Schichten sind fest zugewiesen. 

Die dürfen das nicht. Selbst bei uns, obwohl wir nicht in einer Gewerkschaft und keinen Betriebsrat haben, bekommen wir bei Hochzeit trotzdem ein Tag Sonderurlaub.

Sonderurlaub bei Heirat ist freiwillig, es ist ja nicht wie bei einem Todesfall wo man zeitlich nichts planen kann. Was steht denn im Tarifvertrag? Krank machen ist keine gute Idee, danach kann er sich gleich seine Kündigung abholen.

Mignon1  12.10.2015, 06:41

Stimmt. Krankmachen ist die schlechteste Idee. Dann lieber 1 Tag Urlaub nehmen. Aber Sonderurlaub steht einem für die Hochzeit zu.

frauschmidt123 
Beitragsersteller
 12.10.2015, 06:44
@Mignon1

Es wird ihm ja kein Urlaub gegeben. Weder Sonderurlaub noch was anderes. 

Mignon1  12.10.2015, 06:49
@frauschmidt123

Der Sonderurlaub steht ihm zu, siehe oben.

Gib mal bei Google "Sonderurlaub bei Hochzeit" ein. Dort findest du viele Hinweise.

KittyCat2909  12.10.2015, 07:05
@frauschmidt123

Ihm Muss freigegeben werden!
Dieser steht ihm gesetzlich zu - da kann auch kein AG was dagegen machen.

Dein Verlobter hat nach § 616 BGB einen gesetzlichen Anspruch wenn er aus persönlichen Gründen verhindert ist seiner vereinbarten Arbeit nachzugehen.

Er soll mal in den Arbeitsvertrag schauen, wie "Sonderurlaub" dort geregelt ist. Wenn es lt. Arbeitsvertrag Sonderurlaub für bestimmte Ereignisse wie z.B. Tod eines nahen Angehörigen, Geburt oder eigener Hochzeit gibt, ist das Thema sowieso erledigt. Da muss der AG den Tag nicht nur gewähren, sondern auch bezahlen. Ist der § 616 BGB nicht "abgedungen", muss die Zeit der vorübergehenden Verhinderung auch bezahlt werden.

Aber selbst wenn es keine Vereinbarung zum Sonderurlaub gibt und der § 616 BGB vertraglich abgedungen ist, muss der AN bei eigener Hochzeit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen. Er bekommt den Tag dann nur nicht vom AG bezahlt.

Wenn Dein Verlobter dann Urlaub oder Gleitzeit nehmen will, muss der AG das gewähren. Der Anspruch auf den freien Tag weil der AN aus persönlichen Gründen an der Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung verhindert ist, ist auch durch Urteil begründet (z.B. Anspruch bei familiären Ereignissen wie der eigenen Hochzeit (BAG 17.10.1985, DB 86,438))

Familiengerd  12.10.2015, 12:38

Endlich mal eine kompetente Antwort bei dem sonstigen zahlreichen, meist kenntnisfreien Unsinn!

Dommie1306  12.10.2015, 14:45
@Familiengerd

Super Antwort, da gibts nichts hinzuzufügen:)

Er hat erst einen Anspruch auf Urlaub, wenn er ein halbes Jahre dort arbeitet, daher die Reaktion des Arbeitgebers. Aber einfach nicht hingehen, kann zur fristlosen Kündigung führen. Da habt ihr sehr schlecht geplant und wahrscheinlich müsst ihr die Hochzeit absagen. 

Familiengerd  12.10.2015, 12:32

Er hat erst einen Anspruch auf Urlaub, wenn er ein halbes Jahre dort arbeitet

Das ist falsch!

Anspruch auf Urlaub hat man ab dem ersten vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses; ob er gewährt wird, hängt vom Arbeitgeber ab.

Nur den Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub hat man erst nach 6 Monaten ("Wartezeit") - siehe BUrlG § 4.

frauschmidt123 
Beitragsersteller
 12.10.2015, 08:53

Es geht nicht um normalen Jahresurlaub!!