Darf meiner Freundin durch ein Hausverbot auf dem Grundstück ein Betreten meiner Wohnung untersagt werden?
Ich wohne in Hamburg in einem Haus mit 3 Mietparteien, ich im EG mit Terrasse und Garten, ein älteres Ehepaar im 1.OG und ein Mieter im Keller. Nach einem lautstarken Streit meiner Freundin mit der Vermieterin hat diese meiner Freundin Hausverbot für das Grundstück erteilt, so dass sie nicht mehr bis zu meiner Wohnung gelangen kann, in der ich das Hausrecht habe. Für mich eine verzwickte Situation, da ich mitunter auf ihre Hilfe angewiesen bin.
8 Antworten
Nach einem lautstarken Streit meiner Freundin mit der Vermieterin hat diese meiner Freundin Hausverbot für das Grundstück erteilt, so dass sie nicht mehr bis zu meiner Wohnung gelangen kann, in der ich das Hausrecht habe.
Vermieter können nur in schwerwiegenden Fällen ein solches Verbot erteilen, z.B. wenn der Besucher das Eigentum mutwillig beschädigt oder den Vermieter massiv bedroht oder schlägt.
Ich würde den Besuch weiter kommen lassen und falls die Vermieterin die Polizei ruft erst mal abwarten was die Polizei sagt.
Sollte die Vermieterin Dir wegen dem Besuch kündigen, dann würde ich einen Anwalt einschalten.
LG
johnnymcmuff
Ein solches Verbot durch die Vermieterin ist unwirksam. Sie muss es zulassen, dass dich deine Freundin in deiner Wohnung besuchen kann.
Ein solches Hausverbot wäre unwirksam. Du hast Anspruch auf die Möglichkeit des Besuches.
Die Vermieterin kann ein Hausverbot für Ihre Wohnung erteilen, nicht für das Grundstück. Natürlich schon gar nicht für deine Wohnung. Wenn deine Freundin logischerweise über das Grundstück muss um zu dir zu gelangen, braucht sie dieses "Betretungsverbot" nicht zu befolgen. Die Vermieterin kann ja die Polizei holen. Die werden ihr dann im Falle eines Falles schon erklären, was Sache ist.
Das Verbot das Grundstück zu betreten ist dann unwirksam, wenn Deine Freundin zu Dir zu Besuch kommt !
und genau das kann sie nicht verbieten ! Hier greift das Recht des Mieter für freien Zugang seiner Besucher-.
die bude ist teil des grundstück !
Von dort ging ja auch der Zoff ab .