Abmahnung wegen Krankmeldung per Anrufbeantworter?
Hallo zusammen,
in letzter Zeit bin ich aufgrund psychischer Ursachen häufig erkankt, meine Chefin meinte, ich soll mich Zukünftig per Telefon persönlich Krankmelden . Gestern habe ich jedoch auf denn Anrufbeantworter gesprochen. Heute habe ich eine Email erhalten, in dieser meinte meine Chefin, wenn ich nochmals per Anrufbeantworter krankmelde, erhalte ich eine Abmahnung. Ist dies Rechtens oder nicht ? Ich freue mich auf eure Antworten VG
5 Antworten
In welcher Form die Nachricht beim Arbeitgeber eingeht, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben - sie muß nur unverzüglich zum regulären Arbeitsbeginn, spätestens eine halbe Stunde nach regulärem Arbeitsbeginn, beim Arbeitgeber (gesetzlich vorgesehen) oder bei der zur Entgegennahme von Krankmeldungen Bevollmächtigten eingehen (z. B. Personalabteilung, Abteilungsleiter, Ausbilder etc. - das kann in den Unternehmen unterschiedlich geregelt sein).
Es gibt eine Meldepflicht gegenüber dem Betrieb wenn man wie hier wegen krank verhindert ist. Ich kenne keinew Vorschrift, die besagt das man sich persönlich abmelden muß.
Sicher kann sie eine Abmahnung schreiben. Aber ob diese verhältnismäßig ist und auch vor Gericht Bestand hätte, also in einem späteren Kündigungsschutzprozess glaube ich nicht, wird aber der Richter entscheiden.
Sag deiner Chefin, dass du persönlich am Telefon warst, aber sie leider nicht.
Deine Pflicht ist, Bescheid zu geben, dass du arbeitsunfähig bist und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen, sofern du das abschätzen kannst. Diese Pflicht hast du erfüllt. Du bist nicht verpflichtet, für weitere Rückfragen zur Verfügung zu stehen oder dir gar Kritik anhören zu müssen.
Sie geht nicht ans Telefon und du bekommst Ärger...?
Schwer vorstellbar, das das fair ist.
LG Dua
Man muß sich nicht persönlich abmelden, eine postalische Nachricht genügt.
Stimmt nicht Sms, e mail und post reichen nicht. Anrufbeantworter aber schon. Hast ja persöhnlich angerufen und raufgesprochen. Wenn sie nicht da ist kannst du ja nix für.. also Abmahnung ungültig.